2.1.4. Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange (TöB) gemäss § 4 Abs. 2 BauGB
Die Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange fand parallel mit der öffentlichen Auslegung vom 16.12.2021 bis zum 28.01.2022 auf Grundlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 4445 B „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ statt. Die Stellungnahmen wurden geprüft und relevante Stellungnahmen im weiteren Verfahren berücksichtigt. Die vorgebrachten Äußerungen bezogen sich auf die Entwässerungsplanung, Verkehrsplanung, die Umnutzung landwirtschaftlicher Flächen sowie auf allgemeine Hinweise für die Ausführungsplanung.
Seitens des Eisenbahnbundesamtes (EBA) wurden Anmerkungen zum Immissionsschutz (Höhe und Länge der Schallschutzwände) und zum Ausbau der Uffenheimer Straße angebracht. Zu diesen Themen sowie deren zeitlicher Realisierung gibt es seitens der DB (Deutschen Bahn) ebenfalls Hinweise. Aufgrund der laufenden Abstimmungen, der ungewissen Realisierung der Lärmschutzwände sowie des anstehenden Planänderungsverfahrens der Güterzugstrecke kann sich der BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ nicht auf die im Rahmen der Planfeststellung vorgesehenen Lärmschutzmaßnahmen stützen. Zur Sicherstellung einer rechtssicheren Baulandentwicklung wurde daher eine Überarbeitung des Bebauungsplans veranlasst. Dabei werden die planerischen Inhalte des Bebauungsplans Nr. 4445 B „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ und die des nicht formell eingeleiteten Bebauungsplans Nr. 4445 C „Tiefes Feld Südost“ in einem Geltungsbereich „Tiefes Feld Süd“ zusammengeführt. Die Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange wurden in der Umplanung berücksichtigt.