Planungsdokumente: Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.6.3. ?berbaubare Grundst?cksfl?chen

Im Zuge der Bebauungsplan?nderung wurden die festgesetzten ?berbaubaren Grundst?cksfl?chen mit der tats?chlich realisierten Bebauung abgeglichen. Dabei wurden Abweichungen festgestellt, weshalb eine Anpassung der ?berbaubaren Grundst?cksfl?chen erforderlich ist.

Baugrenzen

Die Baugrenzen im s?dlichen Teil des Kerngebiets ? zwischen Gostenhofer Schulgasse und Rothenburger Stra?e ? werden an die bestehende Geb?udestruktur angepasst. Konkret bedeutet dies:

  • Die Baur?ume entlang der genannten Stra?en werden in ihrer Tiefe erweitert.
  • Der bestehende Geb?uderiegel, der sich zwischen den beiden Stra?en erstreckt, wird vollst?ndig in die neuen Baugrenzen aufgenommen.

Durch diese Ma?nahme wird im Vergleich zum bisherigen Bebauungsplan eine gr??ere ?berbaubare Grundst?cksfl?che erm?glicht (ca. 275 m?). Die neuen Baugrenzen dienen der Sicherung des Bestands und schaffen eine klare baurechtliche Grundlage f?r zuk?nftige Umbauten und Nutzungs?nderungen.

Die Anpassung der ?berbaubaren Grundst?cksfl?che orientiert sich am baulichen Bestand und f?hrt lediglich zu einer geringf?gigen Erweiterung. Diese ?nderung hat keinen Einfluss auf den Gebietscharakter des Kerngebiets (MK), da die wesentlichen Merkmale ? wie Nutzungsstruktur, bauliche Dichte, st?dtebauliche Funktion und gestalterische Qualit?t ? unver?ndert bleiben.

Die Erweiterung erfolgt im Rahmen der bestehenden st?dtebaulichen Ordnung und dient der baulichen Klarstellung und Rechtsvereinheitlichung, insbesondere im Hinblick auf Bestandsgeb?ude, die bislang au?erhalb der festgesetzten Baugrenzen lagen. Die Anpassung schafft eine planungsrechtliche ?bereinstimmung mit der tats?chlichen Nutzung, ohne neue st?dtebauliche Impulse zu setzen oder die zul?ssige Nutzung wesentlich zu ver?ndern. Die Belange der Grundst?ckseigent?mer- und Eigent?merinnen werden durch diese ?nderung nicht negativ ber?hrt. Vielmehr wird durch die Anpassung Rechtssicherheit geschaffen und eine flexible Nutzung der Grundst?cke erm?glicht ? ohne nachteilige Auswirkungen auf die Umgebung zu verursachen.

Abbildung 10: Mehrung an ?berbaubarer Grundst?cksfl?che (blau); Kartengrundlage: ? Stadt N?rnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

1.6.4. Abstandsfl?chen

Die abweichenden Abstandsfl?chen werden in ??3 Nr.?5 der Bebauungsplansatzung geregelt. Da diese Festsetzung nach heutigem Rechtsstand gem?? ??9 Abs.?1 Nr.?2a BauGB anders zu formulieren ist und die bisherigen S?tze?2 und?3 aufgrund der BP-?nderung entfallen k?nnen, wird ??3 Nr.?5 der Bebauungsplansatzung durch die ?nderungsatzung entsprechend neu gefasst.

Im Geltungsbereich gelten die Festsetzungen des Art. 6 BayBO in Verbindung mit ??1 der Abstandsfl?chensatzung (AFS) der Stadt N?rnberg, sodass jeweils ausreichende Bel?ftungs- und Belichtungsm?glichkeiten notwendiger Fenster von schutzw?rdigen Aufenthaltsr?umen gegeben sind.

Es wird nur noch eine Abweichung formuliert, die vom Sinne her, bereits im Bestandbebauungsplan existiert: F?r den zwingend achtgeschossigen Bauk?rper im MK ist lediglich eine reduzierte Tiefe der Abstandsfl?che von 0,3?H, mindestens jedoch 3,0?m, nachzuweisen.

Der markante Bauk?rper, der den Verkehrsknotenpunkt ?Pl?rrer? r?umlich fasst, f?hrt durch die verringerte Abstandsfl?chentiefe zu keiner Beeintr?chtigung der Nachbarbebauung. Das gegen?berliegende Parkhaus im S?den wird hierdurch nicht negativ beeinflusst. Auch zuk?nftige Nutzungen auf dem Grundst?ck des Parkhauses sind nicht eingeschr?nkt, da sich die Abstandsfl?chen bei einer maximal zul?ssigen dreigeschossigen Bebauung nicht ?berschneiden k?nnen. Zudem ?bernimmt der achtgeschossige Bauk?rper eine abschirmende Funktion gegen?ber Verkehrsl?rmimmissionen. Aufgrund seiner n?rdlichen Lage und Geb?udel?nge sind Beeintr?chtigungen hinsichtlich Belichtung oder Verschattung der s?dlich gelegenen Grundst?cke nicht zu erwarten.

Abbildung 11: Darstellung der abweichenden Abstandsfl?che, bei voller Ausnutzung der Geschossigkeit; Kartengrundlage: ? Stadt N?rnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

Die zuvor existierende zweite Abweichung (? 3 Nr. 5 S. 2 und S. 3 der Bebauungsplansatzung) wird durch die ?nderungssatzung gestrichen, da sie infolge der ge?nderten Baugrenzen nicht mehr erforderlich ist. Durch die Anpassung der Baugrenzen wird sichergestellt, dass die allgemeinen Anforderungen hinsichtlich der Abstandsfl?chen eingehalten werden k?nnen, ohne dass es einer gesonderten Einschr?nkung bedarf und verliert damit ihre st?dtebauliche und rechtliche Notwendigkeit.

1.6.5. Verkehrsfl?chen

Die ehemals ?ffentliche Verkehrsfl?che (Eigent?merweg) Prechtelsgasse wurde mit Wirkung vom 16.10.2002 eingezogen. Die Prechtelsgasse ist somit keine gewidmete Verkehrsfl?che mehr und dient auch nicht als Erschlie?ung f?r die Bebauung. Daher ist die Festsetzung als Verkehrsfl?che nicht zwingend notwendig. Die Fl?che wird zwar als Parkplatz genutzt, was auch auf einer Verkehrsfl?che m?glich ist, jedoch bildet der Parkplatz mit dem Parkhaus innerhalb des Kerngebiets eine gewerbliche Einheit. Daraus ergibt sich die st?dtebauliche Konsequenz die ehemalige Prechtelsgasse ebenfalls als Kerngebiet festzusetzten. Die Fl?che kann weiterhin nicht ?berbaut werden und ist zus?tzlich als Fl?che f?r Nebenanlagen mit der Zweckbestimmung ?Gemeinschaftsstellpl?tze? gekennzeichnet.

Abbildung 12: Vergleich alte Bebauungsplanzeichnung und Luftbild (2025); Kartengrundlage: ? Stadt N?rnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

Des Weiteren wurde die im Bestandsbebauungsplan festgesetzte Aufweitung der Gostenhofer Schulgasse (Flurnummer 122, Gemarkung: Gostenhof) nicht umgesetzt. Daher wurde die Festsetzung der Verkehrsfl?che angepasst, da sich an dieser Stelle bestehende Geb?ude befinden.

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