Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.8.2. Verkehrsgeräusche

Im Zusammenhang mit dem Betrieb des geplanten Hallenbades ist gegenüber dem bestehenden Hallenbad von einer Steigerung der Besucherzahlen im öffentlichen Badebetrieb sowie in der Nutzung durch Vereinsschwimmen, Schwimmkursen und dem Schulschwimmunterricht auszugehen. Daraus resultierend können sich auf den umliegenden Straßen Steigerungen der Verkehrszahlen durch Pkw und Schulbusse ergeben.

Die Besucher des Schul- und Sportbades werden die bestehenden Parkmöglichkeiten im Parkhaus und auf dem Parkplatz am Thermal- und Freizeitbad Fürthermare nutzen. Zusätzliche Parkmöglichkeiten, Bushaltestellen oder -warteplätze sind nicht erforderlich. Auch werden die Omnibusse für das Schulschwimmen weiter die Halteplätze am bestehenden Hallenbad nutzen. Die Schulkinder werden den Weg bis zum Eingang des neuen Schul- und Sportbades zu Fuß zurücklegen.

Ein Großteil der Fahrzeuge, die das Parkhaus bzw. den Parkplatz anfahren, kommen aus nördlicher Richtung. Eine Erhöhung der Fahrzeugzahlen würde daher insbesondere den Scherbsgraben sowie die Cadolzburger Straße betreffen.

Im Rahmen des schalltechnischen Gutachtens wurde eine Abschätzung der zu erwartenden Verkehrszunahmen auf der Basis vorliegender Prognosen für die Besucherzahlen der Bädereinrichtungen durchgeführt. Da die schalltechnischen Regelwerke eine Berechnung von Verkehrsgeräuschen auf der Basis des durchschnittlichen täglichen Verkehrs (DTV, Mittelwert über alle Tage des Jahres) vorsehen, wurde die zu erwartende jährliche Zunahme der Besucherzahlen zugrunde gelegt.

Die infra Fürth rechnet mit einer Steigerung der Besucherzahlen der bestehenden Bädereinrichtungen auch für den Fall, dass das geplante Hallenbad nicht realisiert werden sollte (sogenannter Prognose-Nullfall). Im Prognose-Planfall (bei Errichtung des geplanten Hallenbades) ist mit einer Steigerung der Jahres-Besucherzahlen (bezogen auf die Summe der Besucher von Fürthermare, Freibad und Hallenbad) um bis zu 27% auszugehen. Hiervon entfällt jedoch ein großer Teil auf Schulgruppen, die nicht mit Pkw, sondern mit Schulbussen anfahren werden.

Die erwartete Zunahme der Jahres-Besucherzahlen ohne Schulgruppen beträgt ca. 9,2%. Insofern kann davon ausgegangen werden, dass die Anzahl der Pkw auf den umliegenden Straßen im Jahresmittel um nicht mehr als 10% zunehmen wird.

Im Bereich des nördlichen Scherbsgrabens und der Cadolzburger Straße ist zusätzlich mit einer Zunahme des Schulbusverkehrs an Schultagen zu rechnen. Nach derzeitigem Planungsstand ist bei Vollauslastung des geplanten Hallenbades eine Erhöhung um bis zu 30 Schulbusse je Tag möglich.

Das schalltechnische Gutachten weist für die abgeschätzten Verkehrszunahmen rechnerisch eine Steigerung der Verkehrsgeräusche um maximal 0,5 dB nach. Die Pegelerhöhungen liegen damit deutlich unter dem Schwellenwert der Verkehrslärmschutzverordnung für eine „wesentliche Änderung“. Maßnahmen oder Festsetzungen im Bebauungsplan zur Reduzierung der durch das Planvorhaben induzierten Verkehrsgeräusche sind aus Sicht des schalltechnischen Gutachtens nicht erforderlich.

7.8.3. Schalltechnische Auswirkungen des Gebäudekörpers

Im Rahmen der schalltechnischen Untersuchung wurden auch die Auswirkungen des geplanten Gebäudekörpers des neuen Hallenbades untersucht. Zum einen werden Schallquellen des Thermal- und Freizeitbades (insbesondere der Außenbecken) und des Freibades (Geräusche von Liegewiesen und Schwimmbecken) teilweise abgeschirmt, was zu einer Minderung der Geräusche dieser Schallquellen im Umfeld führt. In einigen Bereichen können aber auch Erhöhungen der Geräusche einzelner Schallquellen durch Reflexionen an den Fassaden des Gebäudekörpers auftreten. Die genannten Effekte wirken sich im Umfeld des geplanten Hallenbades unterschiedlich aus.

Für die Betriebstage mit hoher Belastung des Umfeldes (gleichzeitiger Betrieb von Fürthermare und Freibad) ergeben sich rechnerisch Pegelminderungen durch Abschirmung im nordwestlichen Umfeld des geplanten Hallenbades. Im westlichen Umfeld kann es in einem räumlich begrenzten Bereich zu Pegelerhöhungen durch Reflexionen von Freibadgeräuschen kommen.

Ob und in welchem Umfang es zu Pegelerhöhungen durch Reflexionen kommt, ist stark abhängig von der späteren Ausgestaltung der Fassaden des geplanten Hallenbades. Das schalltechnische Gutachten empfiehlt eine Erhöhung der Schallabsorption der Südwestfassaden, z.B. durch eine Strukturierung der Fassaden (Sägezahnform oder Ähnliches) oder eine dauerhafte Begrünung. Festsetzungen im Bebauungsplan werden zum derzeitigen Zeitpunkt jedoch nicht für erforderlich gehalten.

7.9. Erschließung, Ver- und Entsorgung

Erschließung, Verkehr

Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über den Scherbsgraben bzw. die an den Scherbsgraben anschließenden Stellplatzangebote (Parkhaus am Scherbsgraben und Stellplatz nordöstlich des bestehenden Hallenbads. Die Besucher des Hallenbades setzen sich aus dem öffentlichen Badebetrieb, Vereinsschwimmen, Schwimmkursen und dem Schulschwimmunterricht zusammen. Der größte Teil des erwarteten Besucherzuwachses wird aus dem zunehmenden Schulschwimmbetrieb erwartet, welcher nur an Schultagen im Zeitraum 8.00 Uhr bis maximal 17.00 Uhr auftreten wird und keinen zusätzlichen Pkw-Verkehr verursacht.. Auf dem bestehenden Parkplatz sind zwei Busstellplätze für wartende Busse vorhanden, die weiter genutzt werden sollen. Zusätzliche Kapazitäten sind nicht erforderlich.

Wasserversorgung

Entlang des Scherbsgrabens verläuft ein Misch- und ein Schmutzwasserkanal. Da eine Wasseraufbereitung geplant ist, ist nicht von einer unverhältnismäßigen, zusätzlichen Belastung der Kanalkapazität auszugehen. Für neue Anschlüsse an Kanäle ist auf Vorhabenebene eine Einleitungsgenehmigung erforderlich.

Regelungen des Wasserablaufs – Flächenbefestigung

Stellplätze, Zufahrten, Wege/ Zuwege und befestigte Flächen innerhalb des Sondergebiets sind mit versickerungsfähigen Belägen zu befestigen (z.B. mit Rasenfugen, Natursteinpflaster, Rasengittersteine oder Drainflaster)

Niederschlagswasser

Gesammeltes Niederschlagswasser ist, soweit möglich vor Ort über den belebten Oberboden zu versickern. Bei der Versickerung von Niederschlagswasser sind die Vorschriften der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NwFreiV) sowie die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) zu beachten.

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