Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"
Begründung
3.1. Umplanung städtebauliches Konzept
3.1.1. Überarbeitung städtebauliches Konzept: Urbanes Gebiet entlang der StraSSe „Am Tiefen Feld“
Mit der Ausweisung von Baugebieten entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ werden diese hohen Verkehrslärmemissionen ausgesetzt. Diese übersteigen an den Fassaden, die direkt zu der Verbindungsstraße orientiert sind, tags und nachts die Werte der Gesundheitsgefährdung von 70/60 dB(A).
Im Zuge der Erarbeitung des Bebauungsplans wurden aktive und passive Maßnahmen zum Umgang mit dem Verkehrslärm betrachtet. Am Anfang der Prüfung war das Trennungsgebot zu berücksichtigen. Hier käme prinzipiell eine Ausweisung eines Gewerbegebiets in Frage. Im Wettbewerb und den Unterlagen zu den frühzeitigen Beteiligungen des Rahmenplans war entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ die Ausweisung von Gewerbeflächen angedacht. Städtebaulich war die Ansiedlung von Gewerbe an einer künftig stark befahrenen Straße zum Schutz der sich dahinter ansiedelnden Wohnbebauung ideal. Bei der Überarbeitung des Rahmenplans wurden unter anderem die vorhandenen Bedarfe im Stadtgebiet berücksichtigt. Die Nachfrage nach Wohnraum im Nürnberger Stadtgebiet übersteigt hier die Nachfrage nach gewerblicher Nutzung, so dass das Konzept für die direkt angrenzenden Flächen südlich und nördlich der Straße „Am Tiefen Feld“ überarbeitet wurde. Darüber hinaus hat der Bedarf an Büroflächen nachgelassen, u.a. bedingt durch die Veränderung der Arbeitswelt im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Vor dem Hintergrund der hohen Nachfrage nach Wohnen und der guten infrastrukturellen Anbindung mit der U-Bahn soll an der Ausweisung eines urbanen Gebiets mit Schwerpunkt Wohnen festgehalten werden und die Schallschutzproblematik auf andere, städtebauliche Weise durch Ausbildung und Ausrichtung der Baukörper reagiert werden.
Zu allgemein möglichen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zählen z. B. die Anordnung einer Schallschutzwand oder eines Schallschutzwalles. An dieser Stelle sind gesonderte Schallschutzwände zum einen aus Gründen des Ortsbildes und der Flächeninanspruchnahme nicht gewünscht, auf der anderen Seite auch wenig effektiv, da sie nur die unteren Geschosse schützen. Eine Reduzierung des Lärms, z.B. durch eine Geschwindigkeitsreduzierung ist aufgrund der verkehrlichen Bedeutung der Straße „Am Tiefen Feld“ nicht möglich und widerspräche dem vorgesehenen Planfeststellungsverfahren.
Das Konzept sieht vor, dass die Bebauung entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ teilweise Voraussetzung für die Aufnahme der Wohnnutzung in den dahinterliegenden Gebieten ist. Mit der Ausweisung eines flexibel nutzbaren urbanen Gebiets soll sichergestellt werden, dass die Gebäude zügig erstellt werden mit Nutzungen, für die Bedarf besteht. Das urbane Gebiet ermöglicht neben den gewerblichen und sozialen Nutzungen einen höheren Anteil an Wohnnutzung, der zudem auf bestimmte Geschosse begrenzt werden kann. So ist in den Erdgeschosszonen zur Belebung des Quartiers eine Wohnnutzung i.d.R. nicht erwünscht und nur in Ausnahmefällen zulässig.
In der schalltechnischen Untersuchung konnte nachgewiesen werden, dass bei Herstellung des Schallschutzriegels mit entsprechenden Zwischenwänden auf der rückwärtigen (südlichen) Fassade die hilfsweise herangezogenen Werte der 16. BImSchV für urbane Gebiete von tags 59 dB(A) bzw. nachts 54 dB(A) eingehalten werden.
Aus diesem Grunde wurden weitere Regelungen im Bebauungsplan getroffen, wie Regelungen zu öffenbaren Fenstern, zur Grundrissorientierung und zur Ausbildung der Außenbauteile. Da sich die Lärmquelle im Norden befindet, ist es möglich nach Norden Erschließungsflächen und Nebenräume, wie Bäder etc. zu orientieren und die schutzbedürftigen Aufenthaltsräume zu den lärmabgewandten Bereichen auszurichten.
Trotz der getroffenen Maßnahmen kann in der Nacht im südlich angrenzenden allgemeinen Wohngebiet der hilfsweise herangezogenen Immissionsgrenzwert der 16. BImSchV von 49 dB(A) nicht überall eingehalten werden, so dass weitere Maßnahmen notwendig sind, wie z.B. fensterunabhängige Lüftung. In der geschossweisen Betrachtung wird jedoch deutlich, dass in den Erdgeschosszonen der Immissionsgrenzwert fast überall eingehalten wird, jedoch in den oberen Geschossen dieser überschritten wird. Dies ist in der allgemein hohen Verlärmung des Plangebiets durch die drei Hauptlärmquellen Straße „Am Tiefen Feld“, Südwesttangente und Güterzugstrecke begründet.
Hinsichtlich der Anordnung der Bebauung entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ wurde ein Abrücken der Bebauung von der Lärmquelle verworfen, da dies zu Lasten der öffentlichen Grünflächen im Süden gegangen wäre und entlang der Straße keine nutzbaren Freibereiche entstanden wären. Aus diesem Grunde fiel die Abwägungsentscheidung zugunsten nicht-öffenbarer Fenster und Regelungen zur Grundrissgestaltung.