FP 1995-208, Änderung, Beteiligung

Augsburg

Verfahrensschritt

Beteiligung Öffentlichkeit

Zeitraum

Noch 38 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Augsburg Kämmerei- und Steueramt

Ein in prominenter Lage südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße, an der Schnittstelle der beiden Stadtgebiete Augsburg und Stadtbergen existierender, gemeindeübergreifender Einzelhandelsstandort liegt nach Aufgabe der Handelsnutzung seit mehreren Jahren brach. Die Zwischennutzung des markanten, denkmalgeschützten Gebäudes des Marstaller Hofes durch das Staatstheater Augsburg wurde ebenfalls eingestellt. Das dahinter liegende Handelsgebäude wurde im Zuge der Altlastensanierung bereits abgebrochen. Der Vorhabenträger beabsichtigt den gesamten Standort gemeindeübergreifend baulich neu zu ordnen und zu einem attraktiven, zeitgemäßen Einzelhandelsstandort zu entwickeln.

Ziel des abgestimmten Plankonzepts, das zur Stärkung der Nahversorgung im Stadtteil Kriegshaber dient, ist die Umsetzung von vorwiegend großflächigem Einzelhandel (mit dem Schwerpunkt Lebensmittel) sowie ergänzenden Dienstleistungs- und gastronomischen Angeboten. Zudem sollen die Freiflächen im Umfeld des zu erhaltenden Marstaller Hofs aufgewertet und mit hoher Aufenthaltsqualität attraktiv gestaltet werden. Anstelle der bereits zurückgebauten ehemaligen Handelsgebäude und sonstigen Strukturen (Stellplatzanlagen, Lagerflächen etc.) soll ein zweigeschossiger Neubau mit Tiefgarage entstehen, der in seiner Ausprägung und Gestaltung die Formensprache und städtebauliche Wirkung des ehemals dort ansässigen historischen Dreiseithofes aufgreift.

Das baulich neu zu ordnende und zu entwickelnde Areal ist im rechtswirksamen FP der Stadt Augsburg bislang als „gemischte Baufläche“ dargestellt und die Flächen unmittelbar entlang der Ulmer Straße als „Bereiche mit Marktfunktion“ gekennzeichnet. Die geplante Entwicklung als Einzelhandelsstandort lässt sich derzeit nicht aus den Darstellungen des FP entwickeln.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist daher auf Augsburger Stadtgebiet die FP-Änderung 1995-208 durchzuführen. Parallel hierzu muss zur Baurechtschaffung der qualifizierte Bebauungsplan (BP) Nr. 304 „Südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße“ aufgestellt werden.

Zur Realisierung des Gesamtvorhabens muss zudem die Stadt Stadtbergen für den sie betreffenden Teilbereich Bauleitplanungsverfahren durchführen (11. Änderung FP, Aufstellung BP S 93 „Südlich der Ulmer Straße, westlich der Kriegshaberstraße“). Die Bauleitplanverfahren beider Städte werden parallel durchgeführt und aufeinander abgestimmt, um das notwendige Baurecht für die Realisierung des gemeindeübergreifenden Planungsvorhabens zu schaffen.

Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt

Matthias Schäferling
Telefon 0821 324-6517

Leitfaden Klimaschutz und Stadtplanung Augsburg (2024)

Leitfaden zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in der städtebaulichen Planung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten

Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Ein in prominenter Lage südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße, an der Schnittstelle der beiden Stadtgebiete Augsburg und Stadtbergen existierender, gemeindeübergreifender Einzelhandelsstandort liegt nach Aufgabe der Handelsnutzung seit mehreren Jahren brach. Die Zwischennutzung des markanten, denkmalgeschützten Gebäudes des Marstaller Hofes durch das Staatstheater Augsburg wurde ebenfalls eingestellt. Das dahinter liegende Handelsgebäude wurde im Zuge der Altlastensanierung bereits abgebrochen. Der Vorhabenträger beabsichtigt den gesamten Standort gemeindeübergreifend baulich neu zu ordnen und zu einem attraktiven, zeitgemäßen Einzelhandelsstandort zu entwickeln.

Ziel des abgestimmten Plankonzepts, das zur Stärkung der Nahversorgung im Stadtteil Kriegshaber dient, ist die Umsetzung von vorwiegend großflächigem Einzelhandel (mit dem Schwerpunkt Lebensmittel) sowie ergänzenden Dienstleistungs- und gastronomischen Angeboten. Zudem sollen die Freiflächen im Umfeld des zu erhaltenden Marstaller Hofs aufgewertet und mit hoher Aufenthaltsqualität attraktiv gestaltet werden. Anstelle der bereits zurückgebauten ehemaligen Handelsgebäude und sonstigen Strukturen (Stellplatzanlagen, Lagerflächen etc.) soll ein zweigeschossiger Neubau mit Tiefgarage entstehen, der in seiner Ausprägung und Gestaltung die Formensprache und städtebauliche Wirkung des ehemals dort ansässigen historischen Dreiseithofes aufgreift.

Das baulich neu zu ordnende und zu entwickelnde Areal ist im rechtswirksamen FP der Stadt Augsburg bislang als „gemischte Baufläche“ dargestellt und die Flächen unmittelbar entlang der Ulmer Straße als „Bereiche mit Marktfunktion“ gekennzeichnet. Die geplante Entwicklung als Einzelhandelsstandort lässt sich derzeit nicht aus den Darstellungen des FP entwickeln.

Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen ist daher auf Augsburger Stadtgebiet die FP-Änderung 1995-208 durchzuführen. Parallel hierzu muss zur Baurechtschaffung der qualifizierte Bebauungsplan (BP) Nr. 304 „Südwestlich der Kreuzung Ulmer Straße / Kriegshaberstraße“ aufgestellt werden.

Zur Realisierung des Gesamtvorhabens muss zudem die Stadt Stadtbergen für den sie betreffenden Teilbereich Bauleitplanungsverfahren durchführen (11. Änderung FP, Aufstellung BP S 93 „Südlich der Ulmer Straße, westlich der Kriegshaberstraße“). Die Bauleitplanverfahren beider Städte werden parallel durchgeführt und aufeinander abgestimmt, um das notwendige Baurecht für die Realisierung des gemeindeübergreifenden Planungsvorhabens zu schaffen.

Stadt Augsburg, Stadtplanungsamt

Matthias Schäferling
Telefon 0821 324-6517

Leitfaden Klimaschutz und Stadtplanung Augsburg (2024)

Leitfaden zur Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung in der städtebaulichen Planung

Datenschutzrechtliche Informationspflichten

Datenschutzrechtliche Informationspflichten nach Art. 13 und 14 Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)

Starten Sie hier Ihre Stellung­nahme.

Eine angefangene Stellungnahme können Sie hier wiederfinden und bearbeiten.

Aktivieren Sie diese Funktion und klicken Sie an einen beliebigen Punkt in der Karte, um den Ort zu Ihrer Stellungnahme zu speichern.

Melden Sie sich an, um eigene Einzeichnungen in der Karte vorzunehmen.

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Gutachten

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen und Einzeichnungen im Plan versehen möchten, melden Sie sich an. Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei DiPlanBeteiligung online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei DiPlanBeteiligung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: