Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

5.1. Altlasten

Auf der Fläche des geplanten Neubaus befinden sich Altlasten. Laut der Begründung zum Bebauungsplan „Thermalbad Fürth“ ist die Fl.Nr. 1245 in der Altlastenkartierung der Stadt Fürth als Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen. Diese soll 1929 als kommunaler Schuttplatz der Stadt Fürth ausgewiesen worden und anschließend bis in die fünfziger Jahre mit Abfällen verfüllt worden sein.

5.2. Wasser

Innerhalb des Geltungsbereichs befinden sich die Hochwassergefahrenflächen HQ 100 und HQ extrem. HQ 100 beschreibt dabei ein Hochwasser, dass statistisch gesehen alle 100 Jahre auftritt. Das HQ 100 ist nach § 76 Wasserhaushaltsgesetz gleichzusetzten mit einem festgesetzten Überschwemmungsgebiet. Das festgesetzte Überschwemmungsgebiet es ist in seiner Funktion als Rückhaltefläche zu erhalten. Soweit überwiegende Gründe des Wohls der Allgemeinheit dem entgegenstehen, kann ein Eingriff durch geeignete Ausgleichsmaßnahmen gerechtfertigt werden (vgl. § 77 WHG). Ein Eingriff in das HQ 100 ist im Bebauungsplan nicht vorgesehen (siehe Planblatt). Der geplante Baukörper befindet sich jedoch innerhalb des HQ extrem, welches etwa einem 1000 jährigem Hochwasser entspricht. Außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes (HQ 100) besteht zwar grundsätzlich kein Planungsverbot nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG); aber auch dort können Hochwasserrisiken auftreten, die im Zuge der Abwägung zu berücksichtigen sind.

Das Plangebiet befindet sich außerhalb von Wasserschutzgebieten

5.3. Lärm

Im Plangebiet ist aufgrund seiner Lage hauptsächlich von Freizeitlärm durch den bestehenden Betrieb des Thermalbads (Rutschenanlage, Außenbecken) und des Sommerbads auszugehen. Das geplante Hallenbad gehört jedoch derselben Nutzungskategorie an, weshalb von keiner Beeinträchtigung auszugehen ist.

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