7.13. Naturschutzfachliche Eingriffsbilanzierung
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von etwa 13.903 m². Die Sondergebietsfläche wird auf einer Fläche von ca. 9.200 m² festgesetzt. Für die bauliche Nutzung im Sondergebiet wird eine maximal zulässige Grundfläche von 6.000 m² festgesetzt.
Mit Hilfe von Luftbildern wurden die betroffenen Flächen im Zuge der Geländebegehung anhand ihrer Vegetationsausstattung in verschiedene BNT (Biotop- und Nutzungstypen) eingeteilt. Im Weiteren Verfahren wurden die BNT in einer georeferenzierten Karte verortet. In der nachfolgenden Tabelle wurden alle kartierten BNT erfasst. Im Weiteren wurde mit Hilfe des Leitfadens „Bauen im Einklang mit der Natur und Landschaft (Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr, 2021)“ der zu leistende Ausgleichsbedarf in einem ersten Schritt ermittelt.
Bestandserfassung Schutzgut Arten und Lebensräume | ||||
Bezeichnung | Fläche (m²) | Bewertung (WP) | GRZ/Ein- griffsfaktor | Ausgleichs- bedarf (WP) |
P11 - Grünanlage ohne Baumbestand | 3.010 | 5 | 1 | 15.050 |
P5 - sonstige versiegelte Flächen | 2.904 | 0 | 1 | - |
B141 Schnitthecke mit überwiegend standortgerchten Arten | 168 | 5 | 1 | 840 |
B311 - Einzelbäume überwiegend standortgerechter Arten - junge Ausprägung | 16 | 5 | 1 | 80 |
B312 - Einzelbäume überwiegend standortgerechter Arten - mittlere Ausprägung | 661 | 9 | 1 | 5.949 |
B313 - Einzelbäume überwiegend standortgerechter Arten - alte Ausprägung | 432 | 12 | 1 | 5.184 |
B112 - mesophile Hecke | 281 | 10 | 1 | 2.810 |
Summe | 7.472 | 29.913 |
Abbildung 7: Durchgeführte Kartierung des Plangebietes nach BayKompV (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024)
Innerhalb der durchgeführten ersten Kartierung nach BayKompV wurde der geplante Baukörper zzgl. eines Abstands von 4 m um das geplante Gebäude als Vollversiegelung angenommen.
In einem gemeinsamen Abstimmungstermin mit der zuständigen Naturschutzbehörde wurde eine Überführung der aktuellen Bestandsaufnahme in das Bilanzierungsmodel der Stadt Fürth „Naturkostenerstattungssatzung (NKS)“ gefordert. Es folgt die Tabelle mit der Zuordnung der Flächen entsprechend der NKS Fürth:
Bezeichnung | Fläche (m²) | Bewertung | Wertindex | Ausgleichs- bedarf |
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) | 3.010 | 1 | 0,2 | 602 |
7.6 Versiegelte Flächen | 2.904 | 1 | 0 | - |
2.5 standortfremde Hecken | 168 | 1 | 0,4 | 67 |
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - junge Ausprägung | 16 | 1 | 0,8 | 13 |
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - mittlere Ausprägung | 661 | 1 | 0,8 | 529 |
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - alte Ausprägung | 432 | 1 | 0,8 | 346 |
2.4 standortgerechte Hecken und Gebüsche | 281 | 1 | 0,6 | 169 |
Summe | 7.472 | 1.725 |
Entsprechend der Überführung in die Naturkostenerstattungssatzung (NKS) der Stadt Fürth ergibt sich ein naturschutzfachlicher Ausgleichsbedarf in Höhe von 1.725 Wertpunkten.