Die verkehrliche Erschließung und Einbindung des Plangebietes in das gesamtstädtische System erfolgen über die künftige Straße „Am Tiefen Feld“ und die bestehende Rothenburger Straße. Da zum Zeitpunkt der Aufsiedlung ggf. die Straße „Am Tiefen Feld“ nicht fertiggestellt ist, soll die Erschließung des Gebiets zunächst über die bestehende Rothenburger Straße im Osten des Plangebiets führen. Hierfür ist temporär eine Erschließungsstraße parallel zur Straße „Am Tiefen Feld“ geplant (vgl. Kapitel I.5.25 - zeitlich bedingte Erschließungsstraße). Bei Fertigstellung der Straße „Am Tiefen Feld“ wird diese temporäre Erschließung, bis auf die querende Straßenflächen zu einem Fußgängerbereich zurückgebaut.
Grundlage für die zeichnerische Festsetzung zu den Verkehrsflächen im Bebauungsplan ist eine qualifizierte Verkehrsplanung (Gauff Ingenieure, 28.11.2025), welche die städtischen Vorgaben aus dem Mobilitätsbeschluss, die stadteigenen SöR-Standards sowie die Ansprüche aus dem Entwässerungskonzept verankert.
Im Bebauungsplan werden lediglich Verkehrsflächen und die Anzahl der Bäume festgesetzt, die Untergliederung der Flächen in Fahrbahn, Baumscheiben, Baumstandorte etc. wird hinweislich dargestellt.
Im Bereich der Straßen mit Fahrbahn und Gehweg sieht der Bebauungsplan entsprechend dem Mobilitätsbeschluss Gehwege mit einer Mindestbreite von 2,5 m vor. In einigen Bereichen sind darüber hinaus auch breitere Gehwege geplant. Die Anbindungen an die Straße „Am Tiefen Feld“ weisen unterschiedliche Breiten auf. In der Sammelstraße A konnte die Fahrbahn verbreitert werden, wodurch tiefere Baumscheiben mit einer Breite von 4,0 m statt 2,5 m geplant wurden und damit die Wuchsbedingungen verbessert werden können. In der Sammelstraße B war eine solche Verbreiterung hingegen nur im geringen Maß möglich, da dies eine erhebliche Verkleinerung des Gebiets MU 4 zur Folge gehabt hätte. Hier weisen die Baumscheiben das notwendige Mindestmaß nach den SöR-Standards auf.
Die Sammelstraßen A und B im restlichen Bereich der Straßen weisen dieselben Querschnitte von 16,6 m, davon sind von Nord nach Süd 4,0 m Gehweg, 4,3 m Flexzone mit Baumscheiben und Fahrradabstellplätzen, 5,5 m Fahrbahn und 2,8 m Gehweg. Die Sammelstraße C hat aufgrund der Anforderung des Busverkehrs und des Schulzentrums eine Breite von insgesamt 18,0 m. Hier befindet sich von Nord nach Süd ein 3,0 m breiter Gehweg, 3,0 m Flexzone mit Baumscheiben und Fahrradabstellplätzen, eine 6,0 m breite Fahrbahn, 3,0 m Flexzone mit Bushaltebucht und Baumscheiben und einem 3,0 m breitem Gehweg vor dem Bildungszentrum.
In den nördlichen Gehwegen der Sammelstraßen befindet sich die Schlitzrinnen für die Regenwasserentwässerung der privaten Bauflächen des urbanen Gebietes, den Sondergebieten und dem eingeschränkten Gewerbegebiet.
Die Wohnstraßen werden als verkehrsberuhigte Bereiche festgesetzt, da hier nach dem Verkehrskonzept - wie in Kapitel I.4.4 erläutert - mehr Raum für zu fußgehende Personen geschaffen werden sollen. Die Wohnstraßen A1, A2, A3 und A4 haben eine Breite von 13,0 m. Die Wohnstraße B hat eine Breite von 20,5 m. Die Wohnstraßen sollen entsprechend der Abbildung 28 im Sinn der klimaangepassten Stadt mit ca. 30 % unversiegelter Fläche ausgeführt werden, festgesetzt im Bebauungsplan werden jedoch nur die Verkehrsflächen sowie die Anzahl der Straßenbäume. Im Planteil sind die öffentliche Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „verkehrsberuhigter Bereich“ mit hinweislichen Straßenbegleitgrün und Baumstandorten dargestellt.

Abbildung 28: Ausschnitt Lageplan - Wohnstraßen, Straßenplanung: Gauff Ingenieure, 28.11.2025 Kartengrundlage: Geobasisdaten Bayerische Vermessungsverwaltung
In Ost-West-Richtung werden, um die Durchwegung im Siedlungsbereich zu fördern, Verkehrsflächen mit der besonderen Zweckbestimmung „Geh- und Radweg“ bzw. „Gehweg“ festgesetzt. Gehwege sind mindestens 2,5 m breit. Bei einer gemeinsamen Nutzung mit dem Radverkehr ist der Weg mindestens 3,5 m breit.
Der Quartiersplatz sowie die Stadtbalkone werden mit der besonderen Zweckbestimmung „Fußgängerbereich“ festgesetzt.
Wege im Park
Im Planteil werden Wege im Park – bis auf die Radschnellverbindung – hinweislich dargestellt und sollen nach dem Wegekonzept (vgl. Kapitel I.4.4 - Wegekonzept) hergestellt werden. Diese hinweisliche Darstellung ist notwendig, um die maximale Flexibilität für die Gestaltung des Parkes zu ermöglichen. Für die drei Hauptwege im Park (hinweislich gelb schraffiert) werden zulässige Wegebreiten festgesetzt, jedoch nicht die Lage. Die Wegebreiten der Geh- und Radwege in Nord-Süd-Richtung betragen 4,0 m. Der dritte Hauptweg, die „Promenade“, welche in Ost-West-Richtung durch die gesamte Parkanlage verläuft, soll als Gehweg (Fahrrad frei) und einer Breite von 3,5 m ausgebildet werden. Im Bebauungsplan ist dieser als „Gehweg“ festgesetzt, da die Freigabe des Fahrradverkehrs nicht über das Planungsrecht geregelt wird, sie ist jedoch im städtebaulichen Konzept verankert.
Zuwegung Bildungszentrum Uffenheimer Straße
Zur Erhöhung der Flexibilität auf dem Schulgrundstück wird ein zusätzlicher Zugang von der Uffenheimer Straße textlich festgesetzt. Dieser soll insbesondere einen weiteren Zugang zur Turnhalle ermöglichen, wenn diese im unteren Bereich der Grundstücksfläche entsteht. Die Turnhalle soll auch Vereinen zur Verfügung stehen. Demnach ist eine Zuwegung innerhalb der öffentlichen Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Grünzug 5“ in einer maximalen Breite von 5,0 m zulässig. Da die konkrete Positionierung der Gebäude auf dem Schulgelände im Rahmen der Bauleitplanung nicht festgelegt wird, kann die Lage der Zuwegung zeichnerisch nicht bestimmt werden.