Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.5.26. Rechtssichere Zuordnung

Zur Kompensation der Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes, die durch die Umsetzung der Festsetzungen dieses Bebauungsplans entstehen, werden auf den Flächen „Naturnaher Bereich 1“ (NN 1) und „Naturnaher Bereich 2“ (NN 2), (vgl. Kapitel I.5.18) ökologisch wertvolle Ausgleichsflächen mit Bäumen und Sträuchern angelegt. Diese Flächen erfahren im Rahmen der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung gegenüber dem bisherigen Zustand (landwirtschaftliche Nutzung) eine deutliche ökologische Aufwertung, von 0,3 auf 0,7 WP/m².

Die Ausgleichsmaßnahmen werden im Wege einer Sammelzuordnung zugeordnet. Zur Deckung des Aufwands für die Durchführung der Ausgleichsmaßnahmen einschließlich der Bereitstellung der erforderlichen Flächen erhebt die Stadt Nürnberg Kostenerstattungsbeiträge gemäß der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach §§ 135 a–135 c BauGB (Kostenerstattungsbetragssatzung – KostenErstS) sowie Erschließungsbeiträge nach der Erschließungsbeitragssatzung (EBS).

Bei der Kostenverteilung für die Ausgleichsmaßnahmen wird vom Grundsatz der Sammelzuordnung ausgegangen, da die zu erwartende Eingriffe im Baugebiet sowie die ökologische Wertigkeit der Eingriffs- und Ausgleichsflächen vergleichbar sind.

Sammelzuordnung bedeutet, dass alle Erschließungs- und Bauflächen im Plangebiet, auf denen Eingriffe erfolgen, pauschal den Flächen zugeordnet werden, auf denen Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Zuordnung erfolgt getrennt nach Erschließungsflächen, Ver- und Entsorgungsanlagen sowie Bauflächen.

Die Kosten für die anteilig enthaltenen Ausgleichsmaßnahmen, die durch die Anlage örtlicher Erschließungsstraßen entstehen, gelten als beitragsfähiger Erschließungsaufwand und werden gemäß § 131 Abs. 1 BauGB auf die erschlossenen Grundstücke verteilt. Die getrennte Abrechnung der Ausgleichsmaßnahmen für örtliche Erschließungsstraßen und für Eingriffe auf Baugrundstücken bedeutet jedoch nicht, dass diese Maßnahmen getrennt bilanziert oder durchgeführt werden müssen.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans entfallen 64,65 % auf Baugebiete, 34,59 % auf Verkehrsflächen, 0,76 % auf Ver- und Entsorgungsanlagen. Bei der Zuordnung wurde für die Baugebiete die festgesetzte Grundflächenzahl (GRZ) berücksichtigt, bei den Verkehrsflächen und den Ver- und Entsorgungsflächen wurde von einer vollständigen Versiegelung ausgegangen.

1.5.27. Nachrichtliche Übernahme

Die planfestgestellte Trasse zur Verlängerung der U-Bahnlinie 3 wurde nachrichtlich in den Bebauungsplan übernommen und im Planteil dargestellt. Die U-Bahnanlage hat Auswirkungen auf die geplante Bebauung. So wird z. B. gemäß § 2 Nr. 21 der Bebauungsplansatzung der Schutz vor Erschütterungen geregelt oder gemäß § 2 Nr. 5.7 der Bebauungsplansatzung ein Sicherheitsabstand von Untergeschossen zur Trasse festgesetzt. Für die U-Bahnanlage selbst trifft der Bebauungsplan keine Festsetzungen.

Die planfestgestellte Trasse des Ausbaus der Güterzugstrecke der DB wird ebenfalls nachrichtlich übernommen und im Plan dargestellt. Durch den Ausbau der Güterzugstrecke mit den zugehörigen Schallschutzwänden wird die Einwirkung von Verkehrslärm auf das Plangebiet verbessert, da der Ausbau auch Lärmschutzwände vorsieht, dies kann aus dem Schallgutachten (Obermeyer, 05.06.2025) entnommen werden. Der Wohnungsbau ist jedoch auch ohne den Ausbau der Güterzugstrecke möglich. Der Bebauungsplan selbst trifft keine Festsetzungen zur Planfeststellung.

1.5.28. Hinweise

Untergeschosse sind ausreichend wasserdicht und auftriebssicher auszubilden (Begründung: gemäß geotechnischem Gutachten/ Baugrundgutachten). Dabei ist auch ein mögliches Ansteigen des zukünftigen Grundwasserniveaus zu berücksichtigen. Bei Nähe zu Retentionsflächen ist ein ausreichendes Abdichtungskonzept vorzusehen.

Die ZTV-Lsw 06 kann über den FGSV Verlag GmbH, Wesselinger Str. 15, 50999 Köln bezogen werden. Die DIN 4109 und DIN 4150 können beim Patentzentrum Nürnberg, Tillystraße 2, 90431 Nürnberg eingesehen oder über den Beuth Verlag GmbH, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin bezogen werden. Darüber hinaus können die Vorschriften und Normen über das Stadtplanungsamt der Stadt Nürnberg, Lorenzer Straße 30, „Öffentliche Auslegungen / Auskunftsterminal“ Zimmer 105, 90402 Nürnberg eingesehen werden.