Bebauungsplan
Der BP Nr. 3761 setzt ein Kerngebiet (MK) gem. BauNVO von 1962 fest. Dar?ber hinaus trifft der Bebauungsplan Regelungen zur Art der baulichen Nutzung, zum Ma? der baulichen Nutzung, zur Bauweise, zu den Nebenanlagen, zu abweichenden Abstandsfl?chen, zur ?u?eren Gestaltung der Nordseite der 8-geschossigen Bauanlage, zur Beteiligung an der Gemeinschaftsgarage und den Gemeinschaftsstellpl?tzen, sowie zu den ?berbaubaren Grundst?cksfl?chen und zu den Verkehrsfl?chen.
Abbildung 6: Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 3761 (Quelle: Stadt N?rnberg; Geobasisdaten: Bayerische Vermessungsverwaltung) Kartengrundlage: ? Stadt N?rnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Ver?nderungssperre
Am 19.12.2024 hat der Stadtplanungsausschuss die Ver?nderungssperre Nr. 92 ?Pl?rrer S?d? f?r die Flurst?cke 91 (teilweise), 96/1, 96/2, 96/3, 96/4, 96/5, 100/2, 100/3, 100/5, 100/6, 100/8, 100/10, 115, 115/2, 115/3, 115/6, 115/7, 115/8 (teilweise), alle Gemarkung Gostenhof erlassen. Diese wurde mit der Bekanntmachung im Amtsblatt Nr.?1 vom 02.01.2025 rechtsverbindlich. Die Ver?nderungssperre soll die Planungsziele der Bebauungsplan?nderung des BPs Nr. 3761 sichern. Die Ver?nderungssperre gilt nach ihrer Bekanntmachung zwei Jahre und kann ggf. um ein Jahr verl?ngert werden.