Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

9. Informationen zu Betriebseinrichtungsflächen

Im Zuge der Bauausführung werden im direkten Umfeld des Baufeldes Betriebseinrichtungsfläche (BE-Fläche) benötigt. Die konkrete Umsetzung der BE-Flächen ist im nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren mit dem Ordnungsamt der Stadt Fürth abzustimmen. Bereits auf der hier vorliegenden Planungsebene der Bauleitplanung werden die Flächen für die Betriebseinrichtungen sowie Maßnahmen zu ihrer Kompensation als Hinweis dargelegt.

In der georeferenzierten Kartendarstellung (Abbildung 8) wird aufzeigt, welche Flächen nach jetzigem Kenntnisstand durch die BE-Flächen überplant werden sollen. Die betrachteten Flächen wurden in drei Zonen aufgeteilt. Die Flächen „BE-Erschließung“ sowie „BE-Fläche“ werden wahrscheinlich für die Bauausführung benötigt. Für den Fall, dass sich im Laufe des Verfahrens herausstellt, dass weitere BE-Flächen benötigt werden, wird eine Erweiterungsmöglichkeit „BE-Fläche optional“ in Betracht gezogen. Derzeit wird noch geprüft, ob die „BE-Fläche optional“ in Anspruch genommen werden muss.

Abbildung 8: Darstellung der voraussichtlich durch die BE-Flächen betroffenen Biotop- und nutzungstypen (TBM, 2025)

Die Fläche „BE-Erschließung“ ist bereits im Bestand weitestgehend versiegelt. Auf den anderen BE-Fläche werden vorwiegend wenig wertgebende Biotop- und Nutzungstypen überplant (5.5 Intensivrasen [Sportanlage]). Die Betriebseinrichtungsflächen werden im Zuge der Bauausführung nur temporär beansprucht und nach Abschluss der Bauarbeiten in Ihren Ausgangszustand zurückgeführt. Eine Verschlechterung des Ausgangszustands tritt daher nicht auf. Dabei ist zu beachten, dass entlang der BE-Erschließung und auf der optionalen BE-Fläche voraussichtlich bodendruckmindernde Maßnahmen anzuwenden sind.

Darüber hinaus sind innerhalb der geplanten BE-Flächen verschiedene Baumarten anzutreffen, die sich in unterschiedlichen Altersklassen und mit variierenden Stammumfängen präsentieren. Im Zuge der Errichtung der BE-Flächen werden die Bäume voraussichtlich gerodet werden müssen, um den Betrieb der Baustelle sicherstellen zu können. Die Prüfung, ob Bäume für ein Bauvorhaben gefällt werden dürfen erfolgt im Baugenehmigungsverfahren durch das Ordnungsamt der Stadt Führt. Der Bauträger hat darzulegen, weshalb die Fällung nicht durch Verschiebung oder Umplanung des Gebäudes oder durch baumpflegerische Maßnahmen vermieden werden kann.

Die betroffenen Bäume wurden im Rahmen einer Geländebegehung erfasst und dokumentiert. Sie wurden gemäß der Baumschutzverordnung der Stadt Fürth in drei Kategorien eingeteilt. Zusätzlich wird aufgezeigt, welche Neupflanzungen zur Kompensation des Baumverlustes erbracht werden müssten.

Heimische standortgerechte Einzelbäume - junge Ausprägung – 1 x Ersatzpflanzung

Heimische standortgerechte Einzelbäume - mittlere Ausprägung – 3 x Ersatzpflanzung

Heimische standortgerechte Einzelbäume – alte Ausprägung (wobei die betroffenen Hybridpappeln an sich nicht als heimisch zu betrachten sind) – 4 x Ersatzpflanzung

Die zu verwendende Gehölze sowie die zu verwendenden Pflanzqualitäten der Ersatzpflanzungen sind der „Verordnung zum Schutz des Baumbestandes im Stadtgebiet Fürth (Baumschutzverordnung- BSchV) vom 27. März 2002 in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Februar 2015“ zu entnehmen. Die Neupflanzungen werden nach Fertigstellung der Bauarbeiten voraussichtlich bevorzugt innerhalb der BE-Flächen oder im näheren Umfeld zu etablieren sein. Alle Neupflanzungen sind zu pflegen, dauerhaft zu erhalten und in Ihrem Wuchs zu fördern.

Betriebseinrichtungsfläche
BezeichnungFläche (m²)Verlust Bäume (Stück)Ersatzpflanzungen im Umfeld
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) 2.145 - -
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - junge Ausprägung 14 7 7
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - mittlere Ausprägung 100 2 6
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - alte Ausprägung 243 3 12
Summe 2.502 12 25
Erschließung Betriebseinrichtungsfläche
BezeichnungFläche (m²)Verlust Bäume (Stück)Ersatzpflanzungen im Umfeld
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) 217 - -
7.6 Versiegelte Flächen 853 - -
Summe 1.070 - -
Betriebseinrichtungsfläche optional
BezeichnungFläche (m²)Verlust Bäume (Stück)Ersatzpflanzungen im Umfeld
5.5 Intensivrasen (Sportanlage) 2.327 - -
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - junge Ausprägung 16 4 4
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - mittlere Ausprägung 10 1 3
1.1 Heimische standortgerechte Einzelbäume - alte Ausprägung 29 1 4
Summe 2.382 6 11

Entsprechend der Kartierung ergeben sich folgende Ersatzpflanzungen für die jeweiligen Gebiete, unter der Annahme, dass alle Bäume gefällt werden:

BE-Erschließung – /

BE-Fläche – 25 Ersatzpflanzungen

BE-Fläche optional – 11 Ersatzpflanzungen

Die Ersatzpflanzungen erfolgen nur für die Gehölze, die im Zuge der Errichtung der BE-Fläche tatsächlich gerodet werden.

  • Umweltbericht

10. Vorbemerkung

10.1. Darstellung der Ziele und Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 117

Ziel der Planung ist die Schaffung von Baurecht für den Neubau eines Hallenbads im Südwesten des bestehenden Thermalbades. Dabei soll die ökologische Bestandssituation gewürdigt werden (Ausgleichsmaßnahmen) und geeignete Festlegungen im Hinblick auf das Maß der baulichen Nutzung getroffen werden. Die architektonische Planung des Gebäudes erfolgt nach Abschluss des Bauleitplanverfahrens bzw. im späteren Planungsverlauf. Daher sind die abschließenden Dimensionen des Neubaus bislang nicht bekannt. Der Bebauungsplan soll daher eine gewisse Flexibilität beinhalten.

Für den Bebauungsplan ist eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB durchzuführen und ein Umweltbericht gem. § 2a Satz 2 Nr. 2 BauGB sowie Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB zu erstellen.

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