11.1.5. Schutzgut Wasser
Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich die Hochwassergefahrenflächen HQ 100 und HQ extrem. HQ 100 beschreibt dabei ein Hochwasser, dass statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt. Das HQ 100 ist nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz gleichzusetzten mit einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Das bedeutet, es ist in seiner Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, kann ein Eingriff durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen gerechtfertigt werden (vgl. § 77 WHG). Ein Eingriff ins HQ 100 im Bebauungsplan ist nicht vorgesehen (siehe Planblatt). Der geplante Baukörper befindet sich jedoch innerhalb des HQ extrem, welches etwa einem 1000-jährigem Hochwasser entspricht. Außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes (HQ 100) besteht zwar grundsätzlich kein Planungsverbot nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG); aber auch dort können Hochwasserrisiken auftreten, die im Zuge der Abwägung zu berücksichtigen sind.
Die Flächen des Geltungsbereichs der Planung befinden sich darüber hinaus innerhalb von wassersensiblen Bereichen. Dort kann sich der Einfluss des Wassers auf die Nutzungen auswirken, beispielsweise bei zeitweise hoch anstehendem Grundwasser. Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei diesen Flächen nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation ein häufiges oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken.
Trinkwasserschutzgebiete sind nicht innerhalb des Plangebietes ausgewiesen. Jedoch befindet sich ca. 200 südlich der Planung das Trinkwasserschutzgebiet „infra Fürth – Rednitztal“.
Abbildung 14: Darstellung des HQ100 (dunkelblau) und des HQExtrem (hellblau) im Umfeld des Plangebiets (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltun, 2024)