Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.1.6.2. Gewerbelärm

Das Plangebiet ist in nördlicher, westlicher sowie südwestlicher und südöstlicher Richtung von gewerblich genutzten Flächen umgeben. Im Nordwesten des Plangebiets grenzt direkt ein Gewerbegebiet an. Die jeweiligen nächstgelegenen Gewerbeflächen liegen im Geltungsbereich rechtsverbindlicher Bebauungspläne, in denen überwiegend Gewerbegebiete und Sondergebiete festgesetzt sind. Für den im Norden liegenden Bebauungsplan sind für Teilflächen Industriegebiete festgesetzt. Die Bebauungspläne sind aus den 1960er und 1970er Jahren. Diese enthalten keine Festsetzungen zum Schallimmissionsschutz. Allerdings sind durch die bereits bestehenden Wohnnutzungen Begrenzungen gesetzt.

Im Plangebiet werden die Immissionsrichtwerte für Gewerbelärm nach der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete eingehalten. Für den gewerblich genutzten Bereich südlich der Wallensteinstraße gilt: Auch hier befinden sich die maßgeblichen Immissionsorte, an denen die Richtwerte bereits eingehalten werden müssen, in der bestehenden Bebauung nördlich der Wallensteinstraße.

In der schalltechnischen Untersuchung (Obermeyer, 05.06.2025) wird die Vorbelastung durch gewerbliche Emissionen auf das Plangebiet nochmals detaillierter dargestellt.

Im Plangebiet ist ein Seniorenwohn- und Pflegeheim vorgesehen. Für Pflegeanstalten gelten strengere Schutzvorschriften. Im Gutachten und im Plankonzept wird auf diese Thematik genauer eingegangen.

1.3.1.6.3. Freizeitlärm

Sportanlagenlärm

Bislang ist im Plangebiet keine Vorbelastung durch Sport- und Freizeitlärm vorhanden.

Erschütterungen

Mit Verlängerung der U-Bahnlinie U3 ist mit Auswirkungen im Nordosten und Nordwesten des Plangebiets in Form von Erschütterungen und Sekundärluftschall zu rechnen. Hierzu wurde eine erschütterungstechnische Untersuchung (Möhler + Partner Ingenieure AG, Juli 2020) durchgeführt. In diesem Rahmen wurde auf Grundlage von messtechnischen Untersuchungen an Referenzquerschnitten die zukünftig zu erwartenden Erschütterungs- und Sekundärluftschallimmissionen prognostiziert. Zur Beschreibung der Einwirkung von Erschütterungen auf den Menschen wird die bewertete Schwingstärke nach DIN 45669-1 herangezogen.

Aufgrund der räumlichen Nähe zum planfestgestellten Neubau der U-Bahnlinie U3 ergeben sich für das Plangebiet bis zu einem Abstand von 18 m zu den Außenwänden der Tunnelbauwerke der U-Bahn relevante Immissionen aus Erschütterungen und Sekundärluftschall in der Nachtzeit. Diesbezüglich sind schutzbedürftige Aufenthaltsräume sowie baulich daran gekoppelte Gebäudeteile bis zu einem Abstand von 18 m zu den Außenwänden der Tunnelbauwerke der U-Bahn durch technische bzw. konstruktive Maßnahmen zu schützen.

1.3.2. Planerische Vorgaben / Vorhandenes Planungsrecht