Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.13. Naturschutzfachliche Eingriffsbilanzierung

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 13.903 m². Die Sondergebietsfläche wird auf einer Fläche von ca. 9.200 m² festgesetzt. Für die bauliche Nutzung im Sondergebiet wird eine maximal zulässige Grundfläche von 6.000 m² festgesetzt.

Mit Hilfe von Luftbildern wurden die betroffenen Flächen im Zuge der Geländebegehung anhand ihrer Vegetationsausstattung in verschiedene BNT (Biotop- und Nutzungstypen) eingeteilt. Im Weiteren Verfahren wurden die BNT in einer georeferenzierten Karte verortet. In der nachfolgenden Tabelle wurden alle kartierten BNT erfasst. Im Weiteren wurde mit Hilfe des Leitfadens „Bauen im Einklang mit der Natur und Landschaft (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, 2021)“ der zu leistende Ausgleichsbedarf in einem ersten Schritt ermittelt.

Bestandserfassung Schutzgut Arten und Lebensräume
BezeichnungFläche (m²)Bewertung (WP)GRZ/Ein- griffsfaktorAusgleichs- bedarf (WP)
P11 - Grünanlage ohne Baumbestand3.0105115.050
P5 - sonstige versiegelte Flächen2.90401-
B141 Schnitthecke mit überwiegend standortgerchten Arten16851840
B311 - Einzelbäume überwiegend standortgerechter Arten - junge Ausprägung165180
B312 - Einzelbäume überwiegend standortgerechter Arten - mittlere Ausprägung661915.949
B313 - Einzelbäume überwiegend standortgerechter Arten - alte Ausprägung4321215.184
B112 - mesophile Hecke2811012.810
Summe 7.472    29.913

Abbildung 7: Durchgeführte Kartierung des Plangebietes nach BayKompV (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024)

Innerhalb der durchgeführten ersten Kartierung nach BayKompV wurde der geplante Baukörper zzgl. eines Abstands von 4 m um das geplante Gebäude als Vollversiegelung angenommen.

In einem gemeinsamen Abstimmungstermin mit der zuständigen Naturschutzbehörde wurde eine Überführung der aktuellen Bestandsaufnahme in das Bilanzierungsmodel der Stadt Fürth „Naturkostenerstattungssatzung (NKS)“ gefordert. Es folgt die Tabelle mit der Zuordnung der Flächen entsprechend der NKS Fürth:

BezeichnungFläche (m²)Bewertung WertindexAusgleichs- bedarf
5.5 Intensivrasen (Sportanlage)3.01010,2602
7.6 Versiegelte Flächen2.90410-
2.5 standortfremde Hecken16810,467
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - junge Ausprägung1610,813
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - mittlere Ausprägung66110,8529
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - alte Ausprägung43210,8346
2.4 standortgerechte Hecken und Gebüsche28110,6169
Summe 7.472    1.725

Entsprechend der Überführung in die Naturkostenerstattungssatzung (NKS) der Stadt Fürth ergibt sich ein naturschutzfachlicher Ausgleichsbedarf in Höhe von 1.725 Wertpunkten.

7.14. Zuordnungsfestsetzung für ökologische Ausgleichsflächen

In der folgenden Tabelle wird die naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen entsprechend der NKS Fürth dargestellt.

Bezeichnung (Bestand - Aufwertungszustand)Fläche (m²)Bestand - Wertindexnach Aufwertung WertindexAusgleich (WP)
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) - 9.2 sonstige Feuchtwiesen4.5160,20,51.355
7.6 Versiegelte Flächen - 1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume (10 x Neupflanzungen zu je ca. 27 m²)27100,8217
7.5 durchlässige Beläge Sandflächen (Bechvolleyballplatz) - 9.2 sonstige Feuchtwiesen2160,10,586
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) - 1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume (10 x Neupflanzungen zu je ca. 20 m²)2000,20,8120
Summe 5.203   1.778

Ausgleichsmaßnahme 1: Entsiegelung aktuell vollversiegelter Flächen. Pflanzung von 10 heimischen Einzelgehölzen (Überdeckung je Baum ca. 20 m²) auf einer Fläche von 271 m² (Ausgangszustand: 7.6 Versiegelte Flächen).

Ausgleichsmaßnahme 2: Entwicklung eines Intensivrasens zu einer Feuchtwiese auf einer Fläche von 4.516 m² (Ausgangszustand: Intensivrasen (Sportanlage)).

Ausgleichsmaßnahme 3: Entsieglung eines Beachvolleyballfeldes und Entwicklung einer Feuchtwiese auf 285 m² (durchlässige Beläge Sandflächen (Ausgangszustand: Beachvolleyballplatz)).

Ausgleichsmaßnahme 4: Pflanzung von 10 heimischen Einzelgehölzen (Überdeckung je Baum ca. 20 m² - vgl. NKS Fürth). Daraus ergibt sich eine überdeckte Fläche von etwa 200 m² (Ausgangszustand: Intensivrasen).

Durch die aufgelisteten naturschutzfachlichen Aufwertungen können entsprechend des NKS der Stadt Fürth 1.778 Wertpunkte regeneriert werden. Der Gesamt Ausgleichsbedarf in Höhe von 1.725 WP nach dem NKS kann somit vollumfänglich abgegolten werden. Es verbleibt ein Wertpunkteüberschuss von 53 WP.

Die Maßnahmen sind entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 der NKS Fürth anzulegen und zu entwickeln. Die folgenden Punkte sind bei der Anlage der Ausgleichsflächen zu berücksichtigen:

Ausgleichsmaßnahme 1 – Entsiegelung von Vollversiegelungen und Pflanzung von 10 standortgerechten Bäumen:

  • Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
  • Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten
  • Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten, ggf. mit Ansaat
  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 und der Pflanzgrube nach DIN 18916
  • Anpflanzung von Hochstämmen mit einem Stammumfang der Sortierung 20/25
  • Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigung sowie Sicherung der Baumscheibe vor Befahren
  • Wässern: 300 l pro Baum je Wässergang, von Mai bis September, 15 Wässergänge p.a., insgesamt 3 Jahre
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
  • Unterhaltspflege: 15 Jahre

Ausgleichsmaßnahmen 2 und 3 - Feuchtwiesen (vgl. Anlage 1 Absatz 1.5):

  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
  • Einsaat Gras-/Kräutermischung aus autochthonem Saatgut oder Mulchsaat aus extensiven, heimischen Wiesen
  • Fertigstellung und Entwicklungspflege: 3 Jahre
  • Unterhaltungspflege: 15 Jahre

Ausgleichsmaßnahmen 4 – Pflanzung von 10 standortgerechten Bäumen auf Parkflächen:

  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 und der Pflanzgrube nach DIN 18916
  • Anpflanzung von Hochstämmen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20
  • Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigung sowie Sicherung der Baumscheibe vor Befahren
  • Wässern: 300 l pro Baum je Wässergang, von Mai bis September, 15 Wässergänge p.a., insgesamt 3 Jahre
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
  • Unterhaltspflege: 15 Jahre

7.15. Betriebseinrichtungsflächen

Im Zuge der Bauausführung muss im direkten Umfeld des Baufeldes eine Betriebseinrichtungsfläche (BE-Fläche) angelegt werden. Diese Fläche wird nur temporär im Zuge der Bauausführung beansprucht und nach Abschluss der Bauarbeiten in Ihren Ausgangszustand zurückgeführt.

Durch die temporäre Nutzung der BE-Fläche werden vorwiegend wenig wertgebende Biotop- und Nutzungstypen überplant (5.5 Intensivrasen [Sportanlage] sowie bereits versiegelte Flächen – 7.6 Versiegelte Flächen). Diese Nutzungstypen können nach Abschluss der Bauarbeiten wieder in Ihren Ausgangszustand zurückgeführt werden.

Darüber hinaus sind innerhalb der derzeit in Betracht gezogenen BE-Flächen verschiedene Baumarten anzutreffen, die sich in unterschiedlichen Altersklassen und mit variierenden Stammumfängen präsentieren. Die betroffenen Bäume wurden im Rahmen einer Geländebegehung erfasst und unter Berücksichtigung georeferenzierter Karten dokumentiert. Sie wurden gemäß der Eingriffsregelung der Stadt Fürth in drei Kategorien eingeteilt.

Alle Gehölze, die im Zuge der Errichtung der BE-Flächen gerodet werden müssen, sind ohne Ausnahme zu ersetzen. Für die Ersatzpflanzungen der betroffenen Bäume wurde die Baumschutzverordnung der Stadt Fürth als Grundlage herangezogen. Infolgedessen ergeben sich die folgenden Neupflanzungen zur Kompensation des Baumverlusts:

Heimische standortgerechte Einzelbäume - junge Ausprägung – 1 x Ersatzpflanzung

Heimische standortgerechte Einzelbäume - mittlere Ausprägung – 3 x Ersatzpflanzung

Heimische standortgerechte Einzelbäume – alte Ausprägung (wobei die betroffenen Hybridpappeln an sich nicht als heimisch zu betrachten sind) – 4 x Ersatzpflanzung

Die zu verwendende Gehölze sowie die zu verwendenden Pflanzqualitäten sind der „Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Fürth (Baumschutzverordnung- BSchV) vom 27. März 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Februar 2015“ zu entnehmen. Die Neupflanzungen sind nach Fertigstellung der Bauarbeiten bevorzugt innerhalb der BE-Flächen zu etablieren. Eine Anlage im näheren Umfeld ist ebenfalls zulässig. Alle Neupflanzungen sind zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und in Ihrem Wuchs zu fördern.

Es folgt eine georeferenzierte Kartendarstellung in der die geplanten BE-Flächen dargestellt werden und die aufzeigt, welche Bestände durch die BE-Fläche überplant werden.

Die betrachteten Flächen wurden in drei Zonen aufgeteilt. Die Flächen „BE-Erschließung“ sowie „BE-Fläche“ werden nach jetzigem Kenntnisstand für die Bauausführung sicher benötigt. Die Fläche „BE-Erschließung“ ist bereits im Bestand weitestgehend versiegelt. Für den Fall, dass sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass weitere BE-Flächen benötigt wurde eine Erweiterungsmöglichkeit „BE-Fläche optional“ in Betracht gezogen.

Abbildung 8: Darstellung der durch die BE-Flächen betroffenen Biotop- und nutzungstypen (TBM, 2025)

Entsprechend der Kartierung ergeben sich folgende Ersatzpflanzungen für die jeweiligen Gebiete:

Betriebseinrichtungsfläche
BezeichnungFläche (m²)Verlust Bäume (Stück)Ersatzpflanzungen im Umfeld
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) 2.145 - -
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - junge Ausprägung 14 7 7
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - mittlere Ausprägung 100 2 6
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - alte Ausprägung 243 3 12
Summe 2.502 12 25
Erschließung Betriebseinrichtungsfläche
BezeichnungFläche (m²)Verlust Bäume (Stück)Ersatzpflanzungen im Umfeld
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) 217 - -
7.6 Versiegelte Flächen 853 - -
Summe 1.070 - -
Betriebseinrichtungsfläche optional
BezeichnungFläche (m²)Verlust Bäume (Stück)Ersatzpflanzungen im Umfeld
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) 2.327 - -
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - junge Ausprägung 16 4 4
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - mittlere Ausprägung 10 1 3
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - alte Ausprägung 29 1 4
Summe 2.382 6 11

Die BE-Flächen überplanen temporär die folgenden Flächen:

BE-Erschließung – 1.070 m²

BE-Fläche – 2.502 m²

BE-Fläche optional – 2.382 m²

Derzeit wird noch geprüft, ob die „BE-Fläche optional“ in Anspruch genommen werden muss. Ungeachtet dessen wurden bereits Ersatzpflanzungen für diese Fläche eingeplant, falls sie tatsächlich benötigt wird. Der Ausgleich erfolgt nur für die Gehölze, die im Zuge der Errichtung der BE-Fläche gerodet werden.

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