Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.3.4. Kommunalpolitische Gründe / sonst. Stadtratsbeschlüsse

1.3.3.4.1. Baulandbeschluss

Der Baulandbeschluss wurde vom Stadtrat der Stadt Nürnberg erstmals im Mai 2017 beschlossen und mit Beschluss des Stadtrates vom 19.07.2023 letztmalig geändert. Die am 19.07.2023 geänderte Fassung wurde im Amtsblatt Nr. 17 der Stadt Nürnberg am 16.08.2023 öffentlich bekanntgemacht und damit in Kraft gesetzt.

Der Baulandbeschluss ist ein kommunaler Grundsatzbeschluss des Stadtrates. Er stellt eine klare Willensbekundung bezüglich der zukünftigen Vorgehensweise bei Flächenentwicklungen dar und ist für die Verwaltung bindend.

Bei der Angebotsplanung werden die im Baulandbeschluss zusammengefassten Regelungen, soweit möglich, über Festsetzungen im Bebauungsplan geregelt. Im vorliegenden Fall sind insbesondere die Punkte Ausstattung mit öffentlichen Grün- und Spielflächen, die Ausstattung mit sozialen Einrichtungen sowie die Herstellung von förderfähigem Wohnraum zu beachten. Die Ausstattung mit öffentlichen Grün- und Spielflächen wurde für das Gesamtvorhaben der Baulandentwicklung im „Tiefen Feld“ nachgewiesen. Die öffentlichen Grün- und Spielflächen werden in beiden Teilgebieten festgesetzt, wobei der Hauptanteil im BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ nachgewiesen wird. Auf der Grundlage der künftigen der Größe der Einwohnerschaft wird die Größe der öffentlichen Grün- und Spielflächen ermittelt. Richtwerte sind 20 m² öffentliche Grünfläche je Einwohner/Einwohnerin in Geschosswohnungsbauten und 10 m² pro Familieneigenheimbau. Davon werden 3,4 m² öffentliche Spielfläche je Einwohner/Einwohnerin in Geschosswohnungsbauten erforderlich. Bei der Gesamtmaßnahme im Tiefen Feld (BP Nr. 4445 A und BP Nr. 4445 B) wird von insgesamt ca. 3.650 Einwohner/Einwohnerinnen im Mehrfamilienhaus und Eigenheimen ausgegangen. Dadurch wird insgesamt ein Bedarf an öffentlichen Grünflächen von ca. 7,2 ha an öffentlichen Grünflächen und ein öffentlicher Spielplatzbedarf von ca. 1,1 ha ausgelöst.

Durch den BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ selbst wird ein Bedarf von ca. 5,5 ha öffentliche Grünfläche ausgelöst und ein Spielplatzbedarf von ca. 9.500 m².

Durch die neue Bebauung entstehen auch Bedarfe für soziale Infrastruktur wie Grundschulen und Kitas. Im Bebauungsplan Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ werden dafür Gemeinbedarfsflächen von etwa sieben Hektar festgesetzt, die teilweise auch den stadtweiten Bedarf decken (z.B. für ein Gymnasium).

1.3.3.4.2. Mobilitätsbeschluss und Mobilitätsbaukasten

Der Mobilitätsbeschluss vom 27.01.2021 zielt darauf ab, nachhaltige Mobilität zu stärken (Umweltverbund von 68 % bis 2030), die städtischen CO2-Ziele im Mobilitätssektor umzusetzen und verfolgt die Version Zero (keine Toten und Schwerverletzten im Straßenverkehr). Er strebt eine klimaneutrale, zukunftsfähige, gerechte und stadtverträgliche Mobilität für Menschen und Güter an.

Die vier Hauptpunkte des Beschlusses sind:

  • Radverkehr fördern
  • Fußverkehr stärken
  • ÖPNV verbessern
  • Autos sinnvoll nutzen (Carsharing, Quartiersgaragen)

Der Beschluss legt Mindestbreiten für Fuß- und Radwege fest, fordert öffentliche Fahrradabstellplätze und den Ausbau von Carsharing- und Quartiersgaragen. Diese Anforderungen fließen in das Mobilitätskonzept und die Dimensionierung der öffentlichen Verkehrsflächen ein.

Der Mobilitätsbaukasten stellt Maßnahmen vor, die die Verkehrsmittelwahl beeinflussen können. Eine wichtige Maßnahme ist dabei, Kfz-Stellplätze im Vergleich zu den Vorgaben der Stellplatzsatzung zu reduzieren und zentrale Quartiersgaragen anzulegen, um auf oberirdische öffentliche Parkplätze und dezentrale Stellflächen auf Privatgrund verzichten zu können.

Der Mobilitätsbaukasten (Verkehrsausschuss, Beschluss vom 13.12.2018) unterstützt multimodales Verkehrsverhalten und beeinflusst die Verkehrsmittelwahl der Bewohner, Beschäftigten und Besucher eines Areals. Ziel ist es, die Bedingungen für ÖPNV-Nutzende, zu Fußgehende und Radfahrende zu verbessern und die Anzahl der Kfz-Fahrten zu reduzieren, indem möglichst viele Fahrten auf den Umweltverbund verlagert werden.

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