5.7. Naturschutzrechtlicher Eingriff
Durch die Schaffung von Baurecht und der damit verbundenen möglichen baulichen Nutzung kommt es zu Eingriffen im naturschutzrechtlichen Sinne. Diese sind gemäß § 1 a BauGB auf das notwendige Maß zu begrenzen bzw. auszugleichen. Eine Berechnung, die auf der Grundlage der Naturschutzkostenerstattungssatzung der Stadt Fürth angefertigt wurde ist der Begründung beigefügt. Die auszugleichenden Ökopunkte werden durch verschiedene Maßnahmen im direkten Umfeld der Planung erbracht.