Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben
Verfahrensschritt
Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGBZeitraum
Noch 12 Tage –durchführende Organisation
Stadt Fürth StadtkämmereiDas Hallenbad am Scherbsgraben wurde 1968 eröffnet und besteht damit seit über 50 Jahren. Das Gebäude und die Badtechnik sind in die Jahre gekommen, die Räumlichkeiten und Ausstattung entsprechen nicht mehr den heutigen Standards. Insbesondere aufgrund fehlender Ausweichmöglichkeiten für den laufenden Betrieb (Schulsport/Vereine) während langwieriger Bauphasen, aber auch aufgrund mangelhafter Platzverhältnisse und etwaiger Nachnutzungsoptionen kommt eine Sanierung des Bestandes nicht infrage. Es ist daher ein Neubau erforderlich. Aufgrund der bereits vorhandenen Infrastruktur für Sommerbad und Thermalbad bietet es sich an, einen Neubau an den bestehenden Bäderkomplex anzudienen.
Ziel der Planung ist somit die Schaffung von Baurecht für den Neubau eines Hallenbads im Südwesten des bestehenden Thermalbades. Dabei soll die ökologische Bestandssituation gewürdigt werden (Ausgleichsmaßnahmen) und geeignete Festlegungen im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung getroffen werden. Die architektonische Planung des Gebäudes erfolgt nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens bzw. im späteren Planungsverlauf. Daher sind die abschließenden Dimensionen des Neubaus bislang nicht bekannt. Der Bebauungsplan soll somit flexible Ausformungsmöglichkeiten beinhalten. Die Aufstellung des Bebauungsplanes erfolgt als (projektbezogener) Angebotsbebauungsplan im Regelverfahren.
Herr Kandler (Stadt Fürth)
E-Mail: spa.plb@fuerth.de
Tel.: 0911/ 974-3319
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB für das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 117 für den Bereich südöstlich des Scherbsgrabens, südwestlich des Fürthermare
Frühzeitige öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke zum oben genannten Bauleitplanverfahren
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