Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

11.3.8. Schutzgut Kultur und sonstige Güter

Voraussichtlich werden von der Planung keine Kulturgüter oder sonstigen wertvollen Sachgüter betroffen sein. Werden bei Erdarbeiten kultur- oder erdgeschichtliche Bodenfunde aufgefunden, sind diese unverzüglich dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen (Art. 8 Abs. 1 BayDSchG) sowie unverändert zu belassen (Art. 8 Abs. 2 BayDSchG).

Risiken für das kulturelle Erbe können damit ebenfalls ausgeschlossen werden.

Die Planung führt voraussichtlich zu keinem Eingriff in das Schutzgut.

11.3.9. Wechselwirkungen zwischen den Belangen des Umweltschutzes

Den größten Eingriff in den Naturhaushalt und die Landschaft stellt die hohe Bodenversiegelung dar, die sich nicht nur auf die Schutzgüter, sondern auch auf deren Wechselbeziehungen zueinander auswirkt.

11.4. Anderweitige Planungsmöglichkeiten

Die Lage des neuentstehenden Hallenbads im Anschluss an das bestehende „Fürthermare“ sowie das bestehende Freibad bringt diverse Vorteile mit sich. Folgende Faktoren waren für die Wahl des aktuellen Standorts von besonderer Bedeutung:

  • Bereits gut angebunden und durch Verkehrsinfrastruktur erschlossen
  • Geländeverfügbarkeit
  • Bündelung von Erholungseinrichtungen (Fürthermare, Freibad)
  • Bereits gesichertes Stellplatzangebot
  • Zukünftige energische Planung des Gesamtkomplexes durch Umbau des alten Hallenbads (Nutzung von Fernwärme, energetische Effizienz)
  • Prinzip der kurzen Wege

Ein anderer Standort für das Hallenbad wurde daher als nicht sinnvoll erachtet.

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