Aufstellung vorhabenbezogener Bebauungsplan "Sondergebiet Lebensmittelmarkt - Vorhaben Lidl"
Öffentliche Bekanntmachung
Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs mit Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB.
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.07.2026 den Entwurf zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Sondergebiet Lebensmittelmarkt - Vorhaben Lidl" für den Bereich der Grundstücke Flurnummern 1400 und 1400/9 der Gemarkung Chieming zum Neubau eines größeren Lebensmittelmarktes gebilligt und die öffentliche Auslegung beschlossen. Die Größe des Plangebietes beträgt etwa 9.334 m².
Der Planentwurf wurde ausgearbeitet von SCHMID + PARTNER Stadtplaner Architekt PartG mbB aus Teisendorf. Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung in der Fassung vom 07.07.2026, der Vorhaben- und Erschließungsplan vom 27.05.2026 und die umweltbezogenen Informationen werden im Internet unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/
vom 01.08.2026 bis einschließlich 02.09.2026
veröffentlicht.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Boden, Tiere und Pflanzen, Mensch, Klima und Luft, Wasser, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter
Geotechnisches Baugrundgutachten vom 27.10.2021
Schalltechnische Untersuchungen vom 07.07.2026
schalltechnische Untersuchung vom 04.08.2025 (Kreisverkehr)
artenschutzrechtliche Vorprüfung vom 10.11.2025.
Allgemeine Vorprüfung nach § 7 Abs. 1 UVPG
Stellungnahme zu den verkehrlichen Auswirkungen vom 20.11.2025
Antragsunterlagen zur Niederschlagswasserbeseitigung vom 18.06.2026
Zusammenfassung der umweltbezogenen Stellungnahmen der Behörden Träger öffentlicher Belange im Verfahren nach § 4 Abs. 1 BauGB
Landratsamt Traunstein, Untere Naturschutzbehörde vom 14.01.2025 zu den Schutzgütern Boden und Pflanzen
Wasserwirtschaftsamt Traunstein vom 03.02.2026 zum Schutzgut Wasser
Landratsamt Traunstein, Wasserrecht vom 11.02.2026 zum Schutzgut Boden
Landratsamt Traunstein, Untere Immissionsschutzbehörde vom 18.02.2026 zum Schutzgut Mensch
Es wird auf folgendes hingewiesen:
Stellungnahmen können während der Dauer der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden
Stellungnahmen sollen elektronisch (online) über die digitale Beteiligungsplattform „DiPlanBeteiligung“ übermittelt werden. Die Abgabe von Stellungnahmen ist auch per E-Mail an gemeinde@chieming.de möglich; Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit nicht von Bedeutung ist.
Neben der Veröffentlichung im Internet werden die im Internet veröffentlichten Unterlagen während der Veröffentlichungsfrist im Rathaus der Gemeinde Chieming, Hauptstraße 20, Zimmer 0.9, Erdgeschoss, während der üblichen Zeiten des Publikumsverkehrs zur öffentlichen Einsichtnahme bereitgehalten. Der Zugang ist barrierefrei.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind auf der gemeindlichen Homepage unter https://www.chieming.de/ueber-chieming/bauen-und-planen/bauleitplanung/ einsehbar.