Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.10. Altlasten

Aufgrund bereits bekannter Altlasten im Plangebiet hat die Sakosta GmbH eine Gefährdungsabschätzung sowie ein Bodenmanagementkonzept erstellt. Das entsprechende Gutachten ist im Anhang des Bebauungsplans zu finden. Bei der Gefährdungsabschätzung wurden frühere Untersuchungen im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereichs berücksichtigt. Das Bodenmanagementkonzept baut auf dem Sanierungsplan auf, der während der Errichtung des Thermalbads entwickelt wurde und damals zu einer Verbesserung der Altlastensituation führte. Für die bevorstehenden Bauarbeiten am Hallenbad geht das Gutachten von einem Volumen von etwa 11.000 m³ aufgelockertem Aushubmaterial aus. Die temporäre Lagerfläche für dieses Material ist im Nordosten des Thermalbads auf einem Teil des Stellplatzes vorgesehen (siehe Anlage 3 des Gutachtens). Für detaillierte Maßnahmen zum Bodenmanagement sowie zur Untersuchung des Grundwassers wird auf das Gutachten verwiesen.

Sollten bei den Aushubarbeiten organoleptische Auffälligkeiten des Bodens festgestellt werden, die auf eine schädliche Bodenveränderung oder Altlast hindeutet, ist unverzüglich die zuständige Bodenschutzbehörde zu benachrichtigen (Mitteilungspflichten gem. Art.1, 12 Abs. 2 BayBodSchG).

7.11. Hochwassergefahrenflächen

Bestehende Hochwassergefahrenflächen innerhalb des Geltungsbereichs werden in Kapitel 5.2 aufgeführt. Innerhalb des HQ 100 werden keine baulichen Anlagen vorgesehen. Im Folgenden wird der Abwägungsprozess in Bezug auf die Hochwasserrisiken des HQ extrem durchgeführt.

Zunächst ist die Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers der Stufe HQ extrem als eher gering einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens innerhalb der nächsten 50 Jahre liegt bei etwa 5 %.

Dabei geht die Hochwassergefahrenfläche HQ extrem innerhalb des Geltungsbereichs von der Rednitz aus, bei der es sich um einen größeren Fluss handelt, der weitestgehend durch besiedeltes Gebiet verläuft. Bei solchen Gewässertypen besteht für Menschenleben, abgesehen vom Fehlverhalten Einzelner, meist eine eher geringe Gefahr, da der Anstieg des Wassers bei ausreichender Hochwasservorhersage genügend Zeit lässt, in Sicherheit auszuweichen. Von einer Gefahr für Leben und Gesundheit, wie bei kleineren Gewässern, ist bei einem Hochwasser daher nicht auszugehen.

Großflächig auftretende Überschwemmungen verursachen in bebauten Gebieten in der Regel große Sachschäden. Die Gebiete sind teilweise für mehrere Tage überschwemmt. Bei der Errichtung des Hallenbadneubaus ist daher auf eine hochwasserangepasste Bauweise zu achten. Die Gebäudestandsicherheit muss gewährleistet sein (z.B. Auftriebssicherheit, Wasserdruck, Anpralllasten).

Das Konzept der infra fürth holding GmbH sieht bereits eine angepasste Raumnutzung vor. So sind im Untergeschoss des Gebäudes, welches im Falle einen Hochwassers betroffen wäre, ausschließlich Umkleidekabinen für das Sommerbad und Technikkeller vorgesehen. Aufenthaltsräume befinden sich hier nicht.

7.12. Denkmalschutz

Meldepflicht an das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege oder die Untere Denkmalschutzbehörde gemäß Art. 8 Abs. 1-2 BayDSchG: Art. 8 Abs. 1 DSchG: Wer Bodendenkmäler auffindet, ist verpflichtet, dies unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Landesamt für Denkmalpflege anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind auch der Eigentümer und der Besitzer des Grundstücks, sowie der Unternehmer und der Leiter der Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben. Die Anzeige eines der Verpflichteten befreit die Übrigen. Nimmt der Finder an den Arbeiten, die zu dem Fund geführt haben, aufgrund eines Arbeitsverhältnisses teil, so wird er durch Anzeige an den Unternehmer oder den Leiter der Arbeiten befreit. Art. 8 Abs. 2 BayDSchG: Die aufgefundenen Gegenstände und der Fundort sind bis zum Ablauf von einer Woche nach der Anzeige unverändert zu belassen, wenn nicht die Untere Denkmalschutzbehörde die Gegenstände vorher freigibt oder die Fortsetzung der Arbeiten gestattet.

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