Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

3.2. Bebauungsplanung

Das Plangebiet überlappt sich in einem kleinen Teilbereich mit dem Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. XVII „Thermalbad Fürth“. Der sich überlappende Bereich ist in der Planzeichnung dargestellt. In den Festsetzungen wird zur Klarstellung erläutert, dass der vorliegende Bebauungsplan ältere rechtverbindliche Bebauungs- und Baulinienpläne überlagert.

Im übrigen Bereich liegt kein Bebauungsplan vor, das Plangebiet ist daher bauplanungsrechtlich als Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB zu bewerten

4. Beschreibung des Vorhabens/ Konzeptes

Wie bereits erläutert soll die Aufstellung des Bebauungsplanes als (projektbezogener) Angebotsbebauungsplan im Regelverfahren erfolgen. Der Bebauungsplan orientiert sich dabei an dem bestehenden Konzept der infra fürth holding GmbH, welches in der Planzeichnung dargestellt wird. Im Folgenden wird der aktuelle Stand der Konzeption näher erläutert.

Die Lage des neuen Hallenbades ist südwestlich vom Rutschenbereich des Thermalbades vorgesehen, im Bereich des jetzigen Eingangs/Sanitärbereiches zum Sommerbad. Entsprechend des bisherigen Nutzungskonzeptes für Themalbad/Hallenbad, soll eine gemeinsame Nutzung möglich sein und die beiden Nutzungen durch einen „Bademantel“-gang verbunden werden. Dieser soll westlich an den bestehenden Baukörper des Thermalbads angegliedert werden. Der genaue Standort des Verbindungsganges ist zur Zeit noch nicht bekannt, weshalb der Bebauungsplans zwei Möglichkeiten vorsieht. Eine dieser Möglichkeiten befindet sich im Bereich des jetzigen Rutschenturms, die andere etwas weiter süd-östlich zwischen zwei bestehenden Außenbecken.

Das neue Hallenbad soll ein Schwimmerbecken (mit 25 m oder 50 m Länge) mit Sprungturm, Nichtschwimmerbecken und Kinderbecken sowie einen Sanitärbereich mit Umkleiden, Duschen, etc. beinhalten. Gastronomie oder sonstige Nutzungen, die über den Badbetrieb hinaus gehen sind bis auf Verkaufs-/Snackautomaten im Eingangsbereich, nicht vorgesehen. Der bisherige Planungstand enthält die Variante eines Schwimmerbeckens mit 50 m Länge. Bei der 25 m Variante würde die Grundfläche des Baukörpers voraussichtlich geringer ausfallen.

Abbildung 3: Vorgesehene Aufteilung innerhalb des EG des Hallenbadneubaus, links unten: 50m Schwimmerbecken, rechts unten: Nichtschwimmer und Kinderbecken, oben: Empfang und Sanitärbereich (Quelle: infra fürth bäder GmbH, 2024)

Abbildung 4: Vorgesehene Aufteilung innerhalb des UG des Hallenbadneubaus, links oben: Sanitärbereich des Sommerbads (Quelle: infra fürth bäder GmbH, 2024)

Im Untergeschoss des Sanitärbereichs für das Hallenbad sollen zudem die wegfallenden Sanitärbereiche des Sommerbades untergebracht werden. Der Höhenverlauf des Geländes soll bei der Gebäudeplanung berücksichtigt werden, um den Eingriff in den Boden so gering wie möglich zu gestalten. Gemäß Bebauungskonzept ist auf der hangabgewandten Seite das tiefere Schwimmerbecken vorgesehen. Darüber hinaus wird ein Eingriff durch einen Technikkeller unterhalb der Nichtschwimmerbecken erforderlich.

Abbildung 5: grobe Konzeptskizze zur möglichen Nutzung des Geländeverlaufs, um den Eingriff in den Boden zu minimieren, rot: Verlauf des natürlichen Geländes, blau: beispielhafte Beckentiefe von 1,3 m (links) und 2 m – 3,6m (rechts), grau schraffiert: mögliche Lage eines 4m tiefen Technikkellers. (Quelle: TB Markert, 2024)

Die Höhe des Gebäudes staffelt sich nach den unterschiedlichen Nutzungszonen. Der Sanitärbereich ist mit einer Bauhöhe von bis zu 8 m am niedrigsten vorgesehen, der Schwimmbereich mit 10 m etwas höher. Im Bereich des Sprungturms wird das Gebäude aufgeweitet und soll hier bis zu 14 m Höhe betragen.

Die Fassaden sind im straßenzugewandten Bereich mit wenigen Öffnungen vorgesehen (Oberlichter im Sanitärbereich), in Richtung Rednitz und Außenbereiche des Sommerbades soll eine Glasfassade für den Schwimmbereich ausgebildet werden.

Die architektonische Planung des Gebäudes ist noch nicht abschließend durchgeführt worden. Dies soll nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens bzw. im späteren Planungsverlauf erfolgen. An dem oben beschriebene Vorhaben können daher noch leichte Änderungen vorgenommen werden. Um dies zu ermöglichen, muss im Bebauungsplan eine gewisse Flexibilität berücksichtigt werden.

5. Belastungen des Baugebietes

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