1.5. Auswirkungen auf die Umweltbelange
Durch die ?nderung des BPs Nr. 3761 wird die Art der baulichen Nutzung im Plangebiet angepasst. Zum einen werden die Wohnnutzung und das Nutzungsspektrum von Vergn?gungsst?tten im Kerngebiet eingeschr?nkt. Zum anderen wird im s?dlichen Teilbereich des Plangebietes ein Mischgebiet festgesetzt, um die bestehende Wohnnutzung im Obergeschoss zu sichern. Das Planvorhaben verursacht keine ?nderung der zul?ssigen L?rmimmissionen und -emissionen.
Des Weiteren wird das Ma? der baulichen Nutzung angepasst. Zum einen wird die Geschossigkeit an den aktuellen Bestand angeglichen. Zum anderen wird im s?dlichen Bereich des Kerngebietes die Baugrenze erweitert und somit an die aktuell bestehenden Geb?ude angepasst. Mit dieser geringf?gigen Baurechtschaffung von ca. 275 m2 geht keine zus?tzliche Fl?cheninanspruchnahme oder -versiegelung einher, da die Fl?chen bereits vollst?ndig ?berbaut sind. Eingriffe in Vegetationsbest?nde oder andere umweltfachlich relevante Strukturen werden durch die Planung ebenfalls nicht vorbereitet.
Es kann demnach festgestellt werden, dass durch die ?nderung des Bebauungsplanes in Bezug auf die einschl?gigen Umweltbelange (Fl?che, Boden, Wasser, Pflanzen, Tiere, biologische Vielfalt, Landschaft, menschliche Gesundheit, Klima und Luft) keine erheblich nachteiligen Auswirkungen zu erwarten sind.