Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.5.21.1.3. Sportlärm

Im GE(e) ist die Anordnung von lüftungstechnisch notwendigen Fenstern von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen an der Ostfassade zur öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Freizeit und Erholung“ nicht zulässig.

Abweichend davon sind lüftungstechnisch notwendige Fenster von schutzbedürftigen Aufenthaltsräumen zulässig, wenn durch geeignete schalltechnische Maßnahmen (wie z.B. Eigenabschirmung, zurückgesetzte, ganz oder teilweise festverglaste Loggien) sichergestellt wird, dass die Immissionsrichtwerte der 18. BImSchV an den maßgeblichen Immissionsorten (die sich gemäß 18. BImSchV in 0,5 m Entfernung vor dem zu öffnenden Fenstern befinden) eingehalten werden.

1.5.21.2. Erschütterungsschutz

Mit der Erweiterung der U-Bahnlinie 3 sind Erschütterungen in den Gebieten MU 1 und MU 2 zu erwarten. In diesen Baugebieten ist durch Vorkehrungen technischer, konstruktiver oder organisatorischer Art sicherzustellen, dass für Erschütterungen die Anhaltswerte der DIN 4150 Teil 2 vom Juni 1999 sowie hinsichtlich der Einwirkungen des Luftschalls die Immissionswerte gem. TA Lärm Abschnitt 6.2 i. d. F. vom August 1998 nicht überschritten werden. Es ist somit für die konkrete Bebauung der jeweiligen Baufelder die genaue Belastung zu ermitteln und entsprechend geeignete Maßnahmen vorzusehen, durch welche die Einhaltung der Anhalts- sowie Immissionswerte erreicht wird.

Auch im eingeschränkten Gewerbegebiet, kann es zu Erschütterungen kommen. Falls sich hier gewerbliche Nutzungen ansiedeln möchten, die sensibel auf Erschütterungen reagieren, sollten auch hier die entsprechenden Maßnahmen auf Objektplanungsebene getroffen werden.

Die Einhaltung der unter § 2 Nr. 21 der Bebauungsplan-Satzung Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ gestellten Anforderungen ist durch eine erschütterungstechnische Untersuchung im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nachzuweisen.

1.5.22. Aufschüttungen, Abgrabungen und statische Auflagen

Durch ein Verbot von Stützmauern und die Vorgabe von Böschungen im Verhältnis 1:2 und flacher, welche auf den privaten Grundstücken bepflanzt werden, werden optisch störende Wirkungen innerhalb des Baugebiets sowie in der umgebenden Landschaft verringert. Soweit Stützmauern zwischen privaten und öffentlichen Grünflächen erforderlich sind, sollen diese einheitlich durch die Stadt Nürnberg, Service öffentlicher Raum, erstellt werden (vgl. Kapitel I.5.23.). Eine solche Stützmauer wird beispielsweise bei dem Übergang der Stadtbalkone zu den Retentionsflächen benötigt.

Weiterhin ist das Gelände an das angrenzende Niveau der Verkehrsflächen mit zulässigen Abweichungen von 0,2 m nach oben und unten anzugleichen, um unverhältnismäßige Geländesprünge zum Straßenraum zu vermeiden.

Statische Auflagen

In den Gebieten MU 1, MU 2, MU 5 und im GE(e) sind bauliche Anlagen / Gebäude über den Tunnelbauwerken der U-Bahn lastenfrei zugründen. Die maximale Last auf den Tunnelbauwerken der U-Bahn ist auf 120 kN/m² begrenzt.