Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Lebensmittelmarkt - Vorhaben Lidl"

Egerer

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 42 Tage  

durchführende Organisation

Gemeinde Chieming für alle Umsätze

Die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG plant den Neubau einer größeren und zeitgemäßen Filiale auf dem Grundstück des bestehenden Lidl-Lebensmittelmarktes am Goriweg im Ortsteil Egerer, da das derzeitige Gebäude nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Zusätzlich soll kleiner Backshop entstehen sowie eine Packstation errichtet werden.

Weiß Alexander
SG 12 Bauamt

Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming

Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
Homepage http://www.chieming.de

Öffentliche Bekanntmachung (frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

Lageplan des Geltungsbereichs

Bekanntmachung über die Absicht der Gemeinde Chieming den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt – Vorhaben Lidl" aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und die Bürger bei der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 beschlossen für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1400 und 1400/9 der Gemarkung Chieming einen Bebauungsplan zum Neubau eines größeren Lebensmittelmarktes aufzustellen. Die Größe des Plangebietes beträgt etwa 9.334 m².

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Die Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG plant den Neubau einer größeren und zeitgemäßen Filiale auf dem Grundstück des bestehenden Lidl-Lebensmittelmarktes am Goriweg im Ortsteil Egerer, da das derzeitige Gebäude nicht mehr den aktuellen Anforderungen entspricht. Zusätzlich soll kleiner Backshop entstehen sowie eine Packstation errichtet werden.

Weiß Alexander
SG 12 Bauamt

Gemeinde Chieming
Hauptstraße 20
83339 Chieming

Tel. 08664/9886-42
Fax 08664/9886-35
Email alexander.weiss@chieming.de
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Öffentliche Bekanntmachung (frühzeitige Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB)

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Bekanntmachung über die Absicht der Gemeinde Chieming den Bebauungsplan „Sondergebiet Lebensmittelmarkt – Vorhaben Lidl" aufzustellen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB) und die Bürger bei der Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes zu beteiligen (§ 3 Abs. 1 BauGB).

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 23.01.2024 beschlossen für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1400 und 1400/9 der Gemarkung Chieming einen Bebauungsplan zum Neubau eines größeren Lebensmittelmarktes aufzustellen. Die Größe des Plangebietes beträgt etwa 9.334 m².

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