Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

10.1.1. Lage des Plangebietes und Umgebung

Das Plangebiet befindet sich westlich des Fürther Stadtzentrums. Es liegt zwischen dem Scherbsgraben im Westen, dem Fürthermare im Norden, dem Waldmannsweiher im Osten und der Straße In der Berten bzw. dem Gelände des Sommerbads im Süden; der genaue Umgriff ist dem Planblatt zu entnehmen. Die Geltungsbereiche des Bebauungsplans erstrecken sich über eine Fläche von etwa 2,5 ha. Davon entfallen ca. 1,5 ha auf das Sondergebiet für den Neubau des Hallenbads. Die drei verbleibenden Geltungsbereiche sind für die Ausgleichsmaßnahmen vorgesehen. Im weiteren Verlauf des Umweltberichts wird häufig auf den Geltungsbereich verwiesen, wobei stets der Bereich mit dem Sondergebiet für den Neubau des Hallenbads gemeint ist.

Der Umgriff des Plangebietes liegt größtenteils auf der Flurnummer 1245/2 Gmkg Fürth. Ansonsten sind folgende Flurnummern betroffen: 1245/18, 1245/20, 1245/21, 1245/22, 1245/23, 1245/24, 1245/31, 1245/32, 1468/380, 1468/381, 1468/382 sowie jeweils auf Teilen der Grundstücke mit den Flur-Nrn. 1245/15, 1245/16, 1245/17, 1245/19, 1468/101, 1468/379, 1468/383 (Gemarkung Fürth)

Die Ausgleichsmaßnahmen 1 und 4 sind ebenfalls auf den Flur-Nrn. 1245/2 und 1245/16 verortet. Zusätzlich wird durch die Ausgleichsmaßnahmen 2 und 3 die Flurnummer 1245 überplant (jeweils Gemarkung Fürth).

Abbildung 9: Derzeitige Nutzung innerhalb des Geltungsbereichs (Quelle: TB Markert und Bayerische Vermessungsverwaltung, 2024)

Aktuell wird der Geltungsbereich durch das Sommerbad genutzt. Innerhalb des Gebietes befindet sich der bisherige Eingangs- und Sanitärbereich des Sommerbads, ein Kinderschwimmbecken sowie ein Teil der vorhandenen Liegewiese.

10.1.2. Art des Vorhabens und Festsetzungen

Innerhalb der Planung wird ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hallenbad“ ausgewiesen. Die bebaubare Fläche des Sondergebietes wird mittels einer zulässigen Grundfläche (GR) von 6.000 m² festgesetzt.

10.1.3. Umfang des Vorhabens und Angaben zum Bedarf an Grund und Boden

Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche mit einer Größe von ca. 14.863 m². Innerhalb des Geltungsbereichs werden Verkehrsflächen mit 781 m², Grünflächen mit 5.121 m² sowie eine Sondergebietsfläche mit einer Fläche von 8.961 m² ausgewiesen. Bei den festgesetzten Verkehrsflächen und Grünflächen handelt es sich um Bestandsflächen. Innerhalb der Grünflächen kann es zu einer Verlegung oder zu einem Neuausbau von Wegen kommen.

Das Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Hallenbad“ wurde mittels einer Baugrenze eingefasst. Innerhalb des Sondergebiets (und der Baugrenze) wurde die Überbauung einer 6.000 m² großen Fläche als zulässig festgesetzt. Die verbleibenden 2.961 m² sollen als Grünflächen angelegt oder als Zuwegung genutzt werden.