1.3.2.2.2. Naturschutz
Der Geltungsbereich wird im Bestand hauptsächlich intensiv landwirtschaftlich genutzt. Vereinzelt sind Wiesenbrachen und in den Randbereichen Baumhecken und Einzelbäume vorhanden. Im Einwirkungsbereich des Vorhabens befinden sich keine FFH- oder SPA-Gebiete. Landschaftsschutzgebiete und weitere Schutzgebiete nach BNatSchG sind von dem Vorhaben ebenfalls nicht betroffen.
Im Rahmen einer speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP; Büro GSP, Nürnberg, 10.06.2025) wurde der Geltungsbereich in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg auf das Vorkommen und die Betroffenheit besonders geschützter Arten nach § 44 Abs. 1 BNatSchG untersucht.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplans wurde im Zuge der Relevanzprüfung im Rahmen der saP die Beeinträchtigung von Fledermaus-Nahrungshabitaten sowie von Lebensräumen feldbrütender Vogelarten (u.a Wachtel, Wiesenschafstelze und Feldlerche), hecken- und baumbrütender Vogelarten (ohne Höhlenbrüter) und Zauneidechsen festgestellt. Die Ergebnisse sind detailliert in der saP und im Umweltbericht dokumentiert. Im Rahmen der Planfeststellung der Verlängerung der U-Bahnlinie 3 sind artenschutzrechtliche Ausgleichsflächen auf den Fl. Nr. 297, 295, 295/1, 295/2 und 295/3 festgelegt und umgesetzt worden.