7.10.2. Bodengutachten
Aufgrund bereits bekannter Altlasten im Plangebiet hat die Sakosta GmbH eine Gefährdungsabschätzung sowie ein Bodenmanagementkonzept erstellt. Das entsprechende Gutachten ist im Anhang des Bebauungsplans zu finden. Bei der Gefährdungsabschätzung wurden frühere Untersuchungen im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereichs berücksichtigt. Das Bodenmanagementkonzept baut auf dem Sanierungsplan auf, der während der Errichtung des Thermalbads entwickelt wurde und damals zu einer Verbesserung der Altlastensituation führte. Für die bevorstehenden Bauarbeiten am Hallenbad geht das Gutachten von einem Volumen von etwa 11.000 m³ aufgelockertem Aushubmaterial aus. Die temporäre Lagerfläche für dieses Material ist im Nordosten des Thermalbads auf einem Teil des Stellplatzes vorgesehen (siehe Anlage 3 des Gutachtens). Für detaillierte Maßnahmen zum Bodenmanagement sowie zur Untersuchung des Grundwassers wird auf das Gutachten verwiesen.
Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung grundsätzlich Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben bzw. dem Bodenmanagementkonzept geäußert. Dabei wurde auf folgende zusätzliche Hinweise verwiesen:
- Geplante Bodeneingriffe (Umgang, Lagerung, Deklaration, Entsorgung/Weiterverwertung von Aushubmaterialien) haben gemäß einschlägigen Vorschriften sowie vorgelegtem Bodenmanagementkonzept vom 13.02.2025 der Sakosta GmbH zu erfolgen. Über die Durchführung dieser Arbeiten ist ein Abschlussbericht vorzulegen.
- Sollte im Zuge der Arbeiten eine Grundwasserhaltungsmaßnahme erforderlich werden, ist dies rechtzeitig vorher dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth mitzuteilen und die ggf. dann sich daraus ergebenden Anforderungen einzuhalten und umzusetzen.
- Sollten auf Grundlage der Aushubarbeiten / der Beweissicherung Verhältnisse bekannt werden, die auf eine schwerwiegendere Verunreinigungssituation als derzeit abgeleitet hinweisen, ist eine Neubewertung der Angelegenheit erforderlich.
- Im hydraulischen Wirkbereich von geplanten Versickerungsanlagen dürfen keine Untergrundverunreinigungen vorliegen, die mobilisiert werden und damit zu einer Beeinträchtigung der Grundwasserbeschaffenheit führen können bzw. es sind Verhältnisse zu schaffen (z. B. durch Beseitigung der belasteten Bodenpartien bzw. Auffüllungen), die eine schadlose Versickerung gewährleisten. Falls eine Beseitigung der belasteten Bodenpartien nicht oder nur unter unzumutbarem Auffand möglich ist, sind andere Alternativen für die Niederschlagswasserbeseitigung in Betracht zu ziehen.