1.3.1.6.2. Gewerbelärm
Das Plangebiet ist in nördlicher, westlicher sowie südwestlicher und südöstlicher Richtung von gewerblich genutzten Flächen umgeben. Im Nordwesten des Plangebiets grenzt direkt ein Gewerbegebiet an. Die jeweiligen nächstgelegenen Gewerbeflächen liegen im Geltungsbereich rechtsverbindlicher Bebauungspläne, in denen überwiegend Gewerbegebiete und Sondergebiete festgesetzt sind. Für den im Norden liegenden Bebauungsplan sind für Teilflächen Industriegebiete festgesetzt. Die Bebauungspläne sind aus den 1960er und 1970er Jahren. Diese enthalten keine Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz. Allerdings sind durch die bereits bestehenden Wohnnutzungen Begrenzungen gesetzt.
Im Plangebiet werden die Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm nach der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete eingehalten. Für den gewerblich genutzten Bereich südlich der Wallensteinstraße gilt: Auch hier befinden sich die maßgeblichen Immissionsorte, an denen die Richtwerte bereits eingehalten werden müssen, in der bestehenden Bebauung nördlich der Wallensteinstraße.
In der schalltechnischen Untersuchung (Obermeyer, 05.06.2025) wird die Vorbelastung durch gewerbliche Emissionen auf das Plangebiet nochmals detaillierter dargestellt.
Im Plangebiet ist ein Seniorenwohn- und Pflegeheim vorgesehen. Für Pflegeanstalten gelten strengere Schutzvorschriften. Im Gutachten und im Plankonzept wird auf diese Thematik genauer eingegangen.