Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.3.1.2. Gegenwärtige Nutzungen und Baustruktur

Das Plangebiet wird intensiv landwirtschaftlich genutzt und ist – abgesehen von den bestehenden Straßen bzw. Feldwegen – vollständig unbebaut. Die Fläche ist relativ klein parzelliert und hat für die Landwirtschaft im Südwesten Nürnbergs eine große Bedeutung.

Aufgrund der landwirtschaftlichen Nutzung und den weitgehend fehlenden Geh- und Radwegen sind die Nutzungsmöglichkeiten des Gebiets für Freizeit und Erholung derzeit stark eingeschränkt. Der hohe Nutzungsdruck auf den landwirtschaftlichen Flächen ist jedoch an der hohen Frequenz von Spaziergängern auf dem einzigen, das Gebiet von Nordwesten nach Südosten querenden Flurweg erkennbar. Außerdem verläuft entlang der Bahntrasse am östlichen Rand ein stark genutzter Radweg auf der Uffenheimer Straße, der Teil der Verbindung von Kleinreuth b. Schweinau (Rothenburger Straße) über den Main-Donau-Kanal zum Naturschutzgebiet Hainberg ist. Er stellt derzeit die einzige übergeordnete Freiraumverbindung dar.

Die Anbindung an den öffentlichen Personennahverkehr war bisher schwach. Durch die im Bau befindliche U-Bahn-Haltestelle „Kleinreuth b. Schweinau“ an der Straße „Am Tiefen Feld“ ändert sich dies maßgeblich. Dadurch gewinnt das Planungsgebiet als zukünftiger Wohn- und Arbeitsort enorm an Relevanz.

1.3.1.3. Verkehr

Bislang ist das Plangebiet lediglich durch vereinzelte landwirtschaftliche Wege erschlossen. Die Anbindung erfolgt von der bestehenden Rothenburger Straße und über die Uffenheimer Straße, die parallel zur Bahnstrecke am östlichen Rand des Plangebiets verläuft.

Im Zuge eines Planfeststellungsverfahrens für die Straße „Am Tiefen Feld“, die parallel zur nördlichen Geltungsbereichsgrenze verlaufen soll, wird eine direkte Verbindung zwischen der Rothenburger Straße im Osten und der Charles de Gaulle Brücke / Main-Donau-Kanal im Westen geschaffen. Dadurch löst die Straße „Am Tiefen Feld“ die Rothenburger Straße als Hauptverkehrsstraße ab. Die Rothenburger Straße wird abgehängt, sodass eine Verkehrsberuhigung entsteht. Diese Maßnahme befindet sich im Geltungsbereich des BP Nr. 4445 A.

1.3.1.4. Sozialstruktur / Wirtschaftsstruktur

Sozialstruktur

Kleinreuth b. Schweinau gehört zum statistischen Bezirk Nr. 63 Höfen und ist als ein „verdichtetes Wohngebiet in Randlage“ bezeichnet. Die Bewertung basiert auf dem statistischen Datenblatt des Bezirks (Stand 2023) und der Sozialraumtypenanalyse der Städte Nürnberg und Fürth vom 06.02.2024.

Das Gebiet ist geprägt von vielen Ein- und Zweifamilienhäusern sowie größeren Wohngebäuden mit mehreren Wohneinheiten. Über 30 % der Wohnungen (im Vergleich zur Gesamtstadt mit ca. 20 %) wurden im Familienhausbau realisiert, und etwa 79 % der Gebäude wurden nach 1948 errichtet. Die Wohndauer ist lang, und es leben viele Familien mit Kindern dort. Von den ca. 3.630 Einwohnerinnen und Einwohner sind etwa 15 % minderjährig und ca. 19 % über 65 Jahre alt, was dem gesamtstädtischen Durchschnitt entspricht. Rund 33 % der Bewohnerinnen und Bewohner sind ausländische Mitbürgerschaft. Die Arbeitslosenquote liegt bei ca. 5,8 % und ist damit höher als der städtische Durchschnitt von ca. 5 %. Weitere soziale Faktoren treten jedoch nicht auf. Daher kann der Bezirk als vielfältig und sozial gefestigt bezeichnet werden.

Einzelhandels- und Zentrenkonzept

Als Entscheidungshilfe für eine gute Nahversorgung und damit zusammenhängende Belange der Stadtentwicklung wurde am 23.10.2013 im Stadtrat das Einzelhandelskonzept beschlossen. Zur Entwicklung einer tragfähigen städtebaulichen Konzeption und zur Etablierung eines standortgerechten Einzelhandels wurde eine Untersuchung der Nahversorgungspotenziale im Hinblick auf Festsetzungen zum Einzelhandel Plangebiete BP Nr. 4445 „Tiefes Feld“ und BP Nr. 4614 „Züricher Straße“ beauftragt. Diese liegt mit Stand 12.07.2016 vor.

Im Sinne eines umfassenden Grund-/Nahversorgungsangebots sollten laut Untersuchung ein Supermarkt/Discounter und ein Drogeriemarkt sowie zusätzliche Einzelhandels- und publikumswirksame Dienstleistungsbetriebe am Standort Tiefes Feld angesiedelt werden. Die planungsrechtliche Sicherung dieser Nutzungen wird über zwei Kerngebiete im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 4445 A „Tiefes Feld Nordwest“ sichergestellt. Die Kerngebiete dienen dazu das Quartierszentrum im BP Nr. 4445 A rund um das Bürgerzentrum zu beleben und zu einer identitätsstiftenden Platzgestaltung für das Zentrum beizutragen. Daher sind im vorliegenden Bebauungsplan keine weiteren Regelungen bezüglich Einzelhandelsnutzungen getroffen. Rund um den Quartiersplatz im BP Nr. 4445 B können sich die zulässigen Nutzungen im urbanen Gebiet ansiedeln und zur zusätzlichen Belebung des neuen Quartiers beitragen.

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