Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

13. Verzeichnisse

Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1: Derzeitige Nutzung innerhalb des Geltungsbereichs (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024) 6

Abbildung 2: Geländeverlauf innerhalb des Geltungsbereichs (Quelle: TB Markert und Digitales Geländemodell DGM der Bay. Vermessungsverwaltung, 2024) 7

Abbildung 3: Vorgesehene Aufteilung innerhalb des EG des Hallenbadneubaus, links unten: 50m Schwimmerbecken, rechts unten: Nichtschwimmer und Kinderbecken, oben: Empfang und Sanitärbereich (Quelle: infra fürth bäder GmbH, 2024) 8

Abbildung 4: Vorgesehene Aufteilung innerhalb des UG des Hallenbadneubaus, links oben: Sanitärbereich des Sommerbads (Quelle: infra fürth bäder GmbH, 2024) 9

Abbildung 5: grobe Konzeptskizze zur möglichen Nutzung des Geländeverlaufs, um den Eingriff in den Boden zu minimieren, rot: Verlauf des natürlichen Geländes, blau: beispielhafte Beckentiefe von 1,3 m (links) und 2 m – 3,6m (rechts), grau schraffiert: mögliche Lage eines 4m tiefen Technikkellers. (Quelle: TB Markert, 2024) 9

Abbildung 6: Lage des Plangebiets innerhalb von Schutzgebieten des Naturschutzes. Grün gepunktet: Landschaftsschutzgebiet, helle lila Flächen: Biotope, dunkle lila Flächen: gesetzlich geschützte Biotope (Quelle: TB Markert, Bayerische Vermessungsverwaltung und Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2024) 11

Abbildung 7: Durchgeführte Kartierung des Plangebietes nach BayKompV (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024) 25

Abbildung 8: Darstellung der durch die BE-Flächen betroffenen Biotop- und nutzungstypen (TBM, 2025) 29

Abbildung 9: Derzeitige Nutzung innerhalb des Geltungsbereichs (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024) 33

Abbildung 10: Blick von Norden nach Süden über das Plangebiet (Quelle: TB Markert, 2024) 38

Abbildung 11: Erste Bestandskartierung der vorhandenen BNT nach BaykompV – Übersicht der vorhandenen Vegetationstypen (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024) 38

Abbildung 12: Ausgewiesene Stadt-Biotopflächen im Plangebiet (rosa) (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024) 39

Abbildung 13: Auszug aus der digitalen geologischen Karte Bayerns, Plangebiet rot markiert (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024) 43

Abbildung 14: Darstellung des HQ100 (dunkelblau) und des HQExtrem (hellblau) im Umfeld des Plangebiets (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltun, 2024) 44

Tabelle 1: Prüffaktoren für die Schutzgüter 50

14. Gutachten

  • „Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtliche Prüfung (saP)“, Bericht der TNL Buttenheim GmbH vom September 2024

  • „Bebauungsplan Nr. 117 (Entwurf) „Hallenbad am Scherbsgraben“ der Stadt Fürth – Schallimmissionsschutz in der Bauleitplanung“, Bericht 16793.1 der ifb Sorge GmbH & Co. KG, Nürnberg vom Februar 2025

  • „Bodenmanagement-Konzept für das Bauvorhaben Hallenbad im Bereich der Altablagerung Scherbsgrabenbad“, Bericht der Sakosta GmbH vom Januar 2025

15. Rechtsgrundlagen

Baugesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 176).

Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und über die Darstellung des Planinhalts (Planzeichenverordnung 1990 – PlanZV 90) in der Fassung vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802).

Bayerische Bauordnung (BayBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-B), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.06. 2023 (GVBl. S. 250), durch § 4 des Gesetzes vom 07.07.2023 (GVBl. S. 327) und durch Art. 13a Abs. 2 des Gesetzes vom 24.07.2023 (GVBl. S. 371)

Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG) in der Fassung vom 23.02.2011 (GVBl. S. 82, BayRS 791-1-U), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 87 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98).

Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i. d. F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 08.05.2024 (BGBl. I Nr. 153)

Gemeindeordnung (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I), zuletzt geändert durch § 1 Abs. 6 der Verordnung vom 04.06.2024 (GVBl. S. 98)

Bayerisches Denkmalschutzgesetz (BayDSchG) in der in der Bayerischen Rechtssammlung (BayRS 2242-1-WK) veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geänd. durch Art. 1 des Gesetzes vom 23.06.2023 (GVBl. S. 251).

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