Planungsdokumente: 4445 B "Tiefes Feld Süd"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.5.12. Führung von Versorgungsleitungen

Im innerstädtischen Bereich soll die vorhandene Qualität der Straßen und Freiräume in ihrer Wirkung als Gesamtraum erhalten und verbessert werden. Daher wird die oberirdische Verlegung von Versorgungsleitungen ausgeschlossen. Eine oberirdische Verlegung von Versorgungsleitungen führt zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Ortsbilds. Aufgrund der kompletten Neuverlegung von Leitungstrassen im gesamten Plangebiet ist eine entsprechende Umsetzung auch grundsätzlich als unproblematisch zu bewerten.

1.5.13. Abfallbeseitigung

Um die Müllabholung in dem Quartier zu sichern sind und gleichzeitig große Wende-Anlagen für diese Fahrzeuge zu minimieren, gibt es zwischen der Wohnstraße A1 und A2 sowie den Wohnstraßen A3 und A4 eine Ost-Westverbindung. Die Wohnstraße B endet im „urbanen Platz“, welcher für das Wenden von Müllfahrzeugen geeignet ist.

In die Stiche der Wohnstraßen ist kein Einfahren durch ein Müllfahrzeug möglich und Gebäude können weiter als die vorgeschrieben 15 m von der Erschließungsstraße entfernt stehen. Daher sind auf den hier angrenzenden Baufeldern (WA 5, WA 6 und WA 17, WA 20 und WA 23) gemeinsame Müllsammelstellen auf den privaten Grundstücken vorzusehen. Die genaue Lage der einzelnen Müllsammelstellen ist dann im Rahmen der konkreten Objektplanung abzustimmen.

1.5.14. Flächen für die Rückhaltung von Niederschlagswasser (einschliesslich der Flächen oder Massnahmen zum Schutz vor Schäden durch Starkregen)

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Ortsbezug der Stellungnahme

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