Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3.1. Infrastrukturelle Bedarfssituation

Das vom Stab Wohnen entwickelte Handlungskonzept „Wohnen 2025“ wurde am 28.04.2016 als Grundlage für die strategische Ausrichtung der Wohnungspolitik beschlossen. Das Handlungsprogramm „Wohnen 2025“, auf dessen Grundlage eine Mobilisierung der Wohnbauflächenpotentiale eingeleitet wurde, wurde 2021 evaluiert und im Stadtrat am 23.06.2021 hierrüber berichtet. Danach fehlen bis 2025 statistisch rund 2.200 Wohnungen zur Deckung des Neubaubedarfs, bis 2035 Flächenpotentiale für rund 4.600 benötigte Wohnungen (vgl. dazu Wohnungsmarktbeobachtung 2019, S16 ff. - AfS vom 29.10.2020).

Insbesondere besteht aufgrund der Mietpreissteigerungen und aus der Belegungsbindung gefallenem Wohnraum auch die Nachfrage nach gefördertem Wohnungsbau.

Mit der Neuerrichtung von Wohnraum geht auch die Notwendigkeit des Ausbaus der sozialen Infrastruktur einher, u.a. also auch dem Ausbau von Schulen und Kindertagesstätten. Diese Bedarfe werden über die angrenzenden BP Nr. 4445 A „Tiefes Feld Nordwest“ und BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ gedeckt. Im BP Nr. 4445 A „Tiefes Feld Nordwest“ werden zudem ein Bürgerzentrum, eine Kindertageseinrichtung (Kita) sowie verschiedene Flächen für Läden des täglichen und periodischen Bedarfs planungsrechtlich gesichert, so dass das Quartierszentrum insgesamt die erforderliche Versorgung abdecken kann. Zudem sollen die Erdgeschossbereiche entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ aufgrund der Festsetzungen als urbanes Gebiet und eingeschränktes Gewerbegebiet durch Läden, Gastronomie, Praxen, Dienstleistungsangebote usw. vielseitig nutzbar sein und zur Belebung des Quartiers beitragen.

1.3.3.2. Eigentumsverhältnisse

Die Flächen im Planungsgebiet sind im Eigentum von unterschiedlichen Eigentümern, ca. 37 % der Gesamtflächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ sind im Besitz der Stadt Nürnberg. Der restliche Anteil der Flächen ist in Besitz mehrerer privater Eigentümerinnen und Eigentümer. Im Rahmen eines Umlegungsverfahren werden die Flächen entsprechen Ihrer Einlage neu geordnet und die Flächenverfügbarkeit für öffentliche Zwecke hergestellt.

1.3.3.3. Bodenordnung / Umlegung

Auf Grund der Eigentums- und Grundstücksverhältnisse sind zur Verwirklichung des Bebauungsplans bodenordnende Maßnahmen erforderlich. Ein Umlegungsverfahren gemäß §§ 45ff BauGB wurde in der Sitzung des AfS am 07.06.2011 angeordnet. Das Umlegungsverfahren wurde am 13.03.2014 eingeleitet und am 30.04.2014 im Amtsblatt Nr. 09 der Stadt Nürnberg bekannt gemacht.

Dabei läuft die Bodenordnung im „Parallelverfahren“. Die Umlegung begleitet das Bebauungsplanverfahren. Damit wird das bisher landwirtschaftlich genutzte Gebiet zur erstmaligen Aufschließung und Neubebauung für die privaten Grundstückseigentümer neu geordnet, sowie die Flächen für öffentliche Zwecke bereitgestellt. Insbesondere die begleitenden Gespräche mit Beteiligten sowie die frühzeitige Prüfung der Umsetzbarkeit mittels dieses Instruments haben sich bereits mehrfach bewährt.

Der Bebauungsplanentwurf (2. Fassung) berücksichtigt den Ausgleich der privaten Interessen der Eigentümer insbesondere durch die Dimensionierung von auch kleinen Grundstückszuschnitten, insbesondere im westlichen Plangebiet, sowie der Bereitstellung von landwirtschaftlichen Flächen und auch dem Verhältnis zwischen Grün- zu Bauflächen.

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