Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 117: Hallenbad am Scherbsgraben
Begründung mit Umweltbericht
7.9.1. Erschließung, Verkehr
Die Erschließung des Plangebiets erfolgt über den Scherbsgraben bzw. die an den Scherbsgraben anschließenden Stellplatzangebote (Parkhaus am Scherbsgraben und Stellplatz nordöstlich des bestehenden Hallenbads. Die Besucher des Hallenbades setzen sich aus dem öffentlichen Badebetrieb, Vereinsschwimmen, Schwimmkursen und dem Schulschwimmunterricht zusammen. Der größte Teil des erwarteten Besucherzuwachses wird aus dem zunehmenden Schulschwimmbetrieb erwartet, welcher nur an Schultagen im Zeitraum 8.00 Uhr bis maximal 17.00 Uhr auftreten wird und keinen zusätzlichen Pkw-Verkehr verursacht. Auf dem bestehenden Parkplatz sind zwei Busstellplätze für wartende Busse vorhanden, die weiter genutzt werden sollen. Zusätzliche Kapazitäten sind nicht erforderlich.
7.9.2. Wasserver- und Entsorgung
Niederschlagswasser
Nach dem § 55 WHG zu den Grundsätzen der Abwasserbeseitigung soll das Niederschlagswasser ortsnah versickert, verrieselt oder direkt über eine Kanalisation ohne Vermischung mit Schmutzwasser (d.h. im Trennsystem) in ein Gewässer eingeleitet werden, soweit dem weder wasserrechtliche noch öffentlich-rechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Aufgrund der Lage in einer Altlastenverdachtsfläche darf gesammeltes Niederschlagswasser nur mit wasserrechtlicher Erlaubnis versickert werden.
Die Niederschlagswasserbeseitigung ist über den verrohrten Scherbsgraben in den Vorfluter geplant. Zur Reduktion der Niederschlagsmenge wird eine Dachbegrünung festgesetzt.
Bei der Versickerung von Niederschlagswasser sind die Vorschriften der Niederschlagswasserfreistellungsverordnung (NwFreiV) sowie die technischen Regeln zum schadlosen Einleiten von gesammeltem Niederschlagswasser in das Grundwasser (TRENGW) zu beachten.
Regelungen des Wasserablaufs – Flächenbefestigung
Stellplätze, Zufahrten, Wege/ Zuwege und befestigte Flächen innerhalb des Sondergebiets sind mit versickerungsfähigen Belägen zu befestigen (z.B. mit Rasenfugen, Natursteinpflaster, Rasengittersteine oder Drainflaster)
Betriebswasser
Die Beckenentleerung (chlorfrei, einmal jährlich zur Sommerpause) des Schwimmerbeckens im bestehenden Hallenbad erfolgt über den verrohrten Scherbsgraben. Auch beim neuen Hallenbad ist die Einleitung des voraufbereitetes Betriebswasser der Bädertechnik in den Scherbsgraben angedacht.
Schmutzwasser
Bei Aufnahme des Badebetriebs im Neubau erfolgt die Außerbetriebnahme des Bestandsbades, so dass dessen bisherige Einleitmengen an Betriebs- und Schmutzwasser bis auf den Anteil der Personalräume (Duschen, WCs, Waschmaschinen) entfällt. Die reine Schmutzwassermenge des Neubaus wird nach derzeitiger Prognose der Differenz in etwa entsprechen. Ein neuer Anschluss an die bestehenden Kanäle im Scherbsgraben ist geplant.