Planungsdokumente: Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2.1.1. Entwicklung aus dem Fl?chennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

Im Fl?chennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (rechtswirksam seit 08.03.2006, zuletzt ge?ndert am 24.09.2025) ist der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3761 als gemischte Baufl?che dargestellt.

Abbildung 5: FNP mit Geltungsbereich Bebauungsplan Nr. 3761 (rot) Kartengrundlage: ? Stadt N?rnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

1.3.2.1.2. Bebauungspl?ne und Ver?nderungssperren

Bebauungsplan

Der BP Nr. 3761 setzt ein Kerngebiet (MK) gem. BauNVO von 1962 fest. Dar?ber hinaus trifft der Bebauungsplan Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, zum Ma? der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zu den Nebenanlagen, zu abweichenden Abstandsfl?chen, zur ?u?eren Gestaltung der Nordseite der 8-geschossigen Bauanlage, zur Beteiligung an der Gemeinschaftsgarage und den Gemeinschaftsstellpl?tzen, sowie zu den ?berbaubaren Grundst?cksfl?chen und zu den Verkehrsfl?chen.

Abbildung 6: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3761 (Quelle: Stadt N?rnberg; Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung) Kartengrundlage: ? Stadt N?rnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

Ver?nderungssperre

Am 19.12.2024 hat der Stadtplanungsausschuss die Ver?nderungssperre Nr. 92 ?Pl?rrer S?d? f?r die Flurst?cke 91 (teilweise), 96/1, 96/2, 96/3, 96/4, 96/5, 100/2, 100/3, 100/5, 100/6, 100/8, 100/10, 115, 115/2, 115/3, 115/6, 115/7, 115/8 (teilweise), alle Gemarkung Gostenhof erlassen. Diese wurde mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.?1 vom 02.01.2025 rechtsverbindlich. Die Ver?nderungssperre soll die Planungsziele der Bebauungsplan?nderung des BPs Nr. 3761 sichern. Die Ver?nderungssperre gilt nach ihrer Bekanntmachung zwei Jahre und kann ggf. um ein Jahr verl?ngert werden.

1.3.2.1.3. Zul?ssigkeit von Bauvorhaben

Im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans Nr. 3761 erfolgt die planungsrechtliche Beurteilung von Vorhaben nach ??30?Abs.?1?BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zul?ssig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschlie?ung gesichert ist.

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