Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

11.2.1. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Sofern die vorliegende Planung nicht umgesetzt wird, ist die Fortführung der aktuellen „Freibad-Nutzung“ am wahrscheinlichsten. Die Flächen würden sich in Ihrer Gestalt nicht im besonderen Maße zum aktuellen Bestand verändern.

11.3. Geplante Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen

Im Folgenden werden die Auswirkungen der Planung auf die einzelnen Schutzgüter bewertet. Darüber hinaus wird der Umgang mit nachteiligen Umweltauswirkungen innerhalb des aktuellen Planstands dargelegt.

11.3.1. Schutzgut Mensch

Im Zuge der Erschließung und Bebauung des Geltungsbereiches können vorübergehende Lärm- und Immissionsbelastungen durch den Maschinen- und Geräteeinsatz bzw. durch temporären, zusätzlichen Verkehr auftreten.

Durch die Planung bedingte, als verträglich geltende Lärmemissionen werden durch den geringfügig erhöhten An- und Abfahrtsverkehr auftreten. Das vermehrte Verkehrsaufkommen verursacht außerdem Luftschadstoffemissionen.

Im Zuge des Neubaus, soll das neu entstehende Gebäude unter Berücksichtigung aktueller Energie- und Wärmestandards gebaut werden. Dies bedeutet, dass die Errichtung von Lüftungsanlagen auf den Dachflächen möglich sein wird. Durch diese Anlagen können negative Immissionen auf angrenzende Flächen ausgelöst werden (z.B. Lärm). Gegebenenfalls notwendige Vorgaben zu Lärmimmissionen durch Anlagentechnik, Lüftung etc. werden im Laufe des Verfahrens geprüft.

Die Planung führt voraussichtlich zu einem geringen Eingriff in das Schutzgut.