7.2. Maß der baulichen Nutzung
Aufgrund der Wahl des Geltungsbereichs eng um den Neubau des Hallenbads sowie der großzügigen Festlegung von Grünflächen, die bei der Bestimmung einer GRZ nicht zu berücksichtigen wären, wurde auf die Festsetzung einer maximalen Grundfläche GR zurückgegriffen. Die maximal zulässige Grundfläche beträgt 6.000 m².
Bei der zulässigen Höhe wurde sich am bestehenden Bebauungsplan „Thermalbad Fürth“ orientiert. Die dort zulässige Höhe von 306,5 m über Normalhöhennull (NHN) wurde in den vorliegenden Bebauungsplan übertragen. Die zulässige Oberkante (OK) baulicher Anlagen beträgt 306,5 m über Normalhöhennull (NHN). Die bestehende Bestandshöhe soll nicht durch untergeordnete Bauteile und Anlagen sowie Solaranlagen überschritten werden, weshalb eine Überschreitung durch sie als unzulässig festgesetzt wird.
Es wird darauf hingewiesen, dass das Konzept deutlich niedrigere Baukörper vorsieht (vgl. 4. Beschreibung des Vorhabens/ Konzeptes).