Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.2.1. Planungsrechtliche Vorgaben

1.3.2.1.1. Raumordnung (LEP- Ziele der Raumordnung, Regionalplan Region Nürnberg)

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ befindet sich im Verdichtungsraum Nürnberg / Fürth / Erlangen. Gemäß dem Regionalplan der Region Nürnberg (RP 7) soll dieser Verdichtungsraum als regionaler und überregionaler Bevölkerungs- und Siedlungsschwerpunkt gestärkt und in seiner Funktionsfähigkeit erhalten und nachhaltig weiterentwickelt werden (Siedlungswesen 3.1.1 und 3.1.4). Im Hinblick auf die Schaffung neuen Wohnraums sieht der Regionalplan eine Verbesserung der Wohnraumversorgung vor – insbesondere im Bereich des gemeinsamen Oberzentrums Nürnberg / Fürth / Erlangen (Siedlungswesen 3.2.2). Gleichzeitig ist es ein Grundsatz des Regionalplans, die landwirtschaftliche Nutzung auch im Stadt- und Umlandbereich des Verdichtungsraums zu erhalten (Grundsatz 7.1.1). Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird derzeit landwirtschaftlich genutzt und landwirtschaftliche Fläche geht durch die Bebauung und den geplanten Park verloren. Dennoch bleibt eine landwirtschaftliche Nutzung im südlichen Teil des Plangebiets auf einer Fläche von rund 15 Hektar weiterhin möglich. Die Erschließung dieser Flächen wird im Bebauungsplan gesichert. Durch die Umwandlung Teile der landwirtschaftlichen Fläche in öffentliche Grünflächen soll das Grünflächendefizit im Nürnberger Westen reduziert werden, was dem Grundsatz 7.1.2.1 naturbezogene Erholung stärkt.

Laut dem Landesentwicklungsprogramm Bayern (LEP, Stand: 01.06.2023) sollen landwirtschaftliche Flächen in Gebieten mit günstigen Boden- und Klimaverhältnissen nur im unbedingt notwendigen Umfang für andere Nutzungen vorgesehen werden (Grundsatz 5.4.1). Um die Versorgung mit Wohnraum, Bildungsangeboten und Naherholungsflächen zu verbessern, werden im Plangebiet bestehende landwirtschaftliche Flächen umgenutzt.

Die Entwicklung der Siedlungsfläche erfolgt gemäß den Grundsätzen des LEP. Nach Grundsatz 3.1.1 sollen größere Siedlungsflächen bevorzugt in Bereichen mit guter Infrastruktur ausgewiesen werden. Das „Tiefe Feld“ erfüllt diese Anforderungen durch seine hervorragende Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr, die geplante Nahversorgung, soziale Infrastruktur sowie die Schaffung öffentlicher Grünflächen. Letztere bieten Erholungsräume, die über das eigentliche Plangebiet hinauswirken (Grundsatz 7.1.1). Das Mobilitätskonzept fördert den Umweltverbund und nachhaltige Mobilitätsformen (Grundsatz 3.1.2) sowie die Integration einer überörtlichen Radverbindung (Grundsatz 4.4). Ein weiteres Ziel des LEP (Ziel 8.3.1) ist die flächendeckende und bedarfsgerechte Bereitstellung von Kinderbetreuungsangeboten und allgemeinbildenden Schulen. Diese Zielsetzung wird im Regionalplan RP 7 konkretisiert. Insbesondere außerhalb der engeren Verdichtungszone soll das Netz an Kindertageseinrichtungen ausgebaut werden. Mit der Planung eines Bildungszentrums und weiteren sozialen Einrichtungen wie Kindertagesstätten wird diesem Ziel im Rahmen des Bebauungsplans Rechnung getragen.

1.3.2.1.2. Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan (FNP)

Im Bereich des Bebauungsplans wurde der FNP mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplans und integriertem Landschaftsplan (FNP) der Stadt Nürnberg angepasst. Der FNP (Stand 24.09.2025) stellt im Bereich des BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ im nördlichen Abschnitt eine gemischte Baufläche und eine Wohnbaufläche dar, die von einer Fläche für Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Schule oder andere Bildungseinrichtung geteilt wird. Südlich der Bauflächen wird eine öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestimmungen öffentliche Park- und Grünanlage sowie Sportanlage, und eine Fläche für Landwirtschaft dargestellt. In der öffentlichen Grünfläche ist eine übergeordnete Freiraumverbindung dargestellt. Darüber hinaus werden eine U-Bahntrasse und Biotopflächen nach § 30 BNatSchG i.V.m. Art. 23 BayNatSchG mit einer Größe von unter 3.000 m² nachrichtlich dargestellt.

Abbildung 4: Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) Ausschnitt Flächennutzungsplan der Stadt Nürnberg mit integriertem Landschaftsplan (FNP) (Stand: 24.09.2025), Eintragung des Geltungsbereichs des BP Nr. 4445 B in Rot; Kartengrundlage: © Stadt Nürnberg | Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

Durch die aufgrund des einwirkenden Verkehrslärms von der Bahnstrecke notwendigen Planungsänderungen entsprechen die geplanten Festsetzungen nicht mehr vollständig den Darstellungen des FNP (vgl. AfS Beschluss vom 18.01.2025). Die im FNP dargestellte Gemeinbedarfsfläche befindet sich auf Bebauungsplanebene nicht in der Mitte des Geltungsbereichs, sondern im Osten. Dieser flächengleiche Tausch ist aufgrund der Maßstabsebene des FNPs vertretbar und löst kein Änderungserfordernis des FNP aus. In der Gesamtbetrachtung des Gebiets sind alle im FNP dargestellten Nutzungen auch im Bebauungsplan vorhanden. Ebenso verhält es sich mit den Auswirkungen der Planung. In der Gesamtschau auf den Änderungsbereich der 16. Flächennutzungsplanänderung ergeben sich keine wesentlichen Änderungen der Auswirkungen der Planung, beispielweise hinsichtlich Flächeninanspruchnahme oder induziertem Verkehr. Daher ist der vorliegende Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt.

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