Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.1.5. Natürliche Grundlagen / Bestandsaufnahme und Bewertung des vorhandenen Zustands von Natur und Landschaft

Der Geltungsbereich BP Nr. 4445 B „Tiefes Feld Süd“ wird derzeit überwiegend intensiv ackerbaulich bewirtschaftet, die Fläche ist allerdings klein parzelliert. Angebaut werden vorwiegend Mais und Getreide, vereinzelt Gemüse und Hackfrüchte sowie extensiv bewirtschaftete Roggenfelder, welche aufgrund der geringeren Saatdichten auch durch Vorkommen von Ackerwildkrautflora geprägt sind. Manche Ackerschläge stehen temporär aufgrund von Staunässe auch unter Wasser. Nur wenige Ackerschläge (v.a. im Westen, aber auch im Osten an der Bahnlinie) sind schon länger brach gefallen. Dort konnten sich mehrjährige Staudenfluren etablieren. Im Plangebiet gibt es aufgrund der ackerbaulichen Nutzung wenige Bestandsbäume. Inmitten eines Ackers am südwestlichen Rand des Geltungsbereichs befindet sich eine freistehende, landschaftsbildprägende Stiel-Eiche (Quercus robur). Am nordwestlichen, nordöstlichen und südlichen Gebietsrand sowie entlang der Alten Wallensteinstraße sind weitere einzelne Bäume vorhanden.

Im Rahmen der bisherigen Bebauungsplanverfahren (vgl. Kapitel I.1 Allgemeines) wurden in unterschiedlichen Artenschutzgutachten, sogenannten speziellen artenschutzrechtlichen Prüfungen (kurz: saP; Büro GSP, 10.06.2025) Flora und Fauna der entsprechenden Geltungsbereiche untersucht. Die faunistischen Erfassungen im Untersuchungsbericht erfolgten zu Umfang und Methodik in Abstimmung mit dem Umweltamt der Stadt Nürnberg für alle Artengruppen, für die eine artenschutzrechtliche Relevanz erkennbar war. Es handelt sich um Vögel, Fledermäuse, Reptilien (insb. Zauneidechse), Amphibien und Insekten (insb. Nachtkerzenschwärmer).

1.3.1.6. Vorbelastungen (Altlasten, Lufthygiene, Lärm, Erschütterungen, etc.)

Altlasten

Im Plangebiet sind keine Vorbelastungen durch Altlasten bekannt.

Lufthygiene

Auf das Gebiet wirken der motorisierte Individualverkehr (MIV) und der geringe Binnenschiffsverkehr des Main-Donau-Kanal ein und beeinflussen so die lufthygienische Situation durch NO2 und Feinstaubeintrag. Es liegt eine Stellungnahme des Chemischen Untersuchungsamtes zum Flächennutzungsplanänderungsverfahren 88.3 Gebersdorf /Tiefes Feld vom 30.05.1996 vor.

Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Rothenburger Straße wird derzeit ein Luftschadstoffgutachten durch das Büro Lohmeyer erstellt. Dessen Ergebnisse lagen zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses noch nicht vor. Die Beurteilung erfolgt im Hinblick auf die derzeit geltenden Grenzwerte der 39. BImSchV sowie auf die deutlich strengeren Grenzwerte der EU-Luftqualitätsrichtline 2024/2881/EU, die ab dem Jahr 2030 einzuhalten sind.

Kampfmittel

Für den Bereich des Tiefen Felds liegt eine Kampfmitteluntersuchung in Form einer Luftbildauswertung vom Juni 2019 vor. Im Untersuchungsgebiet können 144 Einschlagtrichter, 20 Blindgänger Verdachte, zwei militärische Stellungen sowie ein Laufgraben und eine beschädigte Gebäudesubstanz identifiziert werden. Infolge der aufgeführten Befunde wird der gesamte geplante Baubereich und der Auswertebereich von 25 m in Kategorie 2 nach den baufachlichen Richtlinien Kampfmittelräumung (BFR KMR) eingestuft. Für die Gefährdungsabschätzung sind weitere Daten erforderlich. Es wird seitens des Gutachtens weiterhin empfohlen, Untergrundeingriffe in diesen Bereichen durch vorgezogene bzw. baubegleitende kampfmitteltechnische Erkundungseinheiten abzusichern.

Lärm

Für die Beurteilung der Lärmsituation im Planfall wurde in einem Lärmgutachten mögliche Beeinträchtigungen durch die unterschiedlichen Lärmarten untersucht. Auf das Plangebiet wirken Verkehrs-, Gewerbe- und Freizeitlärm ein.

1.3.1.6.1. Verkehrslärm:

Der auf das Plangebiet einwirkende Verkehrslärm setzt sich aus Straßenverkehrslärm, Schienenverkehrslärm und Schiffsverkehrslärm zusammen.

Straßenverkehr

Maßgebende, auf das Plangebiet einwirkende Verkehrstrassen sind die im Südwesten angrenzende Südwesttangente, die Straße „Am Tiefen Feld“ und die Rothenburger Straße im Norden sowie die Bahnstrecke 5950 (Güterzugstrecke) im Osten.

Aufgrund der Lage an überörtlich bedeutenden Straßen wirkt Straßenverkehrslärm u.a. von der Südwesttangente und der bestehenden Rothenburger Straße bzw. der zukünftigen Straße „Am Tiefen Feld“ auf das Plangebiet ein. Für die Berechnung der Schallimmissionen aus dem Straßenverkehr werden die Verkehrsdaten des Verkehrsplanungsamts Nürnberg im Prognose-Planfall (Straße Am Tiefen Feld sowie die BP Nr. 4445 A und 4445 B sind realisiert) für das Bezugsjahr 2035 herangezogen.

Entlang der Südwesttangente im Westen des Plangebiets ist eine 650 m lange Lärmschutzwand vorgesehen, die bereits über den BP Nr. 4445 A „Tiefes Feld Nordwest“ planungsrechtlich gesichert ist und im Gutachten Berücksichtigung findet. Die Umsetzung obliegt der Stadt Nürnberg.

Zusätzlich zur Beurteilung der außerhalb des Plangebiets liegenden Straßen wurden auch die im Plangebiet liegenden Straßen berücksichtigt. Es handelt sich dabei um die Sammelstraßen und die Uffenheimer Straße. Letztere dient lediglich zur Erschließung des Sportplatzes und der landwirtschaftlichen Flächen.

Die in Ansatz gebrachten Parameter sowie die berechneten Emissionspegel für die einzelnen Straßen sind dem Schallgutachten (Obermeyer, 05.06.2025) zu entnehmen.

Abbildung 3: Verkehrslärm: Straßenlärm (Immissionen, die auf das Plangebiet einwirken) ¸Schalltechnische Untersuchung Obermeyer 05.06.2025; Kartengrundlage: Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung

Schienenverkehr

Im Osten grenzt die Bahnstrecke 5950 (Güterzugstrecke) an das Plangebiet an. Für den Ausbau der Güterzugstrecke - um zwei weitere Gleise Bahnstrecke 5955 - wurde im Jahr 1993 ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet und am 16.02.2024 festgestellt. Ab circa 2027 soll der Ausbau der Güterzugstrecke begonnen werden. Die beiden Gleise der Altstrecke sollen aufgespreizt werden, um zwei neue Gleise der künftigen Güterzugstrecke aufzunehmen.

Da es zum jetzigen Planstand keine belastbare Aussage gibt, wann die Baumaßnahmen an der Güterzugstrecke abgeschlossen sein werden, wird der in der Planfeststellung enthaltene Schallschutz zunächst nicht berücksichtigt. Stattdessen wird der aktuelle Bestand zugrunde gelegt, der eine zweigleisige Güterzugstrecke ohne Schallschutzmaßnahmen umfasst.

Schifffahrtsverkehr

Südlich des Plangebiets verläuft der Main-Donau-Kanal parallel zur Südwesttangente. Der Schifffahrtsverkehr auf der Bundeswasserstraße (Fracht, Fahrgastschiffe, Sportboote) wurde in der Berechnung ebenfalls berücksichtigt. Hierbei wurde der längenbezogene Schallleistungspegel der Schiffstypen im betrachteten Bereich des Main-Donau-Kanals zu Grunde gelegt. Für weitere Informationen wird auf das Schallgutachten verwiesen.

Neben der freien Fahrt der Schiffe wird eine Liegestelle gemäß der Anleitung zur Berechnung der Luftschallausbreitung an Bundeswasserstraßen beurteilt. Hierfür wird von vier An- und Abfahrten von Frachtschiffen während des Tageszeitraums ausgegangen. Des Weiteren werden dauerhaft laufende Hauptmaschinen berücksichtigt. Es wird angenommen, dass im Nachtzeitraum die Liegestellen voll besetzt sind, es aber zu keinen Fahrtbewegungen kommt und die Hauptmaschinen abgestellt sind.

Zusammenfassung Verkehrslärm

Auf der Grundlage der beschriebenen Annahmen (Status quo der Güterbahnstrecke, neue Straße „Am Tiefen Feld“, Südwesttangente mit Lärmschutzwand) wurden im Plangebiet Verkehrslärmeinwirkungen auf die künftigen Bauflächen des urbanen Gebiets von bis zu 63 – 72 dB(A) am Tag bzw. 57 – 63 dB(A) in der Nacht ermittelt, wenn man die freie Schallausbreitung ansetzt (Lageplanskizzen 7.2 und 7.3 des Schallgutachtens). Im allgemeinen Wohngebiet werden tags Werte von 58 – 64 dB(A) und nachts von 54 -57 dB(A) ermittelt, für den Bereich der künftigen Schule werden tags Werte von 59 – 66 dB(A) erreicht.

Es wird deutlich, dass tagsüber der relevante Lärmeintrag von der Straße „Am Tiefen Feld“ kommt. Nachts ist insbesondere der Lärm der Güterzugstrecke auf das Plangebiet maßgeblich. Festgestellt werden kann, dass im Plangebiet sowohl tags als auch nachts die Orientierungswerte der DIN 18005 „Schallschutz im Städtebau“ für Allgemeine Wohngebiete (55 dB(A) tags bzw. 45 dB(A) nachts) überschritten werden. Auch die üblicherweise hilfsweise herangezogenen Grenzwerte der 16. BImSchV für Allgemeine Wohngebiete (59 dB(A) tags und 49 dB(A) nachts) werden tags nur in Teilbereichen eingehalten und nachts überall überschritten.

Entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ überschreiten die Verkehrslärmemissionen die Werte von 70 dB(A) tags bzw. 60 dB(A) nachts. Diese Werte werden in der Rechtsprechung als Schwellenwert zur Schutzpflicht des Staates für Gesundheit und Eigentum angesehen (z. B. Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen vom 13.03.2008 (7 D 34/07)). Aus diesem Grund sind für diese Bereiche gesonderte Maßnahmen zur Gewährleistung gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu ergreifen.

Die hohe Lärmbelastung auf das Plangebiet ist bekannt. Auf sie wurde in der Rahmenplanung und im bereits rechtsverbindlichen BP Nr. 4445 A mit einer Lärmschutzbebauung entlang der Straße „Am Tiefen Feld“ reagiert. Damit werden die dahinter befindlichen Wohngebiete in großen Teilen wirksam abgeschirmt.

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