Planungsdokumente: Änderung des Bebauungsplans Nr. 3761

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.4.1. St?dtebauliches Konzept

Ziel der BP-?nderung ist es, den Bebauungsplan an die tats?chliche Gegebenheit anzupassen und die bestehenden Nutzungenstrukturen sowie den zentralen Versorgungsbereich zu erhalten und zu st?rken (vgl. ?1 Abs. 6 Nr. 4 BauGB).

Anpassungen der Baustruktur

Zur Wiederherstellung der st?dtebaulichen Ordnung soll die st?dtebauliche Struktur an den vorhandenen Bestand angepasst werden. Zwar entstand ein Gro?teil der Struktur in den 1960er/70er Jahren, dennoch hat sich in den vergangenen f?nf Jahrzenten seit in Krafttreten des Bebauungsplans die st?dtebauliche Kubatur und Nutzung des Plangebiets ver?ndert. Beispielsweise stammt der Geb?udekomplex zwischen der Rothenburger Stra?e und Gostenhofer Schulgasse aus dem Jahr 1997 und widerspricht teilweise den Festsetzungen des Bebauungsplans. Hier wird die Bebauungsplan?nderung genutzt, diese Diskrepanz zu beheben und die tats?chliche bauliche Situation planungsrechtlich zu sichern. Hierf?r werden die ?berbaubaren Grundst?cksfl?chen und Geschossigkeiten angepasst. So wird der Bestand gew?rdigt und m?gliche zuk?nftige Ver?nderungen an der Bausubstanz geregelt.

Der Bestandsbebauungsplan setzt f?r die Bebauung entlang der Gostenhofer Schulgasse eine maximale Anzahl von drei Geschossen fest. Die gebaute Struktur ?bersteigt diese Geschossigkeit zu gro?en Teilen. Das Wohngeb?ude, welches sich zu einem kleinen Teil im Geltungsbereich des BP Nr. 3671 befindet, wurde mit vier Vollgeschossen und einem Dachgeschoss realisiert. Der Geb?uderiegel zwischen der Rothenburger Stra?e und der Gostenhofer Schulgasse erstreckt sich als Verl?ngerung der Bebauung entlang der Rothenburger Stra?e ?ber sechs Geschosse. Nur in dem Zugangsbereich dieses Geb?udes wird die maximale Anzahl von drei Vollgeschossen eingehalten (vgl. Kapitel I.6.2).

Abbildung 8 Luftbild mit ?berlagerung des ge?nderten Entwurfs BP Nr. 3761; Kartengrundlage: ? Stadt N?rnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

Im Bereich des bestehenden Parkhauses wird die zul?ssige Geschossigkeit auf drei Vollgeschosse angehoben. Dadurch soll die M?glichkeit geschaffen werden, den Standort bei einer zuk?nftigen Nutzungs?nderung (z.B. Dienstleistungs- und Wohnstandort) flexibel und im Sinne eines zukunftsorientierten, st?dtebaulich vertr?glichen Entwicklungskonzepts ausnutzen zu k?nnen.

Anpassung Art der Nutzung

Die unter Kapitel I.3.1.2 aufgezeigte heterogene Nutzungsstruktur soll durch die st?dtebaulichen Anpassungen gest?rkt werden. Es wird neben dem vorhandenen Kerngebiet ein Mischgebiet festgesetzt (vgl. Kapitel I.3.1.2 und Kapitel I.6.1). Im Kerngebiet wird die Wohnnutzung eingeschr?nkt, um die Eigenschaften des Kerngebiets zu sichern, vgl. Kapitel I.6.1.1. Durch diese Anpassung wird die st?dtebauliche Ordnung wiederhergestellt und die Bestandsstruktur gesch?tzt.

Ausschluss von Spielhallen und Wettb?ros im MK und MI

Der Pl?rrer und seine Umgebung sollen als Ort von geschichtlicher und st?dtebaulicher Bedeutung st?dtebaulich aufgewertet werden (vgl. ??1?Abs.?6?Nr.?5?BauGB). Im Geltungsbereich des BP Nr. 3761 sind bereits sogenannte ?Trading-Down-Tendenzen?, welche durch eine H?ufung von Spielhallen und Wettb?ros entstehen k?nnen erkennbar. Diese Tendenzen zeigen sich unter anderem durch den gefestigten Imageverlust des Gebiets, welches sich auch durch einen leichten Bev?lkerungsr?ckgang im Viertel zu verzeichnen ist (vgl. Kapitel I.3.1.4.) sowie dem anhaltenden Leerstand und der Tendenz zur Verdr?ngung von etabliertem und gebietstypischem Einzelhandel und Dienstleistungen im Versorgungsbereich C ?Pl?rrer?. Auch sollen negative Auswirkungen auf sch?tzenswerte Nutzungen in der Umgebung verhindert werden. Zu diesem Zweck werden im gesamten Planungsgebiet Spielhallen und Wettb?ros ausgeschlossen.

Leerst?nde im Gebiet beg?nstigen zudem die Ansiedlung weiterer Nutzungen, die nicht mit den st?dtebaulichen Zielsetzungen vereinbar sind. Dies kann einen sogenannten ?Trading-Down?-Effekt verst?rken, bei dem die Angebotsvielfalt im Quartier zur?ckgeht und das Gebiet an Attraktivit?t verliert. Gesellschaftliche Vorbehalte gegen?ber einer H?ufung von Spielhallen und Wettb?ros f?hren h?ufig zu einem Imageverlust, der sich st?dtebaulich durch die Meidung des ?ffentlichen Raums und einen passiven Verdr?ngungseffekt bemerkbar macht.

Durch den Ausschluss weiterer Spielhallen und Wettb?ros im gesamten Plangebiet soll die nachteilige H?ufung von diesen Vergn?gungsst?tten verhindert und damit die vorhandene Funktion des Gebiets gesch?tzt werden. Die Qualit?t des ?ffentlichen Raums, die unter der mangelnden Gestaltung der Schaufenster von Spielhallen und Wettb?ros leidet, soll verbessert werden. Somit soll eine weitere Beeintr?chtigung des sch?tzenswerten Stadteingangs am Pl?rrer vermieden werden. Das Bodenpreisgef?ge und die Funktion des zentralen Versorgungsbereichs sollen gesch?tzt werden. Ebenso wird durch den Ausschluss die vorhandene Wohnnutzung im MI sowie die anderen sch?tzenswerten Nutzungen in der Umgebung gesch?tzt (vgl. Abb. 4).

Im Rahmen der Empfehlung des Vergn?gungsst?ttenkonzepts trifft die ?nderung des vorliegenden Bebauungsplans ausschlie?lich Regelungen zu den Nutzungen von Spielhallen und Wettb?ros. F?r das verbleibende Spektrum der Vergn?gungsst?tten (insbesondere Diskotheken, Tanzlokale, Variet?s, Nachtbars, aber auch Rotlichtangebote) besteht f?r das Plangebiet derzeit kein planungsrechtlicher Regelungsbedarf.

St?dtebauliche Kenndaten

Das Plangebiet umfasst eine Fl?che von insgesamt ca. 1,85 ha. Auf etwa 50?% der Fl?che im Geltungsbereich sind Verkehrsfl?chen festgesetzt. Aus dem vorliegenden Planungskonzept zur Bebauungsplan?nderung ergeben sich damit folgende Fl?chen im Einzelnen:

Fl?chenbezeichnungFl?chengr??e durch BP- ?nderungFl?chengr??e zuvor
Bauland Kerngebiet MKca. 8.160 m?ca. 7630 m?
Bauland Mischgebiet MIca. 950 m?-
Verkehrsfl?chen ca. 9.440 m?ca. 10.920 m?
Fl?che ohne Festsetzungca. 240 m?-

1.4.2. Spielhallen im Bestand

Aktuell bestehende Spielhallen, die baurechtlich und gl?ckspielrechtlich genehmigt sind, genie?en Bestandsschutz. Jegliche ?nderungen der Nutzung, Vergr??erungen der Nutzungsfl?chen oder sonstige bauliche Ver?nderungen f?hren jedoch zum Verlust dieses Schutzstatus. Weitere Ansiedlungen von Spielhallen und Neuansiedlung von Wettb?ros werden durch den Bebauungsplan ausgeschlossen. Wettb?ros werden, obwohl keine derzeit davon im Geltungsbereich vorhanden sind ausgeschlossen, da sie hinsichtlich ihrer st?dtebaulichen Wirkung mit Spielhallen vergleichbar sind.

1.4.3. Gender und Diversity

Die festgesetzten Ausschl?sse von Spielhallen und Wettb?ros im Plangebiet haben auch Auswirkungen auf Gender- und Diversity-Belange. Untersuchungen und Erfahrungswerte zeigen, dass eine H?ufung von Vergn?gungsst?tten wie Spielhallen und Wettb?ros oft mit einer einseitigen Nutzung des ?ffentlichen Raums einhergeht, die bestimmte Bev?lkerungsgruppen ? insbesondere Frauen, ?ltere Menschen, Jugendliche und marginalisierte Gruppen ? in ihrer Teilhabe einschr?nken kann.

Durch die planerische Begrenzung dieser Nutzungen wird der ?ffentliche Raum zwischen Pl?rrer, Rothenburger Stra?e und Gostenhofer Hauptstra?e als sozialer Begegnungsraum gest?rkt und bleibt f?r alle Menschen zug?nglich und attraktiv. Die Vermeidung weiterer sogenannten ?Trading-Down-Prozessen? tr?gt dazu bei, die Angebotsvielfalt zu erhalten und die Aufenthaltsqualit?t zu verbessern. Dies f?rdert eine gleichberechtigte Nutzung des Stadtraums und wirkt der Entstehung von sogenannten ?Angstr?umen? entgegen, die insbesondere f?r vulnerable Gruppen eine nicht sichtbare Barriere darstellen k?nnen.

Die Sicherung eines hochwertigen und vielf?ltig genutzten Gebietes unterst?tzt somit aktiv die Ziele einer inklusiven Stadtentwicklung. Sie tr?gt dazu bei, dass sich Menschen unabh?ngig von Geschlecht, Herkunft, Alter oder sozialem Hintergrund sicher und willkommen f?hlen. Die Ma?nahme steht im Einklang mit den Grunds?tzen einer gendergerechten und diversit?tssensiblen Planung.

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