Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

11.1.5. Schutzgut Wasser

Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich die Hochwassergefahrenflächen HQ 100 und HQ extrem. HQ 100 beschreibt dabei ein Hochwasser, dass statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt. Das HQ 100 ist nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz gleichzusetzten mit einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Das bedeutet, es ist in seiner Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, kann ein Eingriff durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen gerechtfertigt werden (vgl. § 77 WHG). Ein Eingriff ins HQ 100 im Bebauungsplan ist nicht vorgesehen (siehe Planblatt). Der geplante Baukörper befindet sich jedoch innerhalb des HQ extrem, welches etwa einem 1000-jährigem Hochwasser entspricht. Außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes (HQ 100) besteht zwar grundsätzlich kein Planungsverbot nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG); aber auch dort können Hochwasserrisiken auftreten, die im Zuge der Abwägung zu berücksichtigen sind.

Die Flächen des Geltungsbereichs der Planung befinden sich darüber hinaus innerhalb von wassersensiblen Bereichen. Dort kann sich der Einfluss des Wassers auf die Nutzungen auswirken, beispielsweise bei zeitweise hoch anstehendem Grundwasser. Im Unterschied zu amtlich festgesetzten oder für die Festsetzung vorgesehenen Überschwemmungsgebieten kann bei diesen Flächen nicht angegeben werden, wie wahrscheinlich Überschwemmungen sind. Die Flächen können je nach örtlicher Situation ein häufiges oder auch ein extremes Hochwasserereignis abdecken.

Trinkwasserschutzgebiete sind nicht innerhalb des Plangebietes ausgewiesen. Jedoch befindet sich ca. 200 südlich der Planung das Trinkwasserschutzgebiet „infra Fürth – Rednitztal“.

Abbildung 14: Darstellung des HQ100 (dunkelblau) und des HQExtrem (hellblau) im Umfeld des Plangebiets (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltun, 2024)

11.1.6. Schutzgut Klima und Luft

Klimaschutz und Klimaanpassung sind seit dem Jahre 2011 ausdrücklich in § 1a Abs. 5 BauGB verankert und sind in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 zu berücksichtigen. Bei der Überplanung von Flächen können frühzeitig geeignete Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und seine Folgen festgesetzt werden.

Das Plangebiet besitzt eine gute Grünausstattung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass das Plangebiet in geringem Umfang zur lokalen Kalt- und Frischluftproduktion beiträgt. Aufgrund der geringen Größe des Planungsraumes ist dieser positive Effekt für die Kalt- und Frischluftproduktion jedoch kaum von Bedeutung.

Das Plangebiet befindet sich am Rande eines regionalen Grünzuges (ca. 100 m westlich der Ausweisung). Die maßgeblichen Funktionen des regionalen Grünzuges werden durch die festgesetzte Bebauung nicht unterbunden. Eine Vergrößerung der Inversions- und Kaltluftstau-Gefahr im ist durch geplante Bebauung daher nicht zu befürchten.

11.1.7. Schutzgut Landschaft

Das Plangebiet befindet sich im Einzugsgebiet der Stadt Fürth. Die Flächen unterliegen aktuell einer parkähnlichen Nutzung als Freibadflächen (z.B. Liegewiese). Das gesamte Freibadgelände ist zu allen Richtungen gut eingegrünt und nur schwer aus der weiteren Landschaft einzusehen. Die vorhandene Landschaft innerhalb des Geltungsbereichs ist als wertgebende und landschaftlich bereichernde Landschaft in Bezug auf die Erholungsnutzung vor Ort anzusehen. Von besonderer Bedeutung ist hier der Bestand der vorhandenen alten Hybridpappeln.

Im näheren Umfeld der Planung befinden sich keine nennenswerten Wander- und Radwege, die in einer Sichtbeziehung zum Plangebiet stehen.

Die Umgebung des Plangebietes ist im Westen durch Wohnbebauung, im Norden durch das vorhandene „Fürthermare“, im Süden durch die weitere Freibadnutzung und im Osten durch einen natürlichen Übergang zur Rednitz-Aue gekennzeichnet.

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