Planungsdokumente: Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1. PLANBERICHT

1.1. Allgemeines (Gebiet / Rechtsgrundlagen / Verfahren)

Der Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans (BP) Nr. 3761 befindet sich unmittelbar s?dlich des Verkehrsknotenpunkts Pl?rrer, am s?dwestlichen Rand der N?rnberger Altstadt und setzt ein Kerngebiet gem. ? 7 Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1962 fest. Nach einer Ortsbegehung wurde festgestellt, dass Teile des Plangebietes nicht mehr den Kriterien eines Kerngebietes entsprechen und ein Regelungsbedarf bez?glicher der Steuerung von Spielhallen und Wettb?ros besteht. Durch die Bebauungsplan?nderung soll eine Sicherung und st?dtebaulich geordnete Weiterentwicklung der bestehenden Baustruktur angestrebt werden. Daf?r wird die Art der Nutzung angepasst und das Nutzungsspektrum von Vergn?gungsst?tten eingeschr?nkt.

Rechtsgrundlage f?r die ?nderung eines Bebauungsplanes ist das Baugesetzbuch (BauGB) und die aufgrund des Baugesetzbuches erlassenen Vorschriften. Zust?ndig f?r die Aufstellung und ?nderung von Bebauungspl?nen ist die Gemeinde. Die BP-?nderung erfolgt nach ??13a BauGB im beschleunigten Verfahren, da es sich um eine Ma?nahme der Innenentwicklung handelt. Dieses Verfahren kann angewendet werden, wenn die festgesetzte zul?ssige Grundfl?che unter 20.000?m? liegt; hierbei werden auch die Grundfl?chen anderer Bebauungspl?ne ber?cksichtigt, die in engem sachlichem, r?umlichem und zeitlichem Zusammenhang stehen. Zudem ist das Verfahren nur zul?ssig, wenn keine Umweltvertr?glichkeitspr?fung (UVPG)?pflichtigen Vorhaben vorbereitet oder erm?glicht werden, keine Beeintr?chtigungen der in ??1 Abs.?6 Nr.?7?b BauGB genannten Schutzg?ter zu erwarten sind und keine Pflichten nach ??50 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zur Vermeidung oder Begrenzung der Auswirkungen schwerer Unf?lle bestehen.

Die ?berbaubare Grundst?cksfl?che im Geltungsbereich der ?nderung des BPs Nr.?3761 betr?gt ca. 7.500?m?, auch die weiteren Voraussetzungen sind erf?llt. Die Anwendung des ??13a BauGB ist damit m?glich.

Das Verfahren zur ?nderung des Bebauungsplans wurde als vereinfachtes Verfahren gem. ? 13 BauGB eingeleitet. Mit dem Einleitungsbeschluss durch den Stadtplanungsausschuss am 18.04.2024 wurde auch der Beschluss zur ?ffentlichen Auslegung (Billigung) gefasst. Nach Erkenntnissen aus einer erneuten Ortsbegehung im Sommer 2024 und der Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange (13.05.2024 - 17.06.2024) wurde ein ?berarbeitungsbedarf der Festsetzungen zur Art der Nutzung erkannt. Da die Anpassung der Art der Nutzung die Grundz?ge der Planung ber?hren, soll das Verfahren zur ?nderung des Bebauungsplans gem?? ? 13a BauGB (Bebauungspl?ne der Innenentwicklung) weitergef?hrt werden. Die Beteiligung der ?ffentlichkeit vom 13.05.2024 bis zum 17.06.2024 dient dabei als fr?hzeitige Beteiligungen dieses Verfahrens gem. ??13a Abs.?3 BauGB i.V.m. ??3?Abs.?1 BauGB. Die Beteiligung der Beh?rden und sonstigen Tr?ger ?ffentlicher Belange gem. ??4?Abs.?2?BauGB im gleichen Zeitraum ist als Beteiligung gem. ??4 Abs. 1 BauGB anzusehen, von der im Verfahren gem. ? 13a BauGB abgesehen werden k?nnte, vgl. ? 13a Abs. 2 Nr.?1 BauGB.

1.2. Anlass zur Aufstellung ? Planungsziele

Es soll die Art der Nutzung in einem Teilbereich auf die tats?chliche Nutzung (Kerngebiet zu Mischgebiet) angepasst werden und das Nutzungsspektrum der zul?ssigen Nutzungen im Kerngebiet sowie im Mischgebiet in Teilbereichen eingeschr?nkt werden.

Der Pl?rrer ist aufgrund seiner vielf?ltigen Nutzungen ein stark frequentierter Ort in N?rnberg. So hat dieser die Funktion eines zentralen Versorgungsbereichs (C-Zentrum ?Pl?rrer?), ist ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt f?r den ?PNV und MIV und stellt aufgrund seiner zentralen Lage an der historischen Stadtmauer und dem Spittlertorturm einen wichtigen Stadteingang dar.

Im BP Nr.?3761 ist derzeit ein Kerngebiet festgesetzt. Nach einer Ortsbegehung im Sommer 2024 wurde festgestellt, dass Teile des Plangebietes nicht mehr den Kriterien eines Kerngebietes entsprechen.

Abbildung 1: Darstellung der Art der baulichen Nutzung, Geltungsbereich des BP Nr. 3761 (schwarz), Bereich, der kein Kerngebiet (MK) mehr darstellt (rot) Kartengrundlage: ? Stadt N?rnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

Im Bereich zwischen Gostenhofer Schulgasse und Gostenhofer Hauptstra?e, der sich innerhalb des Geltungsbereichs des BPs Nr.?3761 befindet, ist eine Anpassung der Gebietsausweisung vorgesehen. Aufgrund des hohen Anteils an Wohnnutzung entspricht dieser Bereich nicht mehr dem Charakter eines Kerngebiets nach ??7?BauNVO (vgl. Kapitel I.3.1.2). Daher ist Ziel des Bebauungsplans die Gebietskategorie in diesem Abschnitt von einem Kerngebiet in ein Mischgebiet gem?? ??6 BauNVO zu ?ndern, um der tats?chlichen Nutzungssituation Rechnung zu tragen (vgl. Abb. 1).

Dar?ber hinaus soll das Kerngebiet in seiner Funktion gest?rkt werden. Wohnungen sollen in ihrer Zul?ssigkeit beschr?nkt werden und das Nutzungsspektrum der Vergn?gungsst?tten eingeschr?nkt werden.

Im Bereich s?dlich des Pl?rrers, insbesondere entlang der Stra?en Frauentorgraben und der Stra?e ?Am Pl?rrer?, sind genehmigte und nicht genehmigte Spielhallen und Wettb?ros zu finden. Diese st?dtebaulich unerw?nschte Konzentration von Vergn?gungsst?tten kann zu einer Verzerrung des Miet- und Bodenpreisgef?ges f?hren. Aufgrund der hohen Ertragskraft dieser Betriebstypen steigen die Grundst?ckspreise, was wiederum zu einer Verdr?ngung kleinteiliger Einzelhandels- und Dienstleistungsnutzungen f?hren kann. In dem Geltungsbereich gibt es bereits sogenannte ?Trading-Down-Tendenzen?, also eine abnehmende Angebotsvielfalt sowie steigende Boden- und Mietpreise (vgl. Einzelhandelskonzept, Kurzfassung, S. 3).

Diese Nutzungskonflikte gilt es in Zukunft zu vermeiden. Ziel der ?nderung des BPs Nr.?3761 ist daher der Ausschluss weiterer Spielhallen und Wettb?ros im gesamten Plangebiet. Diese Ma?nahme dient dem Erhalt und der St?rkung der bestehenden Nutzungsstruktur und steht im Einklang mit dem vom Stadtplanungsausschuss der Stadt N?rnberg am 26.10.2016 beschlossenen Vergn?gungsst?ttenkonzept (vgl. Kapitel I.3.3.3.a).

Zusammenfassend lassen sich folgende Ziele formulieren:

Wiederherstellen der st?dtebaulichen Ordnung durch: Anpassung der Art der Nutzung, Anpassung der ?berbaubaren Grundst?cksfl?che und Geschossigkeit

Einschr?nkung der Wohnnutzung im Kerngebiet

Einschr?nkung des Nutzungsspektrums von Vergn?gungsst?tten

Vermeidung von weiteren sogenannten ?Trading-Down-Tendenzen?

Sicherung des zentralen Versorgungsbereich C ?Pl?rrer?

Aufwertung des ?ffentlichen Raumes

Schutz der sensiblen Nutzungen in den angrenzenden Misch- und Kerngebieten

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