Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761
Verfahrensschritt
Beteiligung ÖffentlichkeitZeitraum
Noch 33 Tage –durchführende Organisation
Stadt Nürnberg, z.H. Kassen- und SteueramtDer Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Nr. 3761 befindet sich unmittelbar südlich des Verkehrsknotenpunkts Plärrer und setzt ein Kerngebiet gem. § 7 Baunutzungsverordnung fest. Nach einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass Teile des Plangebietes nicht mehr den Kriterien eines Kerngebietes entsprechen und Regelungsbedarf bezüglich der Steuerung von Spielhallen und Wettbüros besteht. Durch die Bebauungsplanänderung soll eine Sicherung und städtebaulich geordnete Weiterentwicklung der bestehenden Baustruktur angestrebt werden. Dafür wird die Art der Nutzung angepasst und das Nutzungsspektrum von Vergnügungsstätten eingeschränkt.
Stadtplanungsamt Stadt Nürnberg
2M-1 Planung Mitte
2M-3 Verfahrenssteuerung
Billigung des Entwurfs der Änderung des BP Nr. 3761
Der Stadtplanungsausschuss hat in seiner Sitzung vom 29.04.2026 die Billigung des Entwurfs der Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761 und dessen Veröffentlichung im Internet gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Unterlagen dazu können hier eingesehen werden.