Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761

Nürnberg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 33 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Nürnberg, z.H. Kassen- und Steueramt

Der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 3761 befindet sich unmittelbar südlich des Verkehrsknotenpunkts Plärrer und setzt ein Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung fest. Nach einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass Teile des Plangebietes nicht mehr den Kriterien eines Kerngebietes entsprechen und Regelungsbedarf bezüglich der Steuerung von Spielhallen und Wettbüros besteht. Durch die Bebauungsplanänderung soll eine Sicherung und städtebaulich geordnete Weiterentwicklung der bestehenden Baustruktur angestrebt werden. Dafür wird die Art der Nutzung angepasst und das Nutzungsspektrum von Vergnügungsstätten eingeschränkt.

Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg

2M-1 Planung Mitte

2M-3 Verfahrenssteuerung

Billigung des Entwurfs der Änderung des BP Nr. 3761

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.04.2026 die Billigung des Entwurfs der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761 und dessen Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Unterlagen dazu können hier eingesehen werden.

Der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 3761 befindet sich unmittelbar südlich des Verkehrsknotenpunkts Plärrer und setzt ein Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung fest. Nach einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass Teile des Plangebietes nicht mehr den Kriterien eines Kerngebietes entsprechen und Regelungsbedarf bezüglich der Steuerung von Spielhallen und Wettbüros besteht. Durch die Bebauungsplanänderung soll eine Sicherung und städtebaulich geordnete Weiterentwicklung der bestehenden Baustruktur angestrebt werden. Dafür wird die Art der Nutzung angepasst und das Nutzungsspektrum von Vergnügungsstätten eingeschränkt.

Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg

2M-1 Planung Mitte

2M-3 Verfahrenssteuerung

Billigung des Entwurfs der Änderung des BP Nr. 3761

Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.04.2026 die Billigung des Entwurfs der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761 und dessen Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Unterlagen dazu können hier eingesehen werden.

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