Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

11.3.2. Schutzgut Pflanzen

Bei Realisierung der Planung geht die Vegetation in den künftig überbauten Bereichen vollständig verloren. Der Verlust der vorhandenen Vegetation durch die Nutzung als Sondergebiet „Hallenbad“ wird im Zuge der Kompensationsmaßnahmen auf einer internen Fläche im selben Naturraum ausgeglichen (Entsprechend der NKS Fürth – vgl. Kapitel 7.11). Von besonderer Bedeutung ist hier der Ausgleich der wertgebenden alten Hybridpappeln im Bestandsgebiet.

Bau- und betriebsbedingt kann es zum Funktionsverlust oder -beeinträchtigungen von Tierlebensräumen im näheren Umfeld kommen, da Lärm und optische Störeffekte auf die Fauna einwirken. Zudem kann sich die Straßen-/Gebäudebeleuchtung auf die Tierwelt, wie beispielsweise nachtaktive Fluginsekten und Vögel, auswirken.

Die Durchgrünung des Sondergebietes bewirkt eine Minderung der Eingriffe für das Schutzgut. Verschiedene anpassungsfähige Vogelarten werden auch in den entstehenden Grünanlagen geeignete Habitatstrukturen finden und in das Gebiet zurückkehren. Es ist davon auszugehen, dass künftig vorwiegend Kulturfolger und Ubiquisten auf den Flächen leben werden.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem mittleren bis hohen Eingriff in das Schutzgut.

11.3.3. Schutzgut Tiere

Zur Prüfung der artenschutzrechtlichen Gegebenheiten vor Ort wurde das Büro TNL Buttenheim GmbH im Jahr 2024 mit der Erstellung einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) beauftragt. Die saP kam zu dem Ergebnis, dass unter Berücksichtigung von fünf Vermeidungsmaßnahmen sowie einer CEF-Maßnahme Verbotstatbestände für besonders schützenswerte Tierarten ausgeschlossen werden können.

Die geplante Durchgrünung des Sondergebietes bewirkt eine Minderung der Eingriffe für das Schutzgut. Verschiedene anpassungsfähige Vogelarten werden auch in den entstehenden Freiflächen geeignete Habitatstrukturen finden und in das Gebiet zurückkehren. Es ist davon auszugehen, dass künftig vorwiegend Kulturfolger und Ubiquisten auf den Flächen leben werden.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem mittleren bis hohen Eingriff in das Schutzgut.

11.3.4. Schutzgut Boden

Im Zuge der Planrealisierung wird gewachsener, belebter Boden in einem Umfang von ca. 6.000 m² (maximal zulässige Grundfläche) in Anspruch genommen, der in seinen Funktionen als Filter, Pflanzen- und Tierlebensraum, Produktionsgrundlage, für die Wasserversickerung und -verdunstung sowie die Klimaregulierung nicht ersetzbar ist. Mit einer maximal zulässigen Grundfläche von 6.000 m² innerhalb einer Sondergebietsausweisung mit einer Größe von ca. 9.226 m² ist der Versiegelungsgrad als hoch anzusprechen.

Die beanspruchten Böden sind durch die derzeitige Nutzung bereits teilweise anthropogen überprägt und in ihren natürlichen Funktionen bereits eingeschränkt. Darüber hinaus ist aufgrund der Ausweisung der Fläche als Altlastverdachtsfläche davon auszugehen, dass im Plangebiet keine natürliche Bodenstruktur mehr vorliegt. Der Umgang mit den vorhandenen Altlasten wird im angehängten Gutachten der Sakosta GmbH genauer erläutert.

Während der Bauphase kann es zu zusätzlichen Belastungen des Bodens durch Bodenverdichtung kommen. Durch die Versiegelung und Überformung der für die Erschließung erforderlichen Verkehrsflächen und der baulich nutzbaren Flächen sind unausweichlich Leistungseinbußen für den Naturhaushalt gegeben.

Werden bei Erdarbeiten, Bodenbewegungen oder ähnlichen Maßnahmen Boden- und Untergrundverunreinigungen angetroffen, die gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosiv oder brennbar sind, so sind diese unverzüglich der zuständigen Unteren Abfallwirtschaftsbehörde anzuzeigen.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem mittleren Eingriff in das Schutzgut.

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