11.3.2. Schutzgut Pflanzen
Bei Realisierung der Planung geht die Vegetation in den künftig überbauten Bereichen vollständig verloren. Der Verlust der vorhandenen Vegetation durch die Nutzung als Sondergebiet „Hallenbad“ wird im Zuge der Kompensationsmaßnahmen auf einer internen Fläche im selben Naturraum ausgeglichen (Entsprechend der NKS Fürth – vgl. Kapitel 7.11). Von besonderer Bedeutung ist hier der Ausgleich der wertgebenden alten Hybridpappeln im Bestandsgebiet.
Bau- und betriebsbedingt kann es zum Funktionsverlust oder -beeinträchtigungen von Tierlebensräumen im näheren Umfeld kommen, da Lärm und optische Störeffekte auf die Fauna einwirken. Zudem kann sich die Straßen-/Gebäudebeleuchtung auf die Tierwelt, wie beispielsweise nachtaktive Fluginsekten und Vögel, auswirken.
Die Durchgrünung des Sondergebietes bewirkt eine Minderung der Eingriffe für das Schutzgut. Verschiedene anpassungsfähige Vogelarten werden auch in den entstehenden Grünanlagen geeignete Habitatstrukturen finden und in das Gebiet zurückkehren. Es ist davon auszugehen, dass künftig vorwiegend Kulturfolger und Ubiquisten auf den Flächen leben werden.
Die Planung führt voraussichtlich zu einem mittleren bis hohen Eingriff in das Schutzgut.