2.1. Lage des Plangebietes
Das Plangebiet befindet sich westlich des Fürther Stadtzentrums. Es liegt zwischen dem Scherbsgraben im Westen, dem Fürthermare im Norden, dem Waldmannsweiher im Osten und der Straße In d. Berten bzw. dem Gelände des Sommerbads im Süden; der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen. Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans erstrecken sich über eine Fläche von etwa 2,4 ha. Davon entfallen ca. 1,4 ha auf das Sondergebiet für den Neubau des Hallenbads. Die drei verbleibenden Geltungsbereiche sind für die Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Begründung wird häufig auf den Geltungsbereich verwiesen, wobei stets der Bereich mit dem Sondergebiet für den Neubau des Hallenbads gemeint ist.
Das Plangebiet setzt sich aus folgenden Flurstücken der Gemarkung Fürth zusammen:
Flur-Nrn. 1245/2, 1245/18, 1245/20, 1245/21, 1245/22, 1245/23, 1245/24, 1245/31, 1245/32, 1468/380, 1468/381, 1468/382 sowie jeweils auf Teilen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1245/15, 1245/16, 1245/17, 1245/19, 1468/101, 1468/379, 1468/383 (Gemarkung Fürth)
Die Ausgleichsmaßnahmen 1 und 4 sind ebenfalls auf den Flur-Nrn. 1245/2 und 1245/16 verortet. Zusätzlich wird durch die Ausgleichsmaßnahmen 2 und 3 die Flurnummer 1245 überplant (jeweils Gemarkung Fürth).