7.4.1. Grünordnung und Gestaltung nicht überbaubarer bzw. überbauten Grundstücksflächen
Versickerungsfähige Beläge
Stellplätze, Zufahrten und Wege sind versickerungsfähig (z.B. als Drainpflaster oder Rasengittersetine) auszubilden.
Durchgrünung
Im Sondergebiet sind je angefangener 500 m² überbaute Grundstücksfläche ein Laubbaum zu pflanzen, zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Es sind ausschließlich standortgerechte, heimische Gehölze zu verwenden. Die Standorte sind frei wählbar. Zwischen Bäumen ist ein Pflanzabstand von mind. 8 m einzuhalten. Das festgesetzte Sondergebiet umfasst aktuell eine Fläche von ca. 9.200 m². Dementsprechend sind 19 Laubbäume im Umfeld der entstehenden Bebauung zu pflanzen. (Die Pflanzungen sind entsprechend der Anlage 1 Punkt 1.1 der NKS Fürth umzusetzen)
Laubbäume - Mindestpflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt; Stammumfang: 18/20 cm, Vorkommensgebiet 5.1 „Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkisches Becken“