Die öffentliche Auslegung fand vom 16.12.2021 bis zum 31.01.2022 auf Grundlage des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 4445 B „Tiefes Feld Bildungsstandorte“ statt. Dabei gingen sechs Stellungnahmen aus der Öffentlichkeit ein. Davon gingen fünf mit im Wesentlichen gleichen Inhalt und eine weitere Stellungnahme vom BUND Naturschutz in Bayern e.V. ein. Die Stellungnahmen bezogen sich neben generellen Aspekten auf die Themen Artenschutz, Entwässerung und Verkehr (übergeordnete Fuß-, Rad- und- Freiraumverbindung, Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen und der Nutzung der Uffenheimer Straße). Die Stellungnahmen wurden geprüft und relevante Stellungnahmen in der weiteren Planung berücksichtigt.
Dabei wurden auf folgende Punkte aufgenommen:
Verbesserung und Förderung des Geh- und Radwegnetztes innerhalb des Quartiers durch das neue Mobilitätskonzept, zusätzliche Wege und das Zusammenrücken der Wohnbebauung. Die Erreichbarkeit der Parkanlage wurde durch die Verlegung und Verbreiterung der Grünzüge hin zum Quartiersplatz verbessert. Die Querung der Straße „Am Tiefen Feld“ erfolgt über signalgesteuerte Überwege und eine attraktive Wegeverbindung im Geltungsbereich des BP Nr. 4445 A führt in das Bestandsquartier und somit eine gute fußläufige Erreichbarkeit sichergestellt.
Die Radschnellwegeverbindung zwischen Gutenstetter Straße (südlich der Südwesttangente / Main-Donau-Kanal) und Hornstraße (östlich der Bahnlinie) stellt eine Alternativroute zu der Wegeverbindung entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ dar und ist südlich des Parks „Tiefes Feld“ situiert, um Konflikte mit der Parknutzung und der Sportanlage zu vermeiden. Der Platzbedarf der geplanten Fahrradbrücken wurde untersucht und in der Umplanung des Bebauungsplans berücksichtigt. Die geplanten Fahrradbrücken befinden sich allerdings außerhalb des Geltungsbereiches und daher können keine weiteren Regelungen getroffen werden.
Integration der Erschließung der landwirtschaftlichen Flächen in den BP Nr. 4445 B, sodass keine provisorische Erschließung durch den Bebauungsplan gesichert werden muss. Die Wegebreiten für die Landwirtschaftliche Fläche sind ausreichend dimensioniert, es soll kein MIV auf diesen Wegen stattfinden, um Schleichverkehr zu verhindern.
Die Hinweise des LBV (Landesbund für Vogelschutz) (Anbringung von Nistmöglichkeiten an Gebäuden) können in der Ausführungsplanung berücksichtigt werden, jedoch nicht im Bebauungsplan geregelt werden.