1.3.3.1. Infrastrukturelle Bedarfssituation
Durch das Bauleitplanverfahren wird die infrastrukturelle Bedarfssituation nicht ver?ndert, da keine wesentliche ?nderung in Art und Umfang von bestehenden Nutzungen angestrebt wird.
Durch das Bauleitplanverfahren wird die infrastrukturelle Bedarfssituation nicht ver?ndert, da keine wesentliche ?nderung in Art und Umfang von bestehenden Nutzungen angestrebt wird.
Die Grundst?cke im Geltungsbereich des Bebauungsplans befinden sich, bis auf die ?ffentlichen Verkehrsfl?chen, in privatem Eigentum.