Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.19. Zuordnungsfestsetzung für ökologische Ausgleichsflächen

In der folgenden Tabelle wird die naturschutzfachliche Aufwertung von Flächen entsprechend der NKS Fürth dargestellt.

Bezeichnung (Bestand - Aufwertungszustand)Fläche (m²)Bestand - Wertindexnach Aufwertung WertindexAusgleich (WP)
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) - 10.2 ausdauernde Ruderalfluren4.5160,20,51.355
7.6 Versiegelte Flächen - 1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume (10 x Neupflanzungen zu je ca. 27 m²)27100,8217
7.5 durchlässige Beläge Sandflächen (Beachvolleyballplatz) – 10.2 ausdauernde Ruderalfluren2160,10,586
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) - 1.1 Heimische, standortgerechte Einzelbäume (10 x Neupflanzungen zu je ca. 20 m²)2000,20,8120
Summe 5.203   1.778

Ausgleichsmaßnahme 1: Entsiegelung aktuell vollversiegelter Flächen. Pflanzung von 10 heimischen Einzelgehölzen (Überdeckung je Baum ca. 20 m²) auf einer Fläche von 271 m² (Ausgangszustand: 7.6 Versiegelte Flächen).

Ausgleichsmaßnahme 2: Entwicklung eines Intensivrasens zu einer ausdauernde Ruderalflur auf einer Fläche von 4.516 m² (Ausgangszustand: Intensivrasen (Sportanlage)).

Ausgleichsmaßnahme 3: Entsieglung eines Beachvolleyballfeldes und Entwicklung einer ausdauernde Ruderalflur auf 285 m² (durchlässige Beläge Sandflächen (Ausgangszustand: Beachvolleyballplatz)).

Ausgleichsmaßnahme 4: Pflanzung von 10 heimischen Einzelgehölzen (Überdeckung je Baum ca. 20 m² - vgl. NKS Fürth). Daraus ergibt sich eine überdeckte Fläche von etwa 200 m² (Ausgangszustand: Intensivrasen).

Durch die aufgelisteten naturschutzfachlichen Aufwertungen können entsprechend des NKS der Stadt Fürth 1.778 Wertpunkte regeneriert werden. Der Gesamt Ausgleichsbedarf in Höhe von 1.725 WP nach dem NKS kann somit vollumfänglich abgegolten werden. Es verbleibt ein Wertpunkteüberschuss von 53 WP.

Die Ausgleichsmaßnahme 2 sowie 3 wurde im Zuge der Entwurfserstellung des Bebauungsplans angepasst. Die ehemals geplante Entwicklung einer „Feuchtwiese“ wurde in die Entwicklung einer „ausdauernden Ruderalflur“ verändert. Die Festsetzung zur Etablierung einer „ausdauernden Ruderalflur“ deckt sich ebenfalls mit den südlich angrenzenden kartierten Biotopbeständen „Nasswiesen, Extensivwiesen und Feuchtbrachen im nördlichen Rednitztal – Biotop FUE-1172“ an denen sich das Entwicklungsziel der Ausgleichfläche 2 und 3 orientiert.

Die Maßnahmen sind entsprechend der Vorgaben der Anlage 1 der NKS Fürth anzulegen und zu entwickeln. Die folgenden Punkte sind bei der Anlage der Ausgleichsflächen zu berücksichtigen:

Ausgleichsmaßnahme 1 – Entsiegelung von Vollversiegelungen und Pflanzung von 10 standortgerechten Bäumen:

  • Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
  • Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten
  • Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten, ggf. mit Ansaat
  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 und der Pflanzgrube nach DIN 18916
  • Anpflanzung von Hochstämmen mit einem Stammumfang der Sortierung 20/25
  • Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigung sowie Sicherung der Baumscheibe vor Befahren
  • Wässern: 300 l pro Baum je Wässergang, von Mai bis September, 15 Wässergänge p.a., insgesamt 3 Jahre
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
  • Unterhaltspflege: 25 Jahre

Ausgleichsmaßnahmen 2 und 3 - ausdauernde Ruderalflur:

  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch geeignete Bodenvorbereitung (Abtrag Oberboden – Anlage Saatbeet bzw. Ruderalflächen)
  • Lückige Einsaat Gras-/Kräutermischung aus autochthonem Saatgut oder Mulchsaat aus extensiven, heimischen Wiesen
  • Förderung von Mosaiken (Kleinstflächen) durch Selbstbegrünung
  • Fertigstellung und Entwicklungspflege: 3 Jahre
  • Unterhaltungspflege: 25 Jahre
  • Das Entwicklungsziel orientiert sich an den südlich befindlichen Vegetationsbeständen (südlicher Teilbereich Flurnummer 1245) Biotop FUE-1172 „Nasswiesen, Extensivwiesen und Feuchtbrachen im nördlichen Rednitztal“

Ausgleichsmaßnahmen 4 – Pflanzung von 10 standortgerechten Bäumen auf Parkflächen:

  • Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915 und der Pflanzgrube nach DIN 18916
  • Anpflanzung von Hochstämmen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20
  • Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigung sowie Sicherung der Baumscheibe vor Befahren
  • Wässern: 300 l pro Baum je Wässergang, von Mai bis September, 15 Wässergänge p.a., insgesamt 3 Jahre
  • Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: 4 Jahre
  • Unterhaltspflege: 25 Jahre

7.20. Überschwemmungsgebiete

Innerhalb des Geltungsbereichs verläuft das amtlich festgesetzte Überschwemmungsgebiet der Rednitz sowie die Hochwassergefahrenfläche HQ extrem. Der Verlauf der beiden Flächen wird nachrichtlich in der Planzeichnung dargestellt.

Darüber hinaus wird auf folgende Passagen aus dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verwiesen, die auch als nachrichtliche Übernahme in den Textteil des Bebauungsplanes aufgenommen werden:

Lage im Überschwemmungsgebiet HQ100 der Rednitz:

Im festgesetztem und nachrichtlich dargestellten Überschwemmungsgebiet ist die Errichtung oder Erweiterung baulicher Anlagen gemäß § 78 Abs. 4 WHG nicht zulässig. Die sonstigen Schutzvorschriften gemäß §78a WHG sind zu beachten. Die Funktion als Rückhaltefläche im Hochwasserfall ist dauerhaft zu erhalten.

Lage in der Hochwassergefahrenfläche HQ extrem:

Im überschwemmungsgefährdeten Gebiet sollen bauliche Anlagen nur in einer dem jeweiligen Hochwasserrisiko angepassten Bauweise nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet oder wesentlich erweitert werden, soweit eine solche Bauweise nach Art und Funktion der Anlage technisch möglich ist; bei den Anforderungen an die Bauweise sollen auch die Lage des betroffenen Grundstückes und die Höhe des möglichen Schadens angemessen berücksichtigt werden (vgl. § 78b Abs. 1 Nr. 2 WHG).

8. Verfahrensstand

Der Stadtrat der Stadt Fürth hat in der Sitzung vom 27.11.2024 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hallenbad am Scherbsgraben“ beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15.01.2025 ortsüblich bekanntgemacht.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit öffentlicher Darlegung und Anhörung für den Vorentwurf des Bebauungsplans „Hallenbad am Scherbsgraben“ in der Fassung vom 27.11.2024 hat in der Zeit vom 13.03.2025 bis 14.04.2025 stattgefunden.

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Hallenbad am Scherbsgraben“ in der Fassung vom 27.11.2024 hat in der Zeit vom 13.03.2025 bis 14.04.2025 stattgefunden.

Bei der vorliegenden Fassung handelt es sich um den Entwurf des Bebauungsplans „Hallenbad am Scherbsgraben“ für die förmliche Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB.

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