Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.2. Maß der baulichen Nutzung

Aufgrund der Wahl des Geltungsbereichs eng um den Neubau des Hallenbads sowie der großzügigen Festlegung von Grünflächen, die bei der Bestimmung einer GRZ nicht zu berücksichtigen wären, wurde auf die Festsetzung einer maximalen Grundfläche GR zurückgegriffen. Die maximal zulässige Grundfläche beträgt 6.000 m².

Bei der zulässigen Höhe wurde sich am bestehenden Bebauungsplan „Thermalbad Fürth“ orientiert. Die dort zulässige Höhe von 306,5 m über Normalhöhennull (NHN) wurde in den vorliegenden Bebauungsplan übertragen. Die zulässige Oberkante (OK) baulicher Anlagen beträgt 306,5 m über Normalhöhennull (NHN). Die bestehende Bestandshöhe soll nicht durch untergeordnete Bauteile und Anlagen sowie Solaranlagen überschritten werden, weshalb eine Überschreitung durch sie als unzulässig festgesetzt wird.

Es wird darauf hingewiesen, dass das Konzept deutlich niedrigere Baukörper vorsieht (vgl. 4. Beschreibung des Vorhabens/ Konzeptes).

7.3. Überbaubare Grundstücksflächen

In dem sonstigen Sondergebiet wird die überbaubare Fläche mittels einer Baugrenze nach § 23 Abs. 1 BauNVO festgesetzt. Wie bereits erläutert erfolgt eine weitere Einschränkung durch die maximale Grundfläche. Die Abstandflächen nach Art. 6 BayBO sind einzuhalten.

7.4. Grünflächen

Innerhalb des Geltungsbereiches befinden sich zwei Grünflächen mit unterschiedlichen Zweckbestimmungen. Die beiden Grünflächen sind durch eine Abgrenzung unterschiedlicher Nutzungen gekennzeichnet.

Der östliche Bereich wird als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freibad“ ausgewiesen. In Grünflächen - ohne besondere Festsetzungen - sind auch jene bauliche Anlagen zulässig, die nach der Zweckbestimmung der Grünfläche zur normalen Ausstattung gehören.

Im Westen befindet sich eine Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Parkanlage“. Innerhalb dieser verläuft ein Fuß- und Radweg entlang des Scherbsgraben. Im Zuge der Errichtung des Hallenbads wird es voraussichtlich es zu einer Inanspruchnahme des Fuß- und Radweges kommen. Die Wege sind entsprechend zu sichern und wiederherzustellen. Eventuell kommt es zu einer Neugestaltung der Wege(führung).

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