Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.10.2. Bodengutachten

Aufgrund bereits bekannter Altlasten im Plangebiet hat die Sakosta GmbH eine Gefährdungsabschätzung sowie ein Bodenmanagementkonzept erstellt. Das entsprechende Gutachten ist im Anhang des Bebauungsplans zu finden. Bei der Gefährdungsabschätzung wurden frühere Untersuchungen im unmittelbaren Umfeld des Geltungsbereichs berücksichtigt. Das Bodenmanagementkonzept baut auf dem Sanierungsplan auf, der während der Errichtung des Thermalbads entwickelt wurde und damals zu einer Verbesserung der Altlastensituation führte. Für die bevorstehenden Bauarbeiten am Hallenbad geht das Gutachten von einem Volumen von etwa 11.000 m³ aufgelockertem Aushubmaterial aus. Die temporäre Lagerfläche für dieses Material ist im Nordosten des Thermalbads auf einem Teil des Stellplatzes vorgesehen (siehe Anlage 3 des Gutachtens). Für detaillierte Maßnahmen zum Bodenmanagement sowie zur Untersuchung des Grundwassers wird auf das Gutachten verwiesen.

Das Wasserwirtschaftsamt Nürnberg hat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung grundsätzlich Einverständnis mit dem geplanten Bauvorhaben bzw. dem Bodenmanagementkonzept geäußert. Dabei wurde auf folgende zusätzliche Hinweise verwiesen:

  • Geplante Bodeneingriffe (Umgang, Lagerung, Deklaration, Entsorgung/Weiterverwertung von Aushubmaterialien) haben gemäß einschlägigen Vorschriften sowie vorgelegtem Bodenmanagementkonzept vom 13.02.2025 der Sakosta GmbH zu erfolgen. Über die Durchführung dieser Arbeiten ist ein Abschlussbericht vorzulegen.

  • Sollte im Zuge der Arbeiten eine Grundwasserhaltungsmaßnahme erforderlich werden, ist dies rechtzeitig vorher dem Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth mitzuteilen und die ggf. dann sich daraus ergebenden Anforderungen einzuhalten und umzusetzen.

  • Sollten auf Grundlage der Aushubarbeiten / der Beweissicherung Verhältnisse bekannt werden, die auf eine schwerwiegendere Verunreinigungssituation als derzeit abgeleitet hinweisen, ist eine Neubewertung der Angelegenheit erforderlich.

  • Im hydraulischen Wirkbereich von geplanten Versickerungsanlagen dürfen keine Untergrundverunreinigungen vorliegen, die mobilisiert werden und damit zu einer Beeinträchtigung der Grundwasserbeschaffenheit führen können bzw. es sind Verhältnisse zu schaffen (z. B. durch Beseitigung der belasteten Bodenpartien bzw. Auffüllungen), die eine schadlose Versickerung gewährleisten. Falls eine Beseitigung der belasteten Bodenpartien nicht oder nur unter unzumutbarem Auffand möglich ist, sind andere Alternativen für die Niederschlagswasserbeseitigung in Betracht zu ziehen.

7.11. Hochwassergefahrenflächen

Bestehende Hochwassergefahrenflächen innerhalb des Geltungsbereichs werden in Kapitel 5.2 aufgeführt. Innerhalb des HQ 100 werden keine baulichen Anlagen vorgesehen. Im Folgenden wird der Abwägungsprozess in Bezug auf die Hochwasserrisiken des HQ extrem durchgeführt.

Zunächst ist die Wahrscheinlichkeit eines Hochwassers der Stufe HQ extrem als eher gering einzustufen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit eines Schadens innerhalb der nächsten 50 Jahre liegt bei etwa 5 %.

Dabei geht die Hochwassergefahrenfläche HQ extrem innerhalb des Geltungsbereichs von der Rednitz aus, bei der es sich um einen größeren Fluss handelt, der weitestgehend durch besiedeltes Gebiet verläuft. Bei solchen Gewässertypen besteht für Menschenleben, abgesehen vom Fehlverhalten Einzelner, meist eine eher geringe Gefahr, da der Anstieg des Wassers bei ausreichender Hochwasservorhersage genügend Zeit lässt, in Sicherheit auszuweichen. Von einer Gefahr für Leben und Gesundheit, wie bei kleineren Gewässern, ist bei einem Hochwasser daher nicht auszugehen.

Großflächig auftretende Überschwemmungen verursachen in bebauten Gebieten in der Regel große Sachschäden. Die Gebiete sind teilweise für mehrere Tage überschwemmt. Bei der Errichtung des Hallenbadneubaus ist daher auf eine hochwasserangepasste Bauweise zu achten. Die Gebäudestandsicherheit muss gewährleistet sein (z.B. Auftriebssicherheit, Wasserdruck, Anpralllasten).

Das Konzept der infra fürth holding GmbH sieht bereits eine angepasste Raumnutzung vor. So sind im Untergeschoss des Gebäudes, welches im Falle eines Hochwassers betroffen wäre, ausschließlich Umkleidekabinen für das Sommerbad und Technikkeller vorgesehen. Aufenthaltsräume befinden sich hier nicht.

7.12. Scherbsgraben (Gewässer III. Ordnung)

Innerhalb des Geltungsbereichs verläuft der Scherbsgraben, ein Gewässer der III. Ordnung, das in verrohrter Form unter der Erde liegt. Bei den Tiefbauarbeiten ist der Trassenverlauf zu beachten und gegebenenfalls zu sichern. Wenn möglich, sollte der Graben nicht überbaut werden. Es ist geplant, das Niederschlagswasser sowie das Betriebswasser des neuen Hallenbads in dieses Gewässer einzuleiten.

Im Bereich des Saunagartens befindet sich ein Sandfang mit Abdeckung aus Betonfertigteilplatten für die Zugänglichkeit zu Kontroll- und Reinigungszwecken. Ein weiterer Zugang befindet sich im Betriebshof hinter dem Hallenbad (früheres Anstau- /Saugbecken zur Löschwasserversorgung). Weitere Zugänge liegen im Bereich der Kreuzung „in der Berten“.

Der Verlauf des Scherbgrabens ist in der Planzeichnung als Hinweis dargestellt.

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