Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

2.1. Lage des Plangebietes

Das Plangebiet befindet sich westlich des Fürther Stadtzentrums. Es liegt zwischen dem Scherbsgraben im Westen, dem Fürthermare im Norden, dem Waldmannsweiher im Osten und der Straße In d. Berten bzw. dem Gelände des Sommerbads im Süden; der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen. Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans erstrecken sich über eine Fläche von etwa 2,4 ha. Davon entfallen ca. 1,4 ha auf das Sondergebiet für den Neubau des Hallenbads. Die drei verbleibenden Geltungsbereiche sind für die Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Im weiteren Verlauf der Begründung wird häufig auf den Geltungsbereich verwiesen, wobei stets der Bereich mit dem Sondergebiet für den Neubau des Hallenbads gemeint ist.

Das Plangebiet setzt sich aus folgenden Flurstücken der Gemarkung Fürth zusammen:

Flur-Nrn. 1245/2, 1245/18, 1245/20, 1245/21, 1245/22, 1245/23, 1245/24, 1245/31, 1245/32, 1468/380, 1468/381, 1468/382 sowie jeweils auf Teilen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1245/15, 1245/16, 1245/17, 1245/19, 1468/101, 1468/379, 1468/383 (Gemarkung Fürth)

Die Ausgleichsmaßnahmen 1 und 4 sind ebenfalls auf den Flur-Nrn. 1245/2 und 1245/16 verortet. Zusätzlich wird durch die Ausgleichsmaßnahmen 2 und 3 die Flurnummer 1245 überplant (jeweils Gemarkung Fürth).

2.2. Derzeitige Nutzung

Aktuell wird der Bereich durch das Sommerbad genutzt. Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich der bisherige Eingangs-/ Sanitärbereich des Sommerbads, ein Kinderschwimmbecken sowie ein Teil der bestehenden Liegewiese. Die Nutzungen sollen dem neuen Hallenbad weichen bzw. in dieses integriert werden.

Abbildung 1: Derzeitige Nutzung innerhalb des Geltungsbereichs (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024)

2.3. Geländebeschaffenheit und Umgebung

Das Gelände im Plangebiet steigt vom Scherbsgraben in Richtung Südosten zunächst an, um anschließend zur Rednitz hin abzufallen. Der höchsten Punkt, beim bisherigen Eingang zum Sommerbad liegt auf einer Höhe von ca. 291 m über Normalhöhennull (NHN). Von dort bis zum südöstlichsten Punkt des Geltungsbereichs, der bei ca. 288 m über NHN liegt, besteht eine Höhendifferenz von etwa 3 Metern (gem. Datengrundlage Digitales Geländemodell DGM der Bay. Vermessungsverwaltung).

Abbildung 2: Geländeverlauf innerhalb des Geltungsbereichs (Quelle: TB Markert und Digitales Geländemodell DGM der Bay. Vermessungsverwaltung, 2024)