Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben

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Inhaltsverzeichnis

Begründung mit Umweltbericht

7.9.3. Leitungen

Stromversorgung

Strom soll über eine Anbindung an die Mittelspannungsversorgung der Trafostation im Sommerbad bezogen werden.

Wärme

Innerhalb des bestehenden Hallenbades ist die Installation eines Großwärmespeichers, sowie Wärmepumpenanlagen und weiterer Wärmeerzeugungs- und Verteilungsanlagen für den Bäderstandort geplant. Über diesen soll das neue Hallenbad die benötigte Wärme beziehen.

Hochspannungsanlagen (110 kV-Kabel)

In der Nähe des Planbereichs befinden sich Hochspannungsanlagen der Bayernwerk Netz GmbH. Dabei handelt es sich um 110 kV-Kabel die südlich der Ausgleichsmaßnahme 4 verlaufen. Der Verlauf wurde als Hinweis in der Planzeichnung dargestellt. Die Bayernwerk Netz GmbH weist auf folgendes hin:

  • Die Schutzzonenbreite der 110-kV-Kabel beträgt für Bebauung und Aufgrabungen jeweils 5,00 m rechts und links der Trassenachse. Innerhalb dieses Bereichs sind Pläne für Bau- und Bepflanzungsvorhaben zur Stellungnahme vorzulegen.

  • Über der Kabeltrasse dürfen keine Bäume und tiefwurzelnde Sträucher angepflanzt werden. Bezüglich einer Bepflanzung mit Bäumen beträgt die Schutzzone nach DIN 18 920 (Baumschutz) je 2,50 m. Die Kabeltrasse ist dauerhaft von Bebauung und Bewuchs (Bäumen und tief wurzelnden Sträuchern) freizuhalten.

  • Um Beschädigungen des Kabels zu vermeiden, sind alle Arbeiten innerhalb der Schutzzone rechtzeitig vor Baubeginn mit der Bayernwerk Netz GmbH abzustimmen.

  • Um keine Einschränkungen der Übertragungsfähigkeit des 110-kV-Kabels zu verursachen, darf die Überdeckung des Kabels in der Regel nicht wesentlich verändert werden.

7.10. Altlasten

7.10.1. Allgemeine Hinweise

Sämtliche Bodeneingriffe (z.B. Abbruch-, Entsiegelungs- und Aushubmaßnahmen) sind von einer/m Sachverständigen gem. § 18 BBodSchG überwachen zu lassen. Die Ergebnisse der Überwachung sind nachvollziehbar zu dokumentieren (inkl. Aushub-/Entsorgungsmengen, Deklarationsanalytik, Lageplan mit Abgrenzung der künstlichen Anschüttung, etc.). Der Aushub- und Entsorgungsbericht ist der Stadt Fürth – Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz – (oa@fuerth.de) nach Abschluss der Maßnahmen in digitaler Ausfertigung unaufgefordert vorzulegen.

In zukünftig unversiegelten Grünbereichen hat ein Bodenauftrag unter Berücksichtigung der bodenschutzrechtlichen Vorgaben (BBodSchV) hinsichtlich des Wirkungsbereiches Boden- Mensch zu erfolgen. Freigelände, welches durch zukünftige Bautätigkeiten bzw. Bodeneingriffe beeinflusst wird, ist entsprechend durch eine abfallfreie Vegetationstragschicht wiederherzustellen. Die Mächtigkeit der Vegetationstragschicht sowie der Deponieüberdeckung muss gemäß BBodSchV mindestens 0,30 m betragen, die Qualitätskriterien (Prüfwerte) für den Wirkungspfad Boden-Mensch einhalten und frei von anthropogenen Fremdstoffen, insbesondere Glasscherben oder anderweitigen verletzungsträchtigen Materialien sein. Durch Baumaschinen besonders verdichtete Bereiche sind vor dem Auftrag einer Vegetationstragschicht gegebenenfalls aufzulockern.

Sofern sich im Zuge der Bodeneingriffe, der Grundwasserüberwachung und/oder der Ergebnisse der Abfalldeklarationsanalysen Schadstoffsituationen abzeichnen sollten, die stellen- oder bereichsweise auf schwerwiegendere Verunreinigungsverhältnisse und/oder eine ungünstige Schadstoffentwicklung im Grundwasser hinweisen, ist unverzüglich die Stadt Fürth – Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz – davon in Kenntnis zu setzen und das dann ggf. erforderliche weitere Vorgehen einvernehmlich abzustimmen.