Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.4.1. Grünordnung und Gestaltung nicht überbaubarer bzw. überbauten Grundstücksflächen

Versickerungsfähige Beläge

Stellplätze, Zufahrten und Wege sind versickerungsfähig (z.B. als Drainpflaster oder Rasengittersetine) auszubilden.

Durchgrünung

Im Sondergebiet sind je angefangener 500 m² überbaute Grundstücksfläche ein Laubbaum zu pflanzen, zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Es sind ausschließlich standortgerechte, heimische Gehölze zu verwenden. Die Standorte sind frei wählbar. Zwischen Bäumen ist ein Pflanzabstand von mind. 8 m einzuhalten. Das festgesetzte Sondergebiet umfasst aktuell eine Fläche von ca. 9.200 m². Dementsprechend sind 19 Laubbäume im Umfeld der entstehenden Bebauung zu pflanzen. (Die Pflanzungen sind entsprechend der Anlage 1 Punkt 1.1 der NKS Fürth umzusetzen)

Laubbäume - Mindestpflanzqualität: Hochstamm, 3x verpflanzt; Stammumfang: 18/20 cm, Vorkommensgebiet 5.1 „Süddeutsches Hügel- und Bergland, Fränkische Platten und Mittelfränkisches Becken“

7.5. Stellplätze

Für die Errichtung der erforderlichen Stellplätze wird auf die Stellplatzsatzung der Stadt Fürth in der derzeit gültigen Fassung verwiesen. Im Folgenden wird die Stellplatzsituation dargelegt.

Der Stellplatzbedarf des neuen Hallenbads errechnet sich gemäß Stellplatzsatzung der Stadt Fürth aus dem Jahr 2024 wie folgt:

  • 1 PKW Stellplatz je 10 Kleiderablagen
  • 1 Fahrradabstellplatz je 5 Kleiderablagen

Im jetzigen Planstand wird von 300 Garderobenschränken für die Schul- und Vereinsbelegung, sowie bis zu 350 Garderobenschränke für den rein öffentlichen Badebetrieb ausgegangen. Dabei wird bei der Belegung eine maximale gleichzeitige Nutzung von 300 Garderobenschränken für den Betrieb des Hallenbades zugrunde gelegt. Ausgehend von dieser Zahl wären 30 PKW Stellplätze sowie 60 Fahrradstellplätze nachzuweisen.

Ein Stellplatznachweis des bisherigen Hallenbads konnte nicht ermittelt werden. Die sich am bestehenden Hallenbad befindlichen Stellplätze wurden im Jahr 2006 beinahe vollständig für den Stellplatznachweis des Freizeit- und Thermalbades genutzt. Bei dem Bau des Hallenbades handelt es sich um einen Ersatzneubau. Das bisherige Hallenbad soll einer Nutzung zugeführt werden (voraussichtlich Energiezentrale), die keinen weiteren Stellplatzbedarf auslöst. Inwieweit durch die Verlagerung des Hallenbads ein weiterer Stellplatznachweis erforderlich wird ist im Laufe des Verfahrens bzw. im Genehmigungsverfahren abzustimmen. Falls weitere Stellplätze nachgewiesen werden müssen, soll dies im bestehenden Parkhaus am Scherbsgraben stattfinden.

7.6. Einfriedungen

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich keine geplanten Einfriedungen. Es wird daher auf eine Festsetzungen zu diesen verzichtet. Sollten wider Erwarten Einfriedungen errichtet werden gelten die gesetzlichen Bestimmungen.