Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.2. Überplanung landwirtschaftlicher Flächen

Gemäß § 1 a Abs. 2 Satz 4 BauGB ist die Notwendigkeit der Umwandlung landwirtschaftlich genutzter Flächen zu begründen. Im Geltungsbereich des BPs Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ werden ca. 21 ha landwirtschaftliche Flächen einer baulichen Nutzung zugeführt und ca. 14,5 ha in öffentliche Grünflächen mit einer Parkanlage umgewandelt. Dabei muss auch das Bebauungsplanverfahren Züricher Straße berücksichtigt werden, da auch dieses Verfahren zu Einschränkungen der Landwirtschaft, teilweise derselben Betriebe, führte.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Rahmenplan haben Landwirte Existenzgefährdung angemeldet. Um die genauen Auswirkungen auf die Landwirte hin-sichtlich der Existenzgefährdung zu untersuchen, wurde darauf ein agrarstrukturelles Gut-achten (Agrarstrukturelles Gutachten „Tiefes Feld“ mit Ergänzungen zum Vorhaben „Züricher Straße“ bzw. Bebauungsplangebiet 4601“, Pöllinger 2016) erstellt. Dieses Gutachten kommt zum Ergebnis, dass ein Landwirt durch die Maßnahmen im „Tiefen Feld“ und an der Züricher Straße in seiner Existenz betroffen ist, bei einem weiteren kann die Existenz-gefährdung nicht ausgeschlossen werden. Liegt eine Existenzgefährdung vor, müssen den betroffenen Landwirten Ersatzflächen in gleicher Qualität (Bodengüte, Größe, Entfernung zum Hof) bereitgestellt werden. Für beide Landwirte müssen gemäß Gutachten nach Abschluss der Planungen ca. 15 ha landwirtschaftliche Fläche zur Verfügung stehen. Dieser Bedarf kann sich durch Grundstückverkäufe der beiden Landwirte oder durch Grundstückstausch verringern und dies ist zum Teil schon erfolgt, sodass keine Existenzgefährdung mehr vorliegt.

Für den erstgenannten landwirtschaftlichen Betrieb, der seine Flächen in der Züricher Straße bereits veräußert hat, muss die Stadt nach jetzigem Stand Ersatzflächen in gleicher Qualität bereitstellen. Diese können innerhalb der landwirtschaftlichen Fläche des Bebauungsplans Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ nachgewiesen werden. Dadurch es keine Existenzgefährdung mehr zu befürchten. Für den zweitgenannten Landwirt ist eine Existenzgefährdend nicht erkennbar, da der Betrieb nicht geeignet ist, den Lebensunterhalt einer Familie oder einen wesentlichen Anteil am Gesamteinkommen einer Familie zu erwirtschaften. Allerdings ergibt sich im Verlauf beider Vorhaben (Tiefes Feld; Züricher Straße) ein Totalverlust der Eigentumsfläche für diesen Nebenerwerbslandwirt. Auf Grund dessen wird versucht im Tiefen Feld entsprechende Ersatzflächen bereitzustellen. Hierzu werden im vorliegenden Bebauungsplan ca. 15 ha landwirtschaftliche Flächen planungs-rechtlich festgesetzt. Auch finden auf diesen landwirtschaftlichen Flächen Maßnahmen zum Ausgleich (ökologischer Ausgleich und Artenschutz) nicht statt, um die verbliebenen Flächen nicht weiter einzuschränken. Auch die Erschließung der Flächen wird durch den BP Nr. 4445 B gesichert.

In den Geltungsbereichen „FCS 1“ und „FCS 3“ hingegen werden Maßnahmen zum Ausgleich festgesetzt. Bei der FCS-1 Maßnahme werden Ackerbrachen im Sinne der PIK-Arbeitshilfe des LfU hergestellt. Da die Flächen regelmäßig umgebrochen werden, bleibt der Ackerstatus gewahrt. Die Flächen der FCS-3 Maßnahme befinden sich im Bereich einer Freileitungstrasse, es handelt sich demnach nicht um landwirtschaftliche Nutzfläche, so dass durch deren Wegfall auch keine landwirtschaftliche Fläche beeinträchtigt wird. Die Maßnahme FCS-2 ist entfallen, da keine Betroffenheit mehr gegeben ist.

Pächter oder Pächterinnen von landwirtschaftlichen Flächen im Eigentum der Stadt Nürnberg ist mit der Aufstellung der Bebauungspläne Nr. 4445 A und Nr. 4445 B bereits bekannt, dass diese Flächen in Zukunft nicht mehr zur landwirtschaftlichen Bewirtschaftung zur Verfügung stehen. Auch sind sehr langfristige Pachtverträge von landwirtschaftlichen Flächen in Nürnberg meist nicht üblich.

Die Bebauung der landwirtschaftlichen Flächen begründet sich mit der Lage in der Gesamtstadt. Es werden zwar landwirtschaftliche Flächen bebaut, dennoch handelt es sich hier nicht um einen typischen Außenbereich im ländlichen Raum, da die Flächen inner-halb des Stadtgebiets liegen und direkt an die vorhandene Bebauung grenzen und durch andere Grenzen eingeschränkt sind (Südwesttangente, Güterzugstrecke). Mit dem BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ wird eine Maßnahme der Baulandentwicklung in noch städtisch geprägten Randbereichen mit hervorragender direkter Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr durch die sich im Bau befindende U-Bahnlinie vollzogen. Dies ermöglicht zusammen mit der vorhandenen und geplanten Infrastruktur eine Dichte und Nutzungsmischung gemäß dem Prinzip der „Stadt der kurzen Wege“. Der geplante, öffentliche Park trägt dazu bei das Grünflächendefizit im Nürnberger Westen zu verringern und schafft sowohl unterschiedliche Spielangebote als auch Raum zur Erholung und naturbelassene Bereiche. Die Planung trägt mit dem zukunftsorientierten städtebaulichen Konzept dazu bei, die hohe Nachfrage an Wohnbauflächen im Stadtgebiet zu verringern. Die Flächen sind bereits im Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürnberg aus dem Jahr 2006 als Wohnbauflächen dargestellt. Eine Wohnbebauung ist an dieser Stelle sinnvoller als in den eher ländlich geprägten Gebieten am Rande des Stadtgebiets. Die Nähe zur Innenstadt mit allen Vorteilen überwiegt in diesem Fall die landwirtschaftlichen Belange. Ein erneutes Gutachten ist aufgrund der Entwicklungen von Grundstücksverkäufen nicht notwendig.

3.3. Planfeststellung für die Strasse „Am Tiefen Feld“

Mit Beschluss des Verkehrsplanungsausschusses (AfV) vom 28.04.2016 wurde die Verwaltung beauftragt, die Unterlagen für das Planfeststellungsverfahren zu erstellen. Die Haushaltsmittel für den Grunderwerb wurde damals bereits eingestellt, ebenso die Planungsmittel. Das Planfeststellungsverfahren wurde im August 2021 erstmals an Regierung von Mittelfranken als zuständiger Planfeststellungsbehörde übergeben.

Aufgrund der Führung einer überörtlichen Radschnellverbindung wurden die Unterlagen, mit dem Ziel der Anpassung der Straßenplanung an die aktuellen Förderungsrichtlinien des Radverkehrs anzupassen, erneut überarbeitet und im Januar 2025 der Regierung von Mittelfranken zur Prüfung übergeben. Mit der erneuten Vorlage der angepassten Planung wurde der Wille der Stadt zum Bau der Straße „Am Tiefen Feld“ erneut untermauert. Die Regierung prüft diese Unterlangen derzeit.

Die Straße „Am Tiefen Feld“ ist für die Erschließung des Plangebietes notwendig. Nach aktuellem Stand kann von einer Realisierung der Straße „Am Tiefen Feld“ ausgegangen werden, da die noch ausstehenden Planungsschritte und -inhalte als überwindbar eingeschätzt werden und zeitnah bearbeitet sowie abgeschlossen werden können. Nach Erlass des Planfeststellungsbeschlusses ist mit einer Realisierungsdauer von etwa fünf Jahren zu rechnen. Daher wird davon ausgegangen, dass die Erschließung gewährleistet ist. Nach Erlass des Bebauungsplans, muss vor der Aufsiedlung des Gebiets die Umlegung und baurechtliche Erschließung, wie auch der Bau der Lärmschutzwand entlang der Südwesttangente erfolgen. Für beides werden insgesamt voraussichtliche ähnliche Zeiträume in Anspruch genommen. Falls sich der Bau der Straße „Am Tiefen Feld“ doch aufgrund unvorhergesehener Ereignisse verzögert, wird im Bebauungsplan eine temporäre Erschließung über die bestehende Rothenburger Straße festgesetzt. Dennoch wird eine vollständige Aufsiedlung vor Fertigstellung der Straße „Am Tiefen Feld“ als sehr unwahrscheinlich eingeschätzt. Daher sind die mit der temporären Erschließung verbundenen Einschränkungen für eventuelle bereits teilaufgesiedelte Bereiche als gering einzustufen.

3.4. Zusätzliche Emissionen

Durch das Planvorhaben entstehen Treibhausgasemissionen, vor allem in den Sektoren, Gebäude, Verkehr und Landnutzungsveränderung. Diese Auswirkungen werden im Bebauungsplan überschlägig ermittelt und sollen durch Maßnahmen verringert werden.

Die Planung, Herstellung und Errichtung, Nutzung und der Rückbau der Gebäude und der öffentlichen Verkehrsflächen bzw. Infrastrukturverbraucht Ressourcen gem. der Lebenszyklusanalyse und setzt dadurch THG-Emissionen frei.

Zur langfristigen Minderung der Treibhausgasemissionen im Gebäudesektor ist vorgesehen, das Plangebiet perspektivisch an die Fernwärmeversorgung anzuschließen, welche das Ziel der CO2-Neutralität verfolgt. Dadurch kann langfristig eine emissionsarme Wärmeversorgung des Plangebiets sichergestellt werden. Darüber hinaus werden im gesamten Geltungsbereich ausschließlich Flachdächer festgesetzt, die sich in besonderer Weise für die Installation technischer Anlagen zur solaren Energiegewinnung – insbesondere Photovoltaikanlagen – eignen. Zur Unterstützung einer klimafreundlichen Energieversorgung ist vorgesehen, mindestens 40 % der Dachflächen für die Nutzung erneuerbarer Energien auszustatten, um die betrieblichen THG-Emissionen der Gebäude zu reduzieren.

Im Bereich der Mobilität wird ein erhöhtes Verkehrsaufkommen erwartet. Der resultierende motorisierte Individualverkehr wird den durch den kontinuierlichen Flottenwechsel (steigender Anteil alternativer Antriebe) den Anstieg der Stickstoffdioxid- und Feinstaub-Konzentrationen im Plangebiet voraussichtlich verzögern, Auch sorgt das Mobilitätskonzept für weniger Fahrten in dem Gebiet selbst. Durch die günstige Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr, insbesondere an die U-Bahnlinie 3, der Stellplatzregulierung sowie durch die Planung eines engmaschigen Fuß- und Radwegenetzes eine Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs (MIV) angestrebt. Diese Maßnahmen leisten einen Beitrag zur Senkung der verkehrsbedingten Treibhausgasemissionen und Luftverunreinigungen, da der Umweltverband gefördert wird.

Obgleich die Umsetzung der Planung mit einem Anstieg von Emissionen und der Versiegelung verbunden ist, überwiegen die Vorteile der Quartiersentwicklung an dieser Stelle. Die Planung verfolgt das Ziel, ein urbanes, durchmischtes Quartier mit kurzen Wegen, einer leistungsfähigen sozialen Infrastruktur (u. a. Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Nahversorgung, öffentliche Grünflächen) sowie einer hohen Aufenthaltsqualität zu schaffen. Die Herstellung dringend benötigten Wohnraums in einem integrierten, nachhaltig ausgerichteten Stadtquartier stellt ein zentrales stadtentwicklungspolitisches Ziel dar.

Darüber hinaus erfolgt eine kompensatorische ökologische Aufwertung des Gebiets durch die Umwandlung intensiv landwirtschaftlich genutzter Flächen in eine strukturreiche öffentliche Park- und Grünanlage mit naturnahen Randbereichen. Die geplanten umfangreichen Baumpflanzungen tragen zusätzlich zur CO₂-Bindung und zur Verbesserung des Lokalklimas bei. In der Gesamtbetrachtung überwiegen langfristig positive Effekte der Quartiersentwicklung, sodass die Auswirkungen als nicht erheblich eingestuft werden können.

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