Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.2. Überarbeitung städtebauliches Konzept: Verschiebung des Bildungszentrums nach Osten

3.1.2.1. Planfeststellung Deutsche Bahn

Die im Osten des Plangebiets verlaufende Bahnstrecke 5950 (Güterzugstrecke) soll um zwei weitere Gleise der Bahnstrecke 5955 ergänzt werden. Für den Ausbau der Güterzugstrecke wurde im Jahr 1993 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet und am 16.02.2024 festgestellt. Derzeit befindet sich eine Planänderung in Bearbeitung.

Im Zuge der 4. Planänderung betreffend die Planfeststellung mit integrierter Umweltverträglichkeitsprüfung hatte die Stadt Nürnberg am 12.08.2021 eine Stellungnahme abgegeben, in der die betroffenen Aspekte der an das Vorhaben der Bahn grenzenden kommunalen Bauleitplanung erläutert wurden. Jedoch erfolgt nach Aussage der DB Netz AG in einem Schreiben an den Oberbürgermeister vom 06.07.2023 die Umsetzung der Güterzugstrecke und in diesem Rahmen die tatsächliche Errichtung der Lärmschutzwand auf Höhe des Tiefen Feldes vermutlich erst Mitte der 2030er Jahre. Da die Nutzungsaufnahme in der Bebauung jedoch früher geplant ist, kann der Bebauungsplan nicht auf die Lärmschutzwände des Streckenausbaus abstellen und der bestehende Status quo für die schalltechnische Beurteilung angenommen.

Inzwischen hat die DB einen Zeitplan veröffentlich, der mit einem Beginn der Baumaßnahme ab ca. 2027 plant, jedoch auch keine Zeiten bezüglich des Lärmschutzes offenlegt.

Aus diesem Grunde wird der Schallschutz der Planfeststellung bei den immissionsschutzrechtlichen Festsetzungen nicht berücksichtigt, sondern auf den Status quo (Güterzugstrecke ohne Schallschutz) als Worst-Case-Szenario abgestellt.

Uffenheimer Straße

Da die Bahn den Bahnkörper verbreitert, müssen die parallel zu den Gleisanlagen verlaufenden Straßen und Wege entsprechend um etwa 10 m nach Westen verschoben werden. Im Planungsgebiet betrifft das die Uffenheimer Straße, also den Bereich westlich der Gleisanlagen. Die Verlegung der Uffenheimer Straße ist Teil des Planfeststellungsverfahrens, wird aber auch im Bebauungsplan 4445 B „Tiefes Feld Süd“ als Erschließungsstraße für die Freisportanlage und die landwirtschaftlichen Flächen genutzt. Weil die von der Bahn vorgesehenen Ausbaubreiten und Seitenstreifen nicht der im Bebauungsplan vorgesehenen Ausbauqualität entsprechen, soll hier mit Beteiligung der Bahn von städtischer Seite der Ausbau der neuen Uffenheimer Straße im Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans durchgeführt werden. Um diese Zusammenarbeit mit gewünschten Ausbauqualitäten sicherzustellen, soll eine Planungs- und Realisierungsvereinbarung mit der Bahn geschlossen werden. Hierzu wird von städtischer Seite der Entwurf erarbeitet und der Bahn zur Abstimmung vorgelegt. Die gemeinsame, partnerschaftliche Bearbeitung und zeitliche Abstimmung zur Herstellung der neuen Uffenheimer Straße wurde zusätzlich in einer Interessensbekundung zwischen der Deutscher Bahn und Stadt Nürnberg festgehalten.

3.1.2.2. Verschiebung des Bildungszentrums nach Osten

Das Plangebiet wird durch die drei Hauptlärmquellen Straße „Am Tiefen Feld“, Südwesttangente und Güterzugstrecke belastet.

Die Emissionen der Südwesttangente werden durch eine Lärmschutzwand, welche im BP Nr. 4445 A festgesetzt ist, verringert. Diese Lärmschutzvorrichtung ist Voraussetzung für die Nutzungsaufnahme im allgemeinen Wohngebiet sowie den sozialen Bedarfen.

Die eisenbahnrechtliche Planfeststellung für die Güterzugstrecke (PFA 13) sieht die Anordnung von Schallschutzwänden entlang der Gleise vor. Diese Wände sollen eine Höhe von 5,0 m über dem Gleis haben und sowohl an die bestehende Bebauung auf der Westseite der Bahnlinie, als auch den Bereich Großreuth an der Ostseite vor Lärmeinwirkungen schützen. Wie oben dargelegt, ist der Zeitraum für die Umsetzung dieser Maßnahme derzeit nicht abschätzbar, da sich die DB AG gegenüber der Stadt Nürnberg nicht zu einem konkreten Zeitplan verpflichten konnte. Da die Stadt Nürnberg die Schallschutzwände in Gleisnähe auch nicht selbst errichten kann, basiert die Planung sowie die daraus resultierenden planungsrechtlichen Festsetzungen auf dem aktuellen Status quo, der gleichzeitig das Worst-Case-Szenario darstellt.

Dieses Worst-Case-Szenario lässt keine Wohnbebauung im Osten des Plangebietes zu, da die Nachtwerte hier für ein allgemeines Wohngebiet mit Beurteilungspegeln bis zu 70 dB(A) in der Nacht weit über der Gesundheitsgefährdung liegen. Daher wurde das Bildungszentrum von der Mitte des Plangebietes nach Osten verschoben. Der Schulbetrieb findet nur zur Tagzeit statt, wodurch die Nachtwerte nicht mehr relevant sind. Des Weiteren können die Schulgebäude aufgrund der Nutzung und Gebäudetiefen besser mit dem einwirkenden Schall umgehen. Mit dem Abstand zur Güterzugstrecke wird das Ziel erreicht, dass im allgemeinen Wohngebiet keine Überschreitung der Beurteilungspegel zur Gesundheitsgefährdung mehr vorhanden ist. Die allgemeine Verlärmung wird durch verschiedene Maßnahmen an den Immissionsorten behandelt. Sollte die Güterzugstrecke doch vor der Aufsiedlung umgesetzt sein, kann dies bei der Ausbildung der Außenbauteile berücksichtigt werden. Die Lärmbelastung, ausgehend von der Bahn, stellt sich für das Gebiet in diesem Fall besser dar. Die grundsätzlichen Regelungen zur Baureihenfolge resultieren insbesondere aus dem einwirkenden Lärm von der Straße „Am Tiefen Feld“ und wäre auch bei bestehendem Ausbau der Güterzugstrecke erforderlich.

Diese Umplanung bot auch die Chance, die städtebauliche Qualität des Quartiers zu erhöhen, z.B. in Bezug auf Mobilität, Dichte und Gestaltung der öffentlichen Räume. Der aktuelle Rahmenplan des BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ weist eine höhere städtebauliche Dichte als das Ergebnis des Wettbewerbs oder auch des vorherigen Bebauungsplans auf. Dies zielt darauf ab, eine nachhaltige und sinnvolle Bodennutzung zu gewährleisten. Durch die gezielte Verdichtung der Bebauung wird der Flächenverbrauch pro Wohneinheit reduziert, was ökologisch und ökonomisch vorteilhaft ist. Zudem wird die direkte Lage an der U-Bahn optimal genutzt.

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