Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

5.4. Denkmalschutz

Im Planbereich sind keine Baudenkmäler vorhanden und keine Bodendenkmäler zu vermuten. Das nächstliegende Bodendenkmal (D-5-6531-0143 - Brandgräber der Urnenfelderzeit) befindet sich etwa 100m des Plangebiets.

Es wird auf die Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG hingewiesen: Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

5.5. Landschaftsschutz

Östlich des Plangebiets verläuft das Landschaftsschutzgebiet „Rednitz-, Pegnitz- und Regnitztalsystem“. Dieses wird nicht durch den Geltungsbereich berührt. Auch in nach § 30 BNatSchG geschützte Biotope, die sich ebenfalls östlich des Plangebietes befinden, wird durch den Bebauungsplan nicht eingegriffen. Es handelt sich um verschiedene Bereiche die als „Nasswiesen, Extensivwiesen und Feuchtbrachten im nördlichen Rednitztal“ kartiert sind (Biotophaupt Nr. FUE-1172). Innerhalb des Geltungsbereichs befindet sich ein Biotop mit der Bezeichnung „Grünanlage um das Sommerbad“ (Biotophauptnummer FUE-1173). Weitere Ausführungen diesbezüglich finden sich im Umweltbericht.

Abbildung 6: Lage des Plangebiets innerhalb von Schutzgebieten des Naturschutzes. Grün gepunktet: Landschaftsschutzgebiet, helle lila Flächen: Biotope, dunkle lila Flächen: gesetzlich geschützte Biotope (Quelle: TB Markert, Bayerische Vermessungsverwaltung und Bayerisches Landesamt für Umwelt, 2024)

5.6. Luft

Die lufthygienische Situation im Ballungsraum Nürnberg Fürth/ Erlangen ist generell geprägt durch eine hohe Schadstoffbelastung. Aufgrund des Baugebiets und dem damit verbundenen Individualverkehr kann es zu einer weiteren Belastung der Luft kommen, die jedoch in Bezug auf den Istzustand als äußerst geringfügig einzustufen ist.

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