Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

1.3. Planungserfordernis

Für das Plangebiet liegt weitestgehend kein Bebauungsplan vor. Lediglich für einen kleinen Teilbereich besteht eine Überlappung mit dem Bebauungsplan Nr. XVII „Thermalbad Fürth“ (siehe Kapitel 3.2). Das Plangebiet ist daher bauplanungsrechtlich überwiegend als Außenbereich zu bewerten, für das geplante Vorhaben besteht kein Baurecht. Zur Umsetzung des Planungskonzeptes ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.

1.4. Planungsalternativen

Alternativen zur Planung bestünden in einer Sanierung des bestehenden Hallenbads sowie in einem alternativen Standort des Neubaus. Gegen eine Sanierung spricht die langwierige Bauphase. Während dieser müsste der laufende Betrieb (Schulsport/Vereine) auf andere Bäder ausweichen oder auf den Schwimmsport verzichten. Zusätzlich hat sich die Anzahl der Nutzer des Hallenbads (z.B. Schulklassen) in der Vergangenheit deutlich erhöht, weshalb die Kapazitäten des alten Hallenbads nicht mehr ausreichend sind, um den bestehenden Bedarf zu decken. Darüber hinaus plant die infra fürth holding GmbH den Bereich des alten Hallenbads als Energiezentrale umzunutzen.

Um die Inanspruchnahme von Flächen gering zu halten, Investitions- und Unterhaltskosten zu sparen und die Attraktivität aufgrund eines vielseitigen und ganzjährig nutzbaren Angebots zu erhöhen, empfiehlt sich die Zusammenfassung mehrerer Einrichtungen (Sommerbad, Thermalbad und Hallenbad). Daher wird ein Standort an anderer Stelle nicht als zweckmäßig erachtet.

2. Bestandsbeschreibung

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Ortsbezug der Stellungnahme

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