1.3.2.1.3. Zulässigkeit von Bauvorhaben
Die Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben erfolgt im gesamten Geltungsbereich nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
Die Beurteilung der Zulässigkeit von Vorhaben erfolgt im gesamten Geltungsbereich nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich).
An den Geltungsbereich angrenzend befindet sich aktuell ein laufendes Planfeststellungsverfahren Neue Rothenburger Straße (Straßenbenennung „Am Tiefen Feld“). Am östlichen Rand befindet sich die Planfeststellung der DB zur Güterzugstrecke, die am 16.02.2024 planfestgestellt wurde. Der Planfeststellungsbeschluss der U-Bahnlinie U 3 mit den Haltestellen Kleinreuth b. Schweinau und Gebersdorf wurde am 30.11.2016 erteilt.
Verlängerung der U-Bahn
Für die U-Bahnanlage im Bereich des Tiefen Feldes ist das Planfeststellungsverfahren nach dem Personenbeförderungsgesetz abgeschlossen. Der Planfeststellungsbeschluss liegt mit Beschluss der Regierung von Mittelfranken vom 30.11.2016 vor. Zur Planfeststellung vorgelegt wurde der Bauabschnitt 2.2 der U3, Gebersdorf - Großreuth b. Schweinau. In diesem Bauabschnitt befindet sich im Bereich des Tiefen Feldes der U-Bahnhof Kleinreuth b. Schweinau mit den anschließenden Tunnelstrecken. Der Bauabschnitt ist Teil der Gesamtstreckenführung der U3.
Die U-Bahnlinie 3 erschließt den südwestlichen und nordwestlichen Sektor des Stadtgebiets und schafft die notwendige attraktive ÖPNV-Verbindung aus diesen Bereichen in das Stadtzentrum und die Verknüpfung mit dem übrigen U-Bahn-, dem S-Bahn- und dem Straßenbahnnetz. Das Plangebiet wird vom bergmännisch hergestellten Tunnelbauwerk im Norden gequert.
Verbindungsstraße „Am Tiefen Feld“
Über die Planfeststellung Neue Rothenburger Straße (Straßenbenennung „Am Tiefen Feld“) erfolgt künftig die Erschließung des Baugebiets (siehe Kapitel I.4.4). Entlang der Straße ist eine Radschnellverbindung mit den dafür entsprechenden Ausbaustandards geplant. Um diese Planung an die aktuellen Förderrichtlinien des Radverkehrs anzupassen, war eine Überarbeitung die Unterlagen notwendig. Die überarbeiteten Unterlagen wurden im Januar 2025 der Regierung von Mittelfranken zur Prüfung übergeben. Nach der Prüfung werden die nächsten Verfahrensschritte angegangen.
Im Plangebiet befindet sich in der nordwestlichen Ecke des Plangebietes die Sedi-Pipe-Anlage der Straße „Am Tiefen Feld“ diese Anlage steht in keinem Konflikt mit dem Bebauungsplan, da sich innerhalb der öffentlichen Grünfläche „Grünzug 1“ befindet.
Güterzugstrecke
Die im Osten des Plangebiets verlaufende Bahnstrecke 5950 (Güterzugstrecke) soll um zwei weitere Gleise der Bahnstrecke 5955 ergänzt werden. Für den Ausbau der Güterzugstrecke wurde im Jahr 1993 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet und am 16.02.2024 festgestellt. Eine Umsetzung der Baumaßnahme ist ab circa 2027 geplant. Die Grenzen der Planfeststellung sind im Planblatt nachrichtlich dargestellt. Gegenstand der Planfeststellung sind im Bereich des Geltungsbereichs bzw. östlich angrenzend:
Verbreiterung der Gleisflächen von 2 auf 4 Gleise
Verlegung der Uffenheimer Straße um ca. 10 m nach Westen inklusive des Neubaus von Stützwänden im Bereich der Kreuzung Wallensteinstraße wegen der Überbauung der bestehenden Straße durch die Gleise
Erstellung von Schallschutzwänden je nach Erfordernis beidseitig außen und als Mittelwände entlang der geplanten Güterzugstrecke
Baustelleneinrichtungsflächen im Bereich der Uffenheimer Straße / Alte Wallensteinstraße, für die eine temporäre Flächeninanspruchnahme vorgesehen ist.
Abstimmungen mit der DB
Da der Zeitpunkt der Realisierung der Schallschutzwände seitens der DB nicht sicher zugesagt werden konnte und ohne diese Schallschutzmaßnahme die zuvor geplante Wohnbebauung im nicht mehr existierenden BP Nr. 4445 C rechtlich nicht möglich war, hat man oben angesprochene Umplanung angestoßen.
Eine Abstimmung zwischen DB und Stadt Nürnberg auf Basis einer geeigneten Vereinbarung ist allerdings bei der Herstellung der neuen Uffenheimer Straße erforderlich. Da die Stadt eine breitere Straße benötigt als die DB in ihrer Planfeststellung vorsieht, ist die Herstellung der Straße durch die DB nach städtischen Vorgaben abzustimmen und die Finanzierung durch die Stadt anteilig zu klären. Darüber hinaus werden vorgesehene straßenbegleitende Ausgleichsflächen entlang der Uffenheimer Straße überplant. Dies wird in der naturschutzfachlichen Eingriffs- Ausgleichsbilanzierung berücksichtigt.