5.1. Altlasten
Auf der Fläche des geplanten Neubaus befinden sich Altlasten. Laut der Begründung zum Bebauungsplan „Thermalbad Fürth“ ist die Fl.Nr. 1245 in der Altlastenkartierung der Stadt Fürth als Altlastenverdachtsfläche ausgewiesen. Diese soll 1929 als kommunaler Schuttplatz der Stadt Fürth ausgewiesen worden und anschließend bis in die fünfziger Jahre mit Abfällen verfüllt worden sein.