Der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm setzt sich aus Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Schiffsverkehrslärm zusammen.
Straßenverkehr
Maßgebende, auf das Plangebiet einwirkende Verkehrstrassen sind die im Südwesten angrenzende Südwesttangente, die Straße „Am Tiefen Feld“ und die Rothenburger Straße im Norden sowie die Bahnstrecke 5950 (Güterzugstrecke) im Osten.
Aufgrund der Lage an überörtlich bedeutenden Straßen wirkt Straßenverkehrslärm u.a. von der Südwesttangente und der bestehenden Rothenburger Straße bzw. der zukünftigen Straße „Am Tiefen Feld“ auf das Plangebiet ein. Für die Berechnung der Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr werden die Verkehrsdaten des Verkehrsplanungsamts Nürnberg im Prognose-Planfall (Straße Am Tiefen Feld sowie die BP Nr. 4445 A und 4445 B sind realisiert) für das Bezugsjahr 2035 herangezogen.
Entlang der Südwesttangente im Westen des Plangebiets ist eine 650 m lange Lärmschutzwand vorgesehen, die bereits über den BP Nr. 4445 A „Tiefes Feld Nordwest“ planungsrechtlich gesichert ist und im Gutachten Berücksichtigung findet. Die Umsetzung obliegt der Stadt Nürnberg.
Zusätzlich zur Beurteilung der außerhalb des Plangebiets liegenden Straßen wurden auch die im Plangebiet liegenden Straßen berücksichtigt. Es handelt sich dabei um die Sammelstraßen und die Uffenheimer Straße. Letztere dient lediglich zur Erschließung des Sportplatzes und der landwirtschaftlichen Flächen.
Die in Ansatz gebrachten Parameter sowie die berechneten Emissionspegel für die einzelnen Straßen sind dem Schallgutachten (Obermeyer, 05.06.2025) zu entnehmen.
Abbildung 3: Verkehrslärm: Straßenlärm (Immissionen, die auf das Plangebiet einwirken) ¸Schalltechnische Untersuchung Obermeyer 05.06.2025; Kartengrundlage: Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
Schienenverkehr
Im Osten grenzt die Bahnstrecke 5950 (Güterzugstrecke) an das Plangebiet an. Für den Ausbau der Güterzugstrecke - um zwei weitere Gleise Bahnstrecke 5955 - wurde im Jahr 1993 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet und am 16.02.2024 festgestellt. Ab circa 2027 soll der Ausbau der Güterzugstrecke begonnen werden. Die beiden Gleise der Altstrecke sollen aufgespreizt werden, um zwei neue Gleise der künftigen Güterzugstrecke aufzunehmen.
Da es zum jetzigen Planstand keine belastbare Aussage gibt, wann die Baumaßnahmen an der Güterzugstrecke abgeschlossen sein werden, wird der in der Planfeststellung enthaltene Schallschutz zunächst nicht berücksichtigt. Stattdessen wird der aktuelle Bestand zugrunde gelegt, der eine zweigleisige Güterzugstrecke ohne Schallschutzmaßnahmen umfasst.
Schifffahrtsverkehr
Südlich des Plangebiets verläuft der Main-Donau-Kanal parallel zur Südwesttangente. Der Schifffahrtsverkehr auf der Bundeswasserstraße (Fracht, Fahrgastschiffe, Sportboote) wurde in der Berechnung ebenfalls berücksichtigt. Hierbei wurde der längenbezogene Schallleistungspegel der Schiffstypen im betrachteten Bereich des Main-Donau-Kanals zu Grunde gelegt. Für weitere Informationen wird auf das Schallgutachten verwiesen.
Neben der freien Fahrt der Schiffe wird eine Liegestelle gemäß der Anleitung zur Berechnung der Luftschallausbreitung an Bundeswasserstraßen beurteilt. Hierfür wird von vier An- und Abfahrten von Frachtschiffen während des Tageszeitraums ausgegangen. Des Weiteren werden dauerhaft laufende Hauptmaschinen berücksichtigt. Es wird angenommen, dass im Nachtzeitraum die Liegestellen voll besetzt sind, es aber zu keinen Fahrtbewegungen kommt und die Hauptmaschinen abgestellt sind.
Zusammenfassung Verkehrslärm
Auf der Grundlage der beschriebenen Annahmen (Status quo der Güterbahnstrecke, neue Straße „Am Tiefen Feld“, Südwesttangente mit Lärmschutzwand) wurden im Plangebiet Verkehrslärmeinwirkungen auf die künftigen Bauflächen des urbanen Gebiets von bis zu 63 – 72 dB(A) am Tag bzw. 57 – 63 dB(A) in der Nacht ermittelt, wenn man die freie Schallausbreitung ansetzt (Lageplanskizzen 7.2 und 7.3 des Schallgutachtens). Im allgemeinen Wohngebiet werden tags Werte von 58 – 64 dB(A) und nachts von 54 -57 dB(A) ermittelt, für den Bereich der künftigen Schule werden tags Werte von 59 – 66 dB(A) erreicht.
Es wird deutlich, dass tagsüber der relevante Lärmeintrag von der Straße „Am Tiefen Feld“ kommt. Nachts ist insbesondere der Lärm der Güterzugstrecke auf das Plangebiet maßgeblich. Festgestellt werden kann, dass im Plangebiet sowohl tags als auch nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für Allgemeine Wohngebiete (55 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts) überschritten werden. Auch die üblicherweise hilfsweise herangezogenen Grenzwerte der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete (59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts) werden tags nur in Teilbereichen eingehalten und nachts überall überschritten.
Entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ überschreiten die Verkehrslärmemissionen die Werte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts. Diese Werte werden in der Rechtsprechung als Schwellenwert zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum angesehen (z. B. Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2008 (7 D 34/07)). Aus diesem Grund sind für diese Bereiche gesonderte Maßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu ergreifen.
Die hohe Lärmbelastung auf das Plangebiet ist bekannt. Auf sie wurde in der Rahmenplanung und im bereits rechtsverbindlichen BP Nr. 4445 A mit einer Lärmschutzbebauung entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ reagiert. Damit werden die dahinter befindlichen Wohngebiete in großen Teilen wirksam abgeschirmt.