Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2.2.2. Naturschutz

Der Geltungsbereich wird im Bestand hauptsächlich intensiv landwirtschaftlich genutzt. Vereinzelt sind Wiesenbrachen und in den Randbereichen Baumhecken und Einzelbäume vorhanden. Im Einwirkungsbereich des Vorhabens befinden sich keine FFH- oder SPA-Gebiete. Landschaftsschutzgebiete und weitere Schutzgebiete nach BNatSchG sind von dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen.

Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP; Büro GSP, Nürnberg, 10.06.2025) wurde der Geltungsbereich in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg auf das Vorkommen und die Betroffenheit besonders geschützter Arten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG untersucht.

Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Zuge der Relevanzprüfung im Rahmen der saP die Beeinträchtigung von Fledermaus-Nahrungshabitaten sowie von Lebensräumen feldbrütender Vogelarten (u.a Wachtel, Wiesenschafstelze und Feldlerche), hecken- und baumbrütender Vogelarten (ohne Höhlenbrüter) und Zauneidechsen festgestellt. Die Ergebnisse sind detailliert in der saP und im Umweltbericht dokumentiert. Im Rahmen der Planfeststellung der Verlängerung der U-Bahnlinie 3 sind artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen auf den Fl. Nr. 297, 295, 295/1, 295/2 und 295/3 festgelegt und umgesetzt worden.

1.3.2.2.3. Wasserrecht / Hochwasserschutz

Natürliche Oberflächengewässer sowie Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete kommen im Planungsgebiet nicht vor. Entlang der südwestlichen Geltungsbereichsgrenze verläuft der sog. Diebsgraben, der amtlich nicht mehr als Gewässer sondern als Entwässerungsanlage der Südwesttangente betrachtet wird. Parallel zur Südwesttangente verläuft der Main-Donau-Kanal (MDK) als ein Gewässer I. Ordnung und Bundeswasserstraße.

Die Rednitz als natürliches Oberflächengewässer liegt ca. 1 km westlich. Das Plangebiet befindet sich im Grundwasserkörper Quartär - Stein (GWK-Code 2_G081), das sowohl mengenmäßig als auch chemisch in einem guten Zustand ist (Bayerisches Landesamt für Umwelt). Der Grundwasserflurabstand ist aus der Tieflage des Areals überwiegend gering (< 2,5 m). Im gesamten Planungsgebiet muss auf Grund der Lithologie mit Schichtwasservorkommen, relativ feuchten Verhältnissen und geringen Wasserdurchlässigkeiten gerechnet werden. Weitere Informationen zu den Belangen der Wasserwirtschaft sind im Umweltbericht dargestellt.

1.3.3. Sonstige Rahmenbedingungen

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Ortsbezug der Stellungnahme

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